Behinderung Feststellung

    Behinderung Feststellung

    Mithilfe dieses Antrags können Sie die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung beantragen.

    Beschreibung

    Mithilfe dieses Antrags können Sie die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung beantragen.

    Sofern die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, wird ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Der GdB beträgt zwischen 20 und 100 je nach Schwere der Beeinträchtigungen. Bei einem GdB von 50 oder mehr kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. 

    Neben dem Grad der Behinderung können bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Einschränkungen auch Merkzeichen festgestellt werden. Diese Merkzeichen werden in den Schwerbehindertenausweis eingetragen und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen.

    Folgende Merkzeichen können Sie beantragen:

    G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

    aG -  außergewöhnliche Gehbehinderung

    H - Hilflosigkeit

    B - Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

    RF - Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss

    GL - Gehörlosigkeit

    BL - Blindheit

    TBL - Taubblindheit (Befreiung von den Rundfunkgebühren)

    Hinweise für Nordkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Inhaber eines Schwerbehindertenausweises können nachweisen, dass sie Anspruch auf Nachteilsausgleiche haben. Nachteilsausgleiche werden in Gestalt von besonderen Schutzrechten (z.B. besonderer Kündigungsschutz) und Leistungsansprüchen (z.B. Steuerermäßigungen) gewährt. In dem Schwerbehindertenausweis wird der so genannte Grad der Behinderung (GdB) eingetragen. Der GdB soll bewerten, welche Auswirkungen eine bestimmte Behinderung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat. Wenn ein GdB von mindestens 50 festgestellt wurde, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. In einem Schwerbehindertenausweis können bei Vorliegen der Voraussetzungen auch so genannte Merkzeichen eingetragen werden. Beispielsweise berechtigt das in einem Schwerbehindertenausweis eingetragene gesundheitliche Merkzeichen "B" dazu, beim Fahren mit Bus oder Bahn kostenlos eine Begleitperson mitzunehmen. Nach dem Schwerbehindertenrecht können nur solche Beeinträchtigungen berücksichtigt werden, die für das Lebensalter untypisch sind. Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden bundeseinheitliche Kriterien für die rechtliche Bewertung der Beeinträchtigungen angewendet. Diese Kriterien sind in der Versorgungsmedizin-Verordnung geregelt. Weitere aktuelle Informationen zum Thema Behinderung und Ausweis hält die Bezirksregierung Münster auf ihrer Homepage für Sie bereit: Link: Informationsangebot der Bezirksregierung Münster Zuständigkeit Das Gesundheitsamt bearbeitet Anträge von Personen, die ihren Wohnsitz im Kreis Coesfeld innehaben bzw. sich dort gewöhnlich und rechtmäßig aufhalten. Hinweise Ziel des Gesundheitsamtes ist es, über Anträge sachgerecht zu entscheiden und dies so schnell wie möglich. Wenn Sie die nachstehenden Tipps beherzigen, können Sie hierzu wesentlich beitragen: Für ein zügiges Antragsverfahren ist es unerlässlich, die Fragen im Antragsvordruck sorgfältig und vollständig zu beantworten und den Antrag zu unterschreiben. Nehmen Sie sich für das vollständige Ausfüllen des Antragsformulars ein bisschen Zeit. Zeitaufwändigere Rückfragen lassen sich so oftmals vermeiden. