Behinderung Feststellung

    Behinderung Feststellung

    Mithilfe dieses Antrags können Sie die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung beantragen.

    Beschreibung

    Mithilfe dieses Antrags können Sie die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung beantragen.

    Sofern die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, wird ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Der GdB beträgt zwischen 20 und 100 je nach Schwere der Beeinträchtigungen. Bei einem GdB von 50 oder mehr kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. 

    Neben dem Grad der Behinderung können bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Einschränkungen auch Merkzeichen festgestellt werden. Diese Merkzeichen werden in den Schwerbehindertenausweis eingetragen und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen.

    Folgende Merkzeichen können Sie beantragen:

    G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

    aG -  außergewöhnliche Gehbehinderung

    H - Hilflosigkeit

    B - Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

    RF - Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss

    GL - Gehörlosigkeit

    BL - Blindheit

    TBL - Taubblindheit (Befreiung von den Rundfunkgebühren)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung einer Behinderung. Der Feststellungsbescheid enthält die einzelnen Behinderungen, den Grad der Behinderung (GdB) und ggf. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen). Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis gibt den GdB und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Abhängig von GdB und Merkzeichen können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie: besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz Anspruch auf Zusatzurlaub vorzeitiger Bezug von Altersrente Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn Inanspruchnahmen von Parkerleichterung Gewährung von Blindengeld Freibetrag bei der Gewährung von Wohngeld Rundfunkbeitragsermäßigung Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung: B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr aG - außergewöhnliche Gehbehinderung H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Bl - Blind Gl - Gehörlos TBl - Taubblind Kl. - Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die 2. Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz) Der Ausweis hat die Farben grün bzw. grün-orange. Ab einem Alter von 10 Jahren benötigen Sie ein Lichtbild in Passbild-Größe.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis

    ID: L100002_123327622

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Leverkusen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag
    • unterschriebene Schweigepflichtentbindung
    • ggf. Vollmacht, Betreuungsnachweis, Sorgerechtsnachweis
    • für Staatsangehörige eines Nicht-EU-Mitgliedsstaates: Kopie des Aufenthaltstitels
    • bei Wohnsitz im Ausland und Arbeitsplatz in Deutschland:  Bescheinigung des Arbeitgebers

    Freiwillig:

    • Unterlagen über Ihren Gesundheitszustand (z.B. Arztbriefe, Krankenhausberichte, Reha-Berichte, ärztliche Gutachten)
    • Bescheide anderer Stellen über eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einen Grad der Schädigung (GdS)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    bei Beantragung per Post: ausgefülltes AntragsformularAntragsvordrucke finden Sie im Bereich "Downloads" oder in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1-4, Erdgeschoss, 51379 Leverkusen-Opladen Miselohestraße 4, Erdgeschoss, 51379 Leverkusen-Opladen Info Rathaus Wiesdorf, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen aktuelles, farbiges Lichtbild (nur für Personen über 10 Jahre) falls vorhanden: Unterlagen über den Gesundheitszustand, die nicht älter als zwei Jahre sind (z.B. Befundberichte, ärztliche Gutachten (auch Kurschlussgutachten, Pflege, Betreuungsgutachten), EKG-, Labor- und Röntgenbefunde; keine Röntgenbilder) Benennung behandelnder Ärztinnen und Ärzte bei ausländischen Personen: eine Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde oder eine Kopie des Passes zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts bei Beantragung durch eine vertetende Person: (Vorsorge-)Vollmacht bzw. Bestellungsurkunde

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Antrag-Schwerbehindertenrecht_neu.pdf (bezreg-muenster.de)

    https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/Antrag-Schwerbehindertenrecht_neu.pdf

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Bei der Beurteilung des festzustellenden GdB werden nach Schweregrad nur die gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt, die länger als sechs Monate bestehen und durch aktuelle Befundberichte oder Gutachten nachgewiesen sind.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Ausweis wird ausgestellt, wenn der festgestellte GdB 50 oder mehr beträgt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

    § 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

    Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

    Versorgungsmedizinische Grundsätze (Anlage zu § 2 der VersMedV)

    Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)

    Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)
     

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Für Ihren Antrag ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dem/der Sie wohnen. Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung mit weiterführenden Informationen.

