Urkunden Ersatz verlorengegangene Scheidungsurkunde

    Informationen zum Ersatz einer verlorengegangenen Scheidungsurkunde

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung bei dem Amts- oder Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde.

    Sie sollten dem Gericht glaubhaft versichern, dass Ihnen die Scheidungsurkunde verlorengegangen ist.

    Sehr hilfreich kann es für das Gericht sein, wenn Sie das Aktenzeichen Ihres damaligen Scheidungsverfahrens angeben können. Vielleicht finden Sie noch ein Schreiben des Gerichts oder Ihres Anwalts, auf dem das Aktenzeichen abgedruckt ist.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zum Nachweis Ihrer Lebensdaten, der Namensführung und des Familienstandes und stellt Ihnen das Standesamt auf Wunsch aus den Geburtsregistern, Eheregistern, Lebenspartnerschaftregistern Diese Urkunden können Sie auch online bestellen. Sie erhalten beim Standesamt Hamm Geburtsurkunden oder beglaubige Abschriften aus dem Geburtenregister der vergangenen 110 Jahre Eheurkunden (Heiratsurkunden) oder beglaubige Abschriften aus dem Eheregister der vergangenen 80 Jahre Sterbeurkunden der vergangenen 30 Jahre Lebenspartnerschaftsurkunden Allgemeine Informationen Sie können Urkunden direkt erhalten Sie können Urkunden von sich selbst oder von Verwandten in gerader Linie direkt beim Standesamt erhalten, wenn Sie uns in den Öffnungszeiten besuchen. Die Urkunden können auch schriftlich bestellt werden.Formlos, bitte ausgedruck, unterschrieben und zusammen mit einem Verrechnungsscheck oder Bargeld übersenden an Standesamt Hamm, Postfach 2449, 59014 Hamm. Die einfachste Variante ist die bequeme Onlinebestellung.Im Bereich der Urkundenbestellung (online) erteilen Sie uns die Genehmigung die Gebühren von Ihrem Konto abzubuchen. Anschließend senden wir Ihnen die Urkunden per Post zu. Voraussetzung ist, dass sich die Urkunde auf Sie, Ihren Ehegatten, Lebenspartner oder Verwandte in gerader Linie bezieht oder Sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.Internationale (mehrsprachige) Urkunden erhalten Sie auf Wunsch für die gleiche Gebühr.Apostillen (Überbeglaubigungen) führt die Bezirksregierung in Arnsberg (www.bezreg-arnsberg.nrw.de) durch.Geburtsurkunden aus dem Archiv, die älter sind als 110 Jahre, Eheurkunden, die älter sind als 80 Jahre, und Sterbeurkunden, die älter sind als 30 Jahre, kann das Standesamt nicht mehr ausstellen.Die Personenstandsregister aus diesen Jahren wurden aufgrund geänderter gesetzlicher Aufbewahrungsfristen an das Stadtarchiv abgegeben. Dort erhalten Sie auf Wunsch nach archivrechtlichen Bestimmungen beglaubigte Abschriften.

    Online-Dienst

    Personenstandsurkunden

    ID: L100002_126948661

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Im Personenstandswesen werden die bekannten Aufgaben bewältigt, die der Bürger seit jeher dem Begriff