Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Hinweise für Steinfurt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    ID: L100002_123901140

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung III - Ordnungsamt und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 5

    49549 Ladbergen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch:08.00 Uhr bis 12.00 UhrDonnerstag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr14.00 Uhr bis 17.30 UhrFreitag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: ordnungsamt@ladbergen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt für Soziales und Pflege - Schwerbehindertenrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 10

    48565 Steinfurt

    Kontakt

    Fax: schwerbehindertenrecht@kreis-s

    E-Mail: 02551 6991605

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde LadbergenFeststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr) gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für nicht-deutsche Staatsbürger)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde LadbergenSie haben einen Feststellungbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50. Wenn Sie kein deutscher Staatsbürger sind, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergen§ 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde LadbergenEinen Schwerbehindertenausweis können Sie nur beantragen, wenn bei Ihnen zuvor ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde.Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt.Wenn das nicht der Fall sein sollte, Sie aber bereits einen Feststellungsbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben oder bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises, können Sie bei der zuständigen Stelle eine (neue) Ausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.Für die Ausstellung müssen Sie der zuständigen Stelle ein Lichtbild/ Passfoto von sich zusenden. Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises. Bei vorliegenden Voraussetzungen stellt sie einen (neuen) Schwerbehindertenausweis aus und schickt Ihnen den Ausweis zu.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    außergewöhnliche Gehbehinderung, Beeinträchtigung, besonderer Kündigungsschutz, Nachteilsausgleich, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Merkzeichen, schwerbehindert, Blind, Gehörlos, öffentliche Verkehrsmittel, Mitnahme einer Begleitperson, Schwerbehindert, Behinderung, Vergünstigung, Schwerbehindertenausweis, Beförderung Bahn, Beförderung Bus, unentgeltliche Beförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English