Schwerbehindertenausweis beantragen
Beschreibung
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.
Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Schwerbehindertenstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12:30 Uhr Dienstag, 8 bis 18 Uhr Mittwoch: Geschlossen Um eine bessere Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurde der Eingang verlegt, an den Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
Kontakt
Fax: 0221 / 221-30744
Telefon Festnetz: 0221 / 221-30702 und 221-30703
erforderliche Unterlagen
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Rechtsgrundlage(n)
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Kosten
Gebühr kostenfrei
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
außergewöhnliche Gehbehinderung, Beeinträchtigung, besonderer Kündigungsschutz, Nachteilsausgleich, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Merkzeichen, schwerbehindert, Blind, Gehörlos, öffentliche Verkehrsmittel, Mitnahme einer Begleitperson, Schwerbehindert, Behinderung, Vergünstigung, Schwerbehindertenausweis, Beförderung Bahn, Beförderung Bus, unentgeltliche Beförderung