    Ihr Antrag und die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden geprüft. Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ärzten oder Institutionen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt hinreichend zu klären.

    Ihre Unterlagen werden unter ärztlicher Beteiligung ausgewertet. Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Bescheid über den festgestellten Grad der Behinderung (GdB) sowie etwaige Merkzeichen.

    Wenn der GdB 50 oder mehr beträgt, können Sie nach Einreichung eines Lichtbildes zudem einen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat erhalten. Dieser wird separat über einen Dienstleister an Sie zugestellt.  

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag online oder per Post stellen. Online: Nutzen Sie den Link im Bereich "Onlinedienste". Im Online-Formular tragen Sie alle benötigten Angaben ein und laden Nachweise hoch. Nach dem Ausfüllen erhalten Sie eine Kontrollnummer mit der Kurzfassung des Antrages. Die angezeigte Erklärung müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post oder per Fax an die zuständige Einrichtung verschicken. Die eigenhändige Unterschrift ist aufgrund der Schweigepflichtsentbindung, dem Einverständnis zur Lichtbildspeicherung und zur Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden und den Druckdienstleister für Ausweise erforderlich. Per Post: Füllen Sie das Antragsformular aus. Verschicken Sie das Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Einrichtung. Alternativ können Sie die Unterlagen auch persönlich in den Außenbriefkasten oder an der Information des Dienstegebäudes im Goetheplatz 1-4, 51379 Leverkusen abgeben.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel unbefristet ausgestellt. In Ausnahmefällen wird der Schwerbehindertenausweis befristet ausgestellt (z. B. wenn eine ärztliche Nachprüfung vorgesehen ist oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis vorliegt). Bei Kindern wird der Schwerbehindertenausweis befristet maximal bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres ausgestellt, da ab dann ein Lichtbild erforderlich ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit variiert je nach Umfang der erforderlichen Sachverhaltsaufklärung und beträgt durchschnittlich ca. drei Monate.

    3 Monate (Es handelt sich um eine Durchschnittsangabe.)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Anträge und Widersprüche beträgt drei bis fünf Monate.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht jederzeit stellen. Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.

    Für die Ausstellung eines Ausweises müssen Sie sich schriftlich mit der Datenweitergabe an den Dienstleister einverstanden erklären.

    Für die Geltendmachung des Behindertenpauschbetrages bei der Finanzverwaltung ist die Angabe Ihrer Steuer-ID und Ihre Einverständniserklärung mit der Datenweitergabe erforderlich.

    Für die weitere Sachverhaltsaufklärung wird eine von Ihnen unterschriebene Schweigepflichtentbindung benötigt. 

    Ihre Verpflichtung zur Mitwirkung im Verfahren (Obliegenheit) ergibt sich aus § 60 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I). Sofern Sie dieser Obliegenheit nicht nachkommen, kann die Feststellung nach dem SGB IX ganz oder teilweise versagt werden, soweit deren Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind.

    Weitere Informationen

    Hier finden Sie das Informationsangebot der Bezirksregierung Münster rund um die Themen Behinderung und Schwerbehindertenausweis. https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/index.html Die Broschüre "Behinderung und Ausweis" des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und der Bezirksregierung Münster bietet einen umfassenden Überblick. Sie kann auch in Papierform auf den Seiten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe kostenlos bestellt werden. https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/media/filer_public/3a/9d/3a9d911b-05d4-4722-9255-10cd20d80315/lwl_bua2022_pdf-ua.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Nachteilsausgleich, gehörlos, Rundfunkgebührenermäßigung, Merkzeichen, gehbehindert, blind, gehbehindert, Hilflos, Schwerbehinderung, Blind, Rundfunkgebührenermäßigung, Gehörlos, Feststellung, Nachteilsausgleiche, Gehbehinderung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindertenausweis, Behinderung, Grad der Behinderung, Merkzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de