Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Hinweise für Recke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auf Antrag betroffener Personen wird das Vorliegen und der Grad einer Behinderung festgestellt und entsprechende Ausweise ab 1.1.2008 durch den Kreis Steinfurt ausgestellt.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Hinweise für Steinfurt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    ID: L100002_129279048

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Öffnungszeiten

    Montag:Vormittag: 08:30 bis 12:30 UhrNachmittag: 14:00 bis 16:00 UhrDienstag:geschlossenMittwoch:Vormittag: 08:30 bis 12:30 UhrNachmittag: 14:00 bis 16:00 UhrDonnerstag:Vormittag: geschlossenNachmittag: 14:00 bis 17:30 UhrFreitag:Vormittag: 08:30 bis 12:00 UhrWährend der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Im "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" besteht die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. Für die übrigen Fachbereiche ist eine telefonische Terminvereinbarung jederzeit möglich.

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Fachbereich II - Bürgerservice und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Öffnungszeiten

    Montag:Vormittag: 08:30 bis 12:30 UhrNachmittag: 14:00 bis 16:00 UhrDienstag:geschlossenMittwoch:Vormittag: 08:30 bis 12:30 UhrNachmittag: 14:00 bis 16:00 UhrDonnerstag:Vormittag: geschlossenNachmittag: 14:00 bis 17:30 UhrFreitag:Vormittag: 08:30 bis 12:00 UhrWährend der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Im "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" besteht die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. Für die übrigen Fachbereiche ist eine telefonische Terminvereinbarung jederzeit möglich.

    Version

    Technisch geändert am 31.12.2024

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    Amt für Soziales und Pflege - Schwerbehindertenrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 10

    48565 Steinfurt

    Kontakt

    Fax: schwerbehindertenrecht@kreis-s

    E-Mail: 02551 6991605

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Recke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schwerbehindertenausweis - Kreis Steinfurt

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Behinderung, besonderer Kündigungsschutz, Beeinträchtigung, schwerbehindert, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindert, Mitnahme einer Begleitperson, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Beförderung Bahn, Blind, Gehörlos, Vergünstigung, Nachteilsausgleich, außergewöhnliche Gehbehinderung, öffentliche Verkehrsmittel, Beförderung Bus, unentgeltliche Beförderung, Merkzeichen

    Sprachversion

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