Behinderung Feststellung

    Behinderung Feststellung

    Mithilfe dieses Antrags können Sie die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung beantragen.

    Beschreibung

    Mithilfe dieses Antrags können Sie die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung beantragen.

    Sofern die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, wird ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Der GdB beträgt zwischen 20 und 100 je nach Schwere der Beeinträchtigungen. Bei einem GdB von 50 oder mehr kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. 

    Neben dem Grad der Behinderung können bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Einschränkungen auch Merkzeichen festgestellt werden. Diese Merkzeichen werden in den Schwerbehindertenausweis eingetragen und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen.

    Folgende Merkzeichen können Sie beantragen:

    G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

    aG -  außergewöhnliche Gehbehinderung

    H - Hilflosigkeit

    B - Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

    RF - Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss

    GL - Gehörlosigkeit

    BL - Blindheit

    TBL - Taubblindheit (Befreiung von den Rundfunkgebühren)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten andauernde gesundheitliche Einschränkungen haben oder chronisch krank sind, können Sie viele Hilfen beantragen und nutzen.Um die Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nachweisen. Hierfür benötigen Sie einen Feststellungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis.

    Online-Dienst

    Feststellung einer Behinderung beantragen

    ID: L100002_121799698

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Ottmar-Pohl-Platz 1

    51103 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12:30 Uhr Dienstag, 8 bis 18 Uhr Mittwoch: Geschlossen Um eine bessere Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurde der Eingang verlegt, an den Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-30744

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-30702 und 221-30703

    E-Mail: schwerbehindertenstelle@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag
    • unterschriebene Schweigepflichtentbindung
    • ggf. Vollmacht, Betreuungsnachweis, Sorgerechtsnachweis
    • für Staatsangehörige eines Nicht-EU-Mitgliedsstaates: Kopie des Aufenthaltstitels
    • bei Wohnsitz im Ausland und Arbeitsplatz in Deutschland:  Bescheinigung des Arbeitgebers

    Freiwillig:

    • Unterlagen über Ihren Gesundheitszustand (z.B. Arztbriefe, Krankenhausberichte, Reha-Berichte, ärztliche Gutachten)
    • Bescheide anderer Stellen über eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einen Grad der Schädigung (GdS)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formloser oder Online-Antrag der*des Betroffenen Um eine möglichst zügige Bearbeitung sicherzustellen, verwenden Sie bitte das Antragsformular und reichen dieses ausgefüllt und unterzeichnet ein. Sie finden das Antragsformular unter "Download und Infos". Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen dVollmachtNur bei Antragstellung durch eine*n Bevollmächtigte*n, eine*n Betreuer*in.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Antrag-Schwerbehindertenrecht_neu.pdf (bezreg-muenster.de)

    https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/Antrag-Schwerbehindertenrecht_neu.pdf

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Bei der Beurteilung des festzustellenden GdB werden nach Schweregrad nur die gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt, die länger als sechs Monate bestehen und durch aktuelle Befundberichte oder Gutachten nachgewiesen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

    § 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

    Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

    Versorgungsmedizinische Grundsätze (Anlage zu § 2 der VersMedV)

    Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)

    Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)
     

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Für Ihren Antrag ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dem/der Sie wohnen. Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung mit weiterführenden Informationen.

    Ihr Antrag und die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden geprüft. Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ärzten oder Institutionen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt hinreichend zu klären.

    Ihre Unterlagen werden unter ärztlicher Beteiligung ausgewertet. Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Bescheid über den festgestellten Grad der Behinderung (GdB) sowie etwaige Merkzeichen.

    Wenn der GdB 50 oder mehr beträgt, können Sie nach Einreichung eines Lichtbildes zudem einen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat erhalten. Dieser wird separat über einen Dienstleister an Sie zugestellt.  

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit variiert je nach Umfang der erforderlichen Sachverhaltsaufklärung und beträgt durchschnittlich ca. drei Monate.

    3 Monate (Es handelt sich um eine Durchschnittsangabe.)

    Kosten

    keine

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es werden keine Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht jederzeit stellen. Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.

    Für die Ausstellung eines Ausweises müssen Sie sich schriftlich mit der Datenweitergabe an den Dienstleister einverstanden erklären.

    Für die Geltendmachung des Behindertenpauschbetrages bei der Finanzverwaltung ist die Angabe Ihrer Steuer-ID und Ihre Einverständniserklärung mit der Datenweitergabe erforderlich.

    Für die weitere Sachverhaltsaufklärung wird eine von Ihnen unterschriebene Schweigepflichtentbindung benötigt. 

    Ihre Verpflichtung zur Mitwirkung im Verfahren (Obliegenheit) ergibt sich aus § 60 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I). Sofern Sie dieser Obliegenheit nicht nachkommen, kann die Feststellung nach dem SGB IX ganz oder teilweise versagt werden, soweit deren Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind.

    Weitere Informationen

    Hier finden Sie das Informationsangebot der Bezirksregierung Münster rund um die Themen Behinderung und Schwerbehindertenausweis. https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/index.html Die Broschüre "Behinderung und Ausweis" des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und der Bezirksregierung Münster bietet einen umfassenden Überblick. Sie kann auch in Papierform auf den Seiten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe kostenlos bestellt werden. https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/media/filer_public/3a/9d/3a9d911b-05d4-4722-9255-10cd20d80315/lwl_bua2022_pdf-ua.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Nachteilsausgleich, gehörlos, Rundfunkgebührenermäßigung, Merkzeichen, gehbehindert, blind, gehbehindert, Hilflos, Schwerbehinderung, Blind, Rundfunkgebührenermäßigung, Gehörlos, Feststellung, Nachteilsausgleiche, Gehbehinderung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindertenausweis, Behinderung, Grad der Behinderung, Merkzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de