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Der gewünschte Ausweis kann Ihnen schneller ausgestellt werden, wenn Sie Ihrem Antrag sofort ein farbiges Lichtbild (in Passbild-Größe, auf der Rückseite mit Ihrem Namen und - soweit schon vorhanden - dem Geschäftszeichen beschriftet) beifügen. Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, werden aktuelle (nicht älter als zwei Jahre) ärztliche Unterlagen (z.B. Befundberichte, Entlassungsberichte, aber keine Röntgenbilder) benötigt. In manchen Fällen kann schon auf der Grundlage eines aussagekräftigen Krankenhausentlassungsberichtes (z.B. oftmals bei Krebsleiden) entschieden werden. Empfehlenswert ist daher, sich entsprechende Berichte selbst zu besorgen und dem Antrag beizufügen. Ansonsten fordert das Gesundheitsamt die von Ihnen benannten Stellen (z.B. behandelnde Ärzte, Krankenhäuser, Kurkliniken) nach Maßgabe Ihrer Erklärung zur Schweigepflichtsentbindung (vgl. Ziffer 11.1 des Antragsformulars) auf, die benötigten Unterlagen vorzulegen. Je nachdem, wie schnell diese Stellen antworten, können zwischen Anforderung und Eingang der Befundberichte beim Gesundheitsamt einige Wochen, manchmal sogar Monate liegen. Erfahrungsgemäß ist es vorteilhaft, wenn Sie Ihren Hausarzt vorab informieren, dass Sie einen Antrag nach dem SGB IX stellen. Fragen Sie Ihren Hausarzt auch, ob bei ihm aktuelle Befundberichte der Sie ggf. behandelnden Fachärzte (z.B. eines Orthopäden) vorliegen. Sollte dies der Fall sein, geben Sie dies unbedingt in Ihrem Antrag an (vgl. Antworten zu der Ziffer 6.2 - Befinden sich diese Unterlagen auch bei Ihrem Hausarzt?). Bitten Sie Ihren Hausarzt möglichst auch im Voraus, dem Gesundheitsamt diese Unterlagen möglichst rasch zu übersenden, sobald die schriftliche Befundanforderung des Gesundheitsamtes bei ihm eingegangen ist. Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag sofort an der richtigen Stelle ankommt. Adressieren Sie Ihren Antrag daher wie folgt: Kreis CoesfeldAbt. 53 - Gesundheitsamt (Schwerbehindertenangelegenheiten)Schützenwall 16 48651 Coesfeld Ihr Antrag kann dann von der zentralen Poststelle der Kreisverwaltung ungeöffnet an die zuständigen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes weitergeleitet werden. Es gelten folgende Öffnungszeiten:Mo., Di. und Do. 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr / Fr. 8.30 - 12.00 UhrMittwochs ist die Schwerbehindertenabteilung telefonisch sowie persönlich nicht erreichbar. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, telefonisch einen Gesprächstermin außerhalb der genannten Öffnungszeiten zu vereinbaren. Nützliche Hinweise, Erläuterungen und Hilfen enthält im Übrigen auch das Antragsformular (vgl. oben in der Rubrik Formulare - Antrag Schwerbehindertenausweis), und zwar im Besonderen auf den Seiten 6-8.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis

