Schwerbehindertenausweis beantragen
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Beschreibung
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.
Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.
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Fachbereich II - Bürgerservice und Soziales
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Amt für Soziales und Pflege - Schwerbehindertenrecht
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Kontakt
Fax: schwerbehindertenrecht@kreis-s
E-Mail: 02551 6991605
Formulare
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Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Behinderung, besonderer Kündigungsschutz, Beeinträchtigung, schwerbehindert, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindert, Mitnahme einer Begleitperson, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Beförderung Bahn, Blind, Gehörlos, Vergünstigung, Nachteilsausgleich, außergewöhnliche Gehbehinderung, öffentliche Verkehrsmittel, Beförderung Bus, unentgeltliche Beförderung, Merkzeichen