Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Terminvergabe online Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Menschen, die wegen Krankheit oder anderer Gebrechen körperlich, geistig oder seelisch dauernd wesentlich beeinträchtigt sind.Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) 50 oder mehr beträgt.Für die Feststellung einer Behinderung sind in Nordrhein Westfalen die Kreise und kreisfreien Städten zuständig.In Moers wohnende Bürgerinnen und Bürger können daher einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) bei der Kreisverwaltung Wesel stellen:PostanschriftKreis Wesel- FG 50-4 - Schwerbehindertenausweise -Postfach 10 06 5346466 WeselE-Mail: schwerbehindertenausweise@kreis-wesel.deInternet: www.kreis-wesel.deServicebüro der KreisverwaltungKreishaus WeselReeser Landstraße 3146483 WeselRaum 046 (Erdgeschoss)Sprechzeiten des Servicebüros:montags, dienstags und donnerstags 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhrfreitags 8.30 Uhr - 12.30 Uhr oder nach VereinbarungSammelrufnummer: 02 81 / 207 - 49 80Die Stadt Moers bietet im Bürgerservice als freiwillige Dienstleistung für schwerbehinderte Menschen an, Verlängerungen sowie Neuanträge für Schwerbehindertenausweise entgegen zu nehmen und an den Kreis Wesel entsprechend weiterzuleiten.Deshalb erhalten Sie Informationsflyer sowie Antragformulare auch beimBürgerserviceRathaus MoersRathausplatz 147441 MoersTelefon: 0 28 41 / 201-648Die für die Antragstellung erforderlichen Formulare stehen auch zum Herunterladen zur Verfügung. Dem Antrag können neben einem Lichtbild auch ärztliche Unterlagen beigefügt werden, sofern diese nicht älter als 2 Jahre sind.Ein Lichtbild wird nur dann benötigt, wenn nach dem Ergebnis des Feststellungsbescheides ein Schwerbehindertenausweis (GdB von mindestens 50) ausgestellt wird. Ein Lichtbild wird daher spätestens mit der Übersendung des Bescheides angefordert. Sollten Sie bereits dem Antrag ein Lichtbild beifügen wollen, geben Sie bitte auf der Rückseite Namen und Anschrift sowie das Stichwort "Schwerbehindertenausweis" an.Sie können den Antrag auch am PC ausfüllen und über das Internet an die Kreisverwaltung übermitteln. Nutzen Sie dafür das Online-Antragsverfahren.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    ID: L100002_121825077

    Online erledigen

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    Deutsch

    Sprache: de

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    04.2 Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-648 und 201-653

    Fax: 0 28 41 / 201-1 61 02

    E-Mail: Buergerservice@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    außergewöhnliche Gehbehinderung, Beeinträchtigung, besonderer Kündigungsschutz, Nachteilsausgleich, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Merkzeichen, schwerbehindert, Blind, Gehörlos, öffentliche Verkehrsmittel, Mitnahme einer Begleitperson, Schwerbehindert, Behinderung, Vergünstigung, Schwerbehindertenausweis, Beförderung Bahn, Beförderung Bus, unentgeltliche Beförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English