Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung einer Behinderung. Der Feststellungsbescheid enthält die einzelnen Behinderungen, den Grad der Behinderung (GdB) und ggf. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen). Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis gibt den GdB und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Abhängig von GdB und Merkzeichen können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie: besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz Anspruch auf Zusatzurlaub vorzeitiger Bezug von Altersrente Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn Inanspruchnahmen von Parkerleichterung Gewährung von Blindengeld Freibetrag bei der Gewährung von Wohngeld Rundfunkbeitragsermäßigung Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung: B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr aG - außergewöhnliche Gehbehinderung H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Bl - Blind Gl - Gehörlos TBl - Taubblind Kl. - Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die 2. Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz) Der Ausweis hat die Farben grün bzw. grün-orange. Ab einem Alter von 10 Jahren benötigen Sie ein Lichtbild in Passbild-Größe.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis

    ID: L100002_123331632

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Leverkusen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    bei Beantragung per Post: ausgefülltes AntragsformularAntragsvordrucke finden Sie im Bereich "Downloads" oder in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1-4, Erdgeschoss, 51379 Leverkusen-Opladen Miselohestraße 4, Erdgeschoss, 51379 Leverkusen-Opladen Info Rathaus Wiesdorf, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen aktuelles, farbiges Lichtbild (nur für Personen über 10 Jahre) falls vorhanden: Unterlagen über den Gesundheitszustand, die nicht älter als zwei Jahre sind (z.B. Befundberichte, ärztliche Gutachten (auch Kurschlussgutachten, Pflege, Betreuungsgutachten), EKG-, Labor- und Röntgenbefunde; keine Röntgenbilder) Benennung behandelnder Ärztinnen und Ärzte bei ausländischen Personen: eine Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde oder eine Kopie des Passes zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts bei Beantragung durch eine vertetende Person: (Vorsorge-)Vollmacht bzw. Bestellungsurkunde

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Ausweis wird ausgestellt, wenn der festgestellte GdB 50 oder mehr beträgt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag online oder per Post stellen. Online: Nutzen Sie den Link im Bereich "Onlinedienste". Im Online-Formular tragen Sie alle benötigten Angaben ein und laden Nachweise hoch. Nach dem Ausfüllen erhalten Sie eine Kontrollnummer mit der Kurzfassung des Antrages. Die angezeigte Erklärung müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post oder per Fax an die zuständige Einrichtung verschicken. Die eigenhändige Unterschrift ist aufgrund der Schweigepflichtsentbindung, dem Einverständnis zur Lichtbildspeicherung und zur Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden und den Druckdienstleister für Ausweise erforderlich. Per Post: Füllen Sie das Antragsformular aus. Verschicken Sie das Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Einrichtung. Alternativ können Sie die Unterlagen auch persönlich in den Außenbriefkasten oder an der Information des Dienstegebäudes im Goetheplatz 1-4, 51379 Leverkusen abgeben.

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel unbefristet ausgestellt. In Ausnahmefällen wird der Schwerbehindertenausweis befristet ausgestellt (z. B. wenn eine ärztliche Nachprüfung vorgesehen ist oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis vorliegt). Bei Kindern wird der Schwerbehindertenausweis befristet maximal bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres ausgestellt, da ab dann ein Lichtbild erforderlich ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Anträge und Widersprüche beträgt drei bis fünf Monate.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    außergewöhnliche Gehbehinderung, Beeinträchtigung, besonderer Kündigungsschutz, Nachteilsausgleich, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Merkzeichen, schwerbehindert, Blind, Gehörlos, öffentliche Verkehrsmittel, Mitnahme einer Begleitperson, Schwerbehindert, Behinderung, Vergünstigung, Schwerbehindertenausweis, Beförderung Bahn, Beförderung Bus, unentgeltliche Beförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English