Behinderung Feststellung

    Behinderung Feststellung

    Mithilfe dieses Antrags können Sie die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung beantragen.

    Beschreibung

    Mithilfe dieses Antrags können Sie die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung beantragen.

    Sofern die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, wird ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Der GdB beträgt zwischen 20 und 100 je nach Schwere der Beeinträchtigungen. Bei einem GdB von 50 oder mehr kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. 

    Neben dem Grad der Behinderung können bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Einschränkungen auch Merkzeichen festgestellt werden. Diese Merkzeichen werden in den Schwerbehindertenausweis eingetragen und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen.

    Folgende Merkzeichen können Sie beantragen:

    G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

    aG -  außergewöhnliche Gehbehinderung

    H - Hilflosigkeit

    B - Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

    RF - Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss

    GL - Gehörlosigkeit

    BL - Blindheit

    TBL - Taubblindheit (Befreiung von den Rundfunkgebühren)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn sich der Gesundheitszustand weiter verschlimmert oder zusätzliche Einschränkungen hinzugekommen sind, kann der Schwerbehindertenausweis geändert werden. Dabei wird geprüft, ob z. B. der Grad der Behinderung erhöht werden muss oder ob (weitere) Merkzeichen eingetragen werden müssen. Nach Prüfung wird ein neuer Ausweis angefertigt. Eine Änderung des vorhandenen Ausweises ist nicht möglich. Hierfür müssen Sie einen sogenannten "Verschlimmerungsantrag" stellen.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis ändern - Verschlimmerungsantrag stellen

    ID: L100002_122694194

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Pflege und Teilhabe Abteilung Besondere soziale Angelegenheiten Abschnitt Schwerbehindertenausweise

    Beschreibung

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-Geschäftsbereich Pflege und TeilhabeAbteilung Besondere soziale AngelegenheitenAbschnitt Schwerbehindertenausweise

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-3436

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: sozialamt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Pflege und Teilhabe Abteilung Besondere soziale Angelegenheiten Abschnitt Schwerbehindertenausweise

    Beschreibung

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-Geschäftsbereich Pflege und TeilhabeAbteilung Besondere soziale AngelegenheitenAbschnitt Schwerbehindertenausweise

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3436

    E-Mail: sozialamt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag
    • unterschriebene Schweigepflichtentbindung
    • ggf. Vollmacht, Betreuungsnachweis, Sorgerechtsnachweis
    • für Staatsangehörige eines Nicht-EU-Mitgliedsstaates: Kopie des Aufenthaltstitels
    • bei Wohnsitz im Ausland und Arbeitsplatz in Deutschland:  Bescheinigung des Arbeitgebers

    Freiwillig:

    • Unterlagen über Ihren Gesundheitszustand (z.B. Arztbriefe, Krankenhausberichte, Reha-Berichte, ärztliche Gutachten)
    • Bescheide anderer Stellen über eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einen Grad der Schädigung (GdS)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsformular aktuelles, farbiges Lichtbild (nur für Personen über 10 Jahre) wenn vorhanden: Kopien ärztlicher Gutachten (in deutscher Sprache) Benennung evtl. behandelnder Ärztinnen und Ärzte Bei einer Antragstellung durch eine andere Person ist deren Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen. Eine Vollmacht für diese Person ist nicht erforderlich.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Antrag-Schwerbehindertenrecht_neu.pdf (bezreg-muenster.de)

    https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/Antrag-Schwerbehindertenrecht_neu.pdf

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Bei der Beurteilung des festzustellenden GdB werden nach Schweregrad nur die gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt, die länger als sechs Monate bestehen und durch aktuelle Befundberichte oder Gutachten nachgewiesen sind.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Veränderung des Gesundheitszustandes

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

    § 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

    Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

    Versorgungsmedizinische Grundsätze (Anlage zu § 2 der VersMedV)

    Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)

    Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)
     

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Für Ihren Antrag ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dem/der Sie wohnen. Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung mit weiterführenden Informationen.

    Ihr Antrag und die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden geprüft. Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ärzten oder Institutionen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt hinreichend zu klären.

    Ihre Unterlagen werden unter ärztlicher Beteiligung ausgewertet. Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Bescheid über den festgestellten Grad der Behinderung (GdB) sowie etwaige Merkzeichen.

    Wenn der GdB 50 oder mehr beträgt, können Sie nach Einreichung eines Lichtbildes zudem einen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat erhalten. Dieser wird separat über einen Dienstleister an Sie zugestellt.  

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Antrag können Sie wie folgt stellen: persönlich schriftlich online Weitere Online-Angebote: Lichtbild elektronisch übersenden Verfahrensstand online abrufen Der Ablauf ist wie folgt: Antrag ausfüllen Unterlagen von Ärzten beifügen, alternativ nur die Ärzte benennen Antrag und Unterlagen zuschicken Schwerbehindertenausweis wird nach Bearbeitung per Post zugesandt

    Fristen

    keine

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der neue Schwerbehindertenausweis (im Scheckkartenformat) wird in der Regel nicht befristet. Kinder bis 10 Jahre: Befristung des Schwerbehindertenausweises bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres Kinder ab 10 Jahre bekommen einen neuen Scheckkartenausweis mit Lichtbild (Gültigkeit hängt von der Art der Beeinträchtigung ab und muss in der Schwerbehindertenabteilung abgeklärt werden.). in Ausnahmefällen befristete Gültigkeit (z. B. wenn eine ärztliche Nachprüfung vorgesehen ist oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis vorliegt)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit variiert je nach Umfang der erforderlichen Sachverhaltsaufklärung und beträgt durchschnittlich ca. drei Monate.

    3 Monate (Es handelt sich um eine Durchschnittsangabe.)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitung dauert ca. 5 Monate.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht jederzeit stellen. Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.

    Für die Ausstellung eines Ausweises müssen Sie sich schriftlich mit der Datenweitergabe an den Dienstleister einverstanden erklären.

    Für die Geltendmachung des Behindertenpauschbetrages bei der Finanzverwaltung ist die Angabe Ihrer Steuer-ID und Ihre Einverständniserklärung mit der Datenweitergabe erforderlich.

    Für die weitere Sachverhaltsaufklärung wird eine von Ihnen unterschriebene Schweigepflichtentbindung benötigt. 

    Ihre Verpflichtung zur Mitwirkung im Verfahren (Obliegenheit) ergibt sich aus § 60 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I). Sofern Sie dieser Obliegenheit nicht nachkommen, kann die Feststellung nach dem SGB IX ganz oder teilweise versagt werden, soweit deren Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind.

    Weitere Informationen

    Hier finden Sie das Informationsangebot der Bezirksregierung Münster rund um die Themen Behinderung und Schwerbehindertenausweis. https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/index.html Die Broschüre "Behinderung und Ausweis" des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und der Bezirksregierung Münster bietet einen umfassenden Überblick. Sie kann auch in Papierform auf den Seiten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe kostenlos bestellt werden. https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/media/filer_public/3a/9d/3a9d911b-05d4-4722-9255-10cd20d80315/lwl_bua2022_pdf-ua.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Nachteilsausgleich, gehörlos, Rundfunkgebührenermäßigung, Merkzeichen, gehbehindert, blind, gehbehindert, Hilflos, Schwerbehinderung, Blind, Rundfunkgebührenermäßigung, Gehörlos, Feststellung, Nachteilsausgleiche, Gehbehinderung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindertenausweis, Behinderung, Grad der Behinderung, Merkzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de