Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Hinweise für Niederkrüchten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung einer Behinderung sowie die Ausstellung und Änderung von Schwerbehindertenausweisen sind die Versorgungsämter zuständig. Für den Bereich der Gemeinde Niederkrüchten befindet sich das zuständige Versorgungsamt in Mönchengladbach. Verlängerungsanträge können Sie auch im Rathaus der Gemeinde Niederkrüchten bei Frau Bongartz erhalten. Dort können Sie zudem Ihren ausgefüllten Antrag zur Weiterleitung an das Versorgungsamt abgeben. Sind Sie bereits im Besitz eines Schwerbehindertenausweises und soll dieser nur verlängert werden, kann dies unter den nachstehenden Voraussetzungen direkt bei der Gemeinde erfolgen: Der Ausweis ist noch nicht länger als 6 Monate abgelaufen. Mindestens ein Verlängerungsfeld ist noch frei. Die im Ausweis eingetragenen Angaben wurden nicht durch einen Bescheid des Versorgungsamtes geändert. Parkgenehmigung für Schwerbehinderte Schwerbehinderte, bei denen das Versorgungsamt entweder eine außergewöhnliche Gehbehinderung mit dem Merkzeichen "aG" oder eine Erblindung mit dem Merkzeichen "BL" festgestellt hat, können beim Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung in Viersen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    ID: L100002_121718009

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziales, Sport und Bildung

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    außergewöhnliche Gehbehinderung, Beeinträchtigung, besonderer Kündigungsschutz, Nachteilsausgleich, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Merkzeichen, schwerbehindert, Blind, Gehörlos, öffentliche Verkehrsmittel, Mitnahme einer Begleitperson, Schwerbehindert, Behinderung, Vergünstigung, Schwerbehindertenausweis, Beförderung Bahn, Beförderung Bus, unentgeltliche Beförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English