Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sehr geehrte Damen und Herren, Ihren Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung senden Sie bitte an: StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat A 57 - Versorgungsamt -Zollernstr. 1052070 Aachen oder StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat A 57 - Versorgungsamt-Postfach 50045152090 Aachen Sollten Sie Ihren Antrag persönlich abgeben wollen, können Sie ihn zu dieser Adresse bringen: Amt 57 -Versorgungsamt-Zollernstr. 1052070 Aachen

    Online-Dienst

    Verlängerung / Beantragung Schwerbehindertenausweis

    ID: L100002_122598451

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    A 50 - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-308

    E-Mail: sozialamt@alsdorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schwerbehindertenrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-5729

    Fax: +49 241 5198-5790

    E-Mail: schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Ihnen bereits medizinische Unterlagen vorliegen, fügen Sie diese bitte Ihrem Antrag bei.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erhebung, Speicherung und Übermittlung der personenbezogenen Daten erfolgt nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c und e, Artikel 4 Nr. 2 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I), § 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) , § 60 ff SGB I. Soweit Sie vom Angebot der Datenbeschaffung durch die zuständige Stelle Gebrauch machen, ist Rechtsgrundlage hierfür Ihre Einwilligung am Ende dieses Antragsvordrucks. Die weitere Datenverarbeitung erfolgt gemäß § 67 SGB X. Ihre Verpflichtung zur Mitwirkung in diesem Verfahren ergibt sich aus § 60 Absatz 1 (Obliegenheit) Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I). Sofern Sie dieser Obliegenheit nicht nachkommen, kann die Feststellung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ganz oder teilweise versagt werden, soweit deren Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um sachgerecht über diesen Antrag entscheiden zu können, werden von Ihnen Informationen und Unterlagen über Sie benötigt. Bitte füllen Sie den Antragsvordruck sorgfältig - möglichst in Maschinen- oder Blockschrift - aus. Beachten Sie hierbei bitte auch die Erläuterungen ab der sechsten Seite dieses Vordrucks und vergessen Sie nicht, den Antrag auf der fünften Seite zu unterschreiben. Sollten Sie Fragen zum Antrag haben, wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch während der Sprechstunden oder nach vorheriger Vereinbarung an die für Sie zuständige Stelle. Für die bloße Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Ausweises ist dieser Antrag nicht erforderlich. Sofern der im Antragsvordruck vorgesehene Raum nicht ausreicht, führen Sie bitte Ihre Angaben auf einem gesonderten Blatt fort.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    außergewöhnliche Gehbehinderung, Beeinträchtigung, besonderer Kündigungsschutz, Nachteilsausgleich, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Merkzeichen, schwerbehindert, Blind, Gehörlos, öffentliche Verkehrsmittel, Mitnahme einer Begleitperson, Schwerbehindert, Behinderung, Vergünstigung, Schwerbehindertenausweis, Beförderung Bahn, Beförderung Bus, unentgeltliche Beförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English