    ID: L100002_121928870

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Team 20 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstr. 4

    59394 Nordkirchen

    (alte Apotheke)

    Kontakt

    Fax: 02596 917-139

    Telefon Festnetz: 02596 917-0

    E-Mail: buergerbuero@nordkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag
    • unterschriebene Schweigepflichtentbindung
    • ggf. Vollmacht, Betreuungsnachweis, Sorgerechtsnachweis
    • für Staatsangehörige eines Nicht-EU-Mitgliedsstaates: Kopie des Aufenthaltstitels
    • bei Wohnsitz im Ausland und Arbeitsplatz in Deutschland:  Bescheinigung des Arbeitgebers

    Freiwillig:

    • Unterlagen über Ihren Gesundheitszustand (z.B. Arztbriefe, Krankenhausberichte, Reha-Berichte, ärztliche Gutachten)
    • Bescheide anderer Stellen über eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einen Grad der Schädigung (GdS)

    Hinweise für Nordkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsformular Das benötigte Formular können Sie als ausfüllbares PDF-Dokument herunterladen (siehe rechts unter "Online Anträge). Es ist auch im Gesundheitsamt erhältlich bzw. kann von dort angefordert werden. Vorrätig ist das Formular ebenfalls in den Bürgerbüros Ihres Wohnortes, bei Vertretungen für schwerbehinderte Menschen in Betrieben und Dienststellen oder bei Behindertenverbänden. Lichtbild (farbig) 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat, ohne Rand, mit Namen auf der Rückseite. ONLINE-Antrag Mit dem Online-Verfahren ELSA.NRW kann ein Antrag direkt am PC ausgefüllt und an die zuständige Behörde übermittelt werden. Hinweis: Auch für den Online-Antrag ist die eigenhändige Unterschrift erforderlich. Nach dem Ausfüllen der Formularseiten ist die angezeigte Erklärung auszudrucken, zu unterschreiben und innerhalb von zwei Wochen an die zuständige Behörde zu senden. Wird die Unterschrift nicht nachgereicht, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. ELSA.NRW Online-Verfahren "elektronischer Schwerbehindertenantrag"

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Antrag-Schwerbehindertenrecht_neu.pdf (bezreg-muenster.de)

    https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/Antrag-Schwerbehindertenrecht_neu.pdf

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Bei der Beurteilung des festzustellenden GdB werden nach Schweregrad nur die gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt, die länger als sechs Monate bestehen und durch aktuelle Befundberichte oder Gutachten nachgewiesen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

    § 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

    Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

    Versorgungsmedizinische Grundsätze (Anlage zu § 2 der VersMedV)

    Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)

    Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)
     

    Hinweise für Nordkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) Schwerbehindertenausweisverordnung Versorgungsmedizin-Verordnung

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Für Ihren Antrag ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dem/der Sie wohnen. Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung mit weiterführenden Informationen.

    Ihr Antrag und die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden geprüft. Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ärzten oder Institutionen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt hinreichend zu klären.

    Ihre Unterlagen werden unter ärztlicher Beteiligung ausgewertet. Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Bescheid über den festgestellten Grad der Behinderung (GdB) sowie etwaige Merkzeichen.

    Wenn der GdB 50 oder mehr beträgt, können Sie nach Einreichung eines Lichtbildes zudem einen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat erhalten. Dieser wird separat über einen Dienstleister an Sie zugestellt.  

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit variiert je nach Umfang der erforderlichen Sachverhaltsaufklärung und beträgt durchschnittlich ca. drei Monate.

    3 Monate (Es handelt sich um eine Durchschnittsangabe.)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht jederzeit stellen. Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.

    Für die Ausstellung eines Ausweises müssen Sie sich schriftlich mit der Datenweitergabe an den Dienstleister einverstanden erklären.

    Für die Geltendmachung des Behindertenpauschbetrages bei der Finanzverwaltung ist die Angabe Ihrer Steuer-ID und Ihre Einverständniserklärung mit der Datenweitergabe erforderlich.

    Für die weitere Sachverhaltsaufklärung wird eine von Ihnen unterschriebene Schweigepflichtentbindung benötigt. 

    Ihre Verpflichtung zur Mitwirkung im Verfahren (Obliegenheit) ergibt sich aus § 60 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I). Sofern Sie dieser Obliegenheit nicht nachkommen, kann die Feststellung nach dem SGB IX ganz oder teilweise versagt werden, soweit deren Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind.

    Weitere Informationen

    Hier finden Sie das Informationsangebot der Bezirksregierung Münster rund um die Themen Behinderung und Schwerbehindertenausweis. https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/index.html Die Broschüre "Behinderung und Ausweis" des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und der Bezirksregierung Münster bietet einen umfassenden Überblick. Sie kann auch in Papierform auf den Seiten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe kostenlos bestellt werden. https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/media/filer_public/3a/9d/3a9d911b-05d4-4722-9255-10cd20d80315/lwl_bua2022_pdf-ua.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Nachteilsausgleich, gehörlos, Rundfunkgebührenermäßigung, Merkzeichen, gehbehindert, blind, gehbehindert, Hilflos, Schwerbehinderung, Blind, Rundfunkgebührenermäßigung, Gehörlos, Feststellung, Nachteilsausgleiche, Gehbehinderung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindertenausweis, Behinderung, Grad der Behinderung, Merkzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de