Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstfeststellung oder Verschlimmerung) gelten die Vorschriften des SGB IX. Die Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung im Bürgeramt Pelkum nehmen Erst- und Änderungsanträge entgegen, helfen beim Ausfüllen der Formulare und beantworten alle Fragen rund um das Thema Schwerbehindertenausweis. Folgende Dienstleistungen werden angeboten: Erstanträge auf Feststellung nach dem SGB IX Änderungsanträge auf Neufeststellung nach dem SGB IX (Verschlimmerungsantrag) Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen Ausstellung von Beiblättern für die ermäßigte oder unentgeltliche Nutzung des ÖPNV Ausstellung von Beiblättern für die Kfz-Ermäßigung Ausstellung von Bescheinigungen für das Finanzamt Das Formular für die Antragstellung können Sie rechts downloaden oder den Online-Antrag nutzen (Schwerbehindertenrecht Online). Darüber hinaus erhalten Sie die Vordrucke auch in allen Bürgerämtern. Die Kolleginnen und Kollegen dort nehmen auch Ihren ausgefüllten Antrag oder andere Unterlagen entgegen. Link zum Schwerbehindertenrecht Online Wie ein Antrag ausgefüllt wird, können Sie sich hier anschauen: Erklärvideo zum Antrag eines Schwerbehindertenausweises (Download) Und so wird Ihr Antrag nach dem Eingang bearbeitet: Überprüfung auf Vollständigkeit der Angaben Anfordern von Berichten und Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte und Einrichtungen anschließend Überprüfung auf Vollständigkeit der eingegangenen Unterlagen Abgabe Ihrer Unterlagen an den Ärztlichen Dienst zur Einholung einer ärztlichen Stellungnahme Entscheidung über Ihren Antrag und Erstellung eines Bescheides Über den Link zum Schwerbehindertenrecht Online können Sie auch während der Bearbeitung Ihres Antrages nach dem aktuellen Bearbeitungsstand schauen oder ein Lichtbild für den Schwerbehindertenausweis hochladen.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis (Anträge, Beiblätter, Auskünfte)

    ID: L100002_126949862

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Pelkum

    Beschreibung

    Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kamener Straße 177

    59077 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109499

    Telefon Festnetz: 02381 17-9499

    E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Abteilung Schwerbehindertenrecht

    Beschreibung

    Die Abteilung Schwerbehindertenrecht gehört zum Amt für Bezirksangelegenheiten und ist örtlich im Bürgeramt Pelkum angesiedelt. Sie bearbeitet Anträge auf Erstfeststellung einer Schwerbehinderung, Verschlimmerungsanträge, stellt Beiblätter für KfZ-Ermäßigung und ermäßigte Bus- und Bahnfahrt aus und natürlich auch Schwerbehindertenausweise. Antragsvordrucke sind auch in allen anderen Bürgerämtern erhältlich. Unterlagen können ebenso in jedem Stadtteil zur Weiterleitung nach Pelkum abgegeben werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kamener Straße 177

    59077 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109494

    Telefon Festnetz: 02381 17-9494

    E-Mail: versorgung@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    außergewöhnliche Gehbehinderung, Beeinträchtigung, besonderer Kündigungsschutz, Nachteilsausgleich, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Merkzeichen, schwerbehindert, Blind, Gehörlos, öffentliche Verkehrsmittel, Mitnahme einer Begleitperson, Schwerbehindert, Behinderung, Vergünstigung, Schwerbehindertenausweis, Beförderung Bahn, Beförderung Bus, unentgeltliche Beförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English