Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Feststellung einer Behinderung, eines (höheren) Grades der Behinderung sowie (weiterer) gesundheitlicher Merkmale, werden im Amt für Soziales, Sachgebiet Schwerbehindertenangelegenheiten, bearbeitet. Hierzu benötigt wird ein Formular, und zwar sowohl bei erstmaliger Beantragung (Erstantrag) als auch bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes (Änderungsantrag). Es gibt auch Möglichkeiten, den Erst- oder Änderungsantrag online zu stellen. Hinsichtlich der medizinischen Belange beteiligt das Amt für Soziales den versorgungsärztlichen Dienst. Dieser führt Stellungnahmen nach Aktenlage und Untersuchungen von Einzelpersonen durch. Schwerbehinderte Menschen (ab einem Grad der Behinderung von 50) erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis. Mit diesem Ausweis weisen sie ihren Anspruch auf Leistungen nach. Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden sogenannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Wenn schon ein Schwerbehindertenausweis besteht und die Gültigkeitsdauer verlängert werden soll, genügt ein formloser Antrag unter Nennung des Geschäftszeichens. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis (zur Nutzung des ÖPNV / für die Kfz-Steuer). Schwerbehindertenausweise werden auch -weiterhin- bei den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen verlängert. Wenn eine Behinderung durch die Verwaltung festgestellt wird, können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrten mit Bus und Bahn, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze, aber auch Kündigungsschutz (sogenannte Nachteilsausgleiche). Hierzu erforderlich ist u. U. die Feststellung eines bestimmten Merkzeichens.

    Online-Dienst

    Feststellung der Schwerbehinderung

    ID: L100002_121983625

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    außergewöhnliche Gehbehinderung, Beeinträchtigung, besonderer Kündigungsschutz, Nachteilsausgleich, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Merkzeichen, schwerbehindert, Blind, Gehörlos, öffentliche Verkehrsmittel, Mitnahme einer Begleitperson, Schwerbehindert, Behinderung, Vergünstigung, Schwerbehindertenausweis, Beförderung Bahn, Beförderung Bus, unentgeltliche Beförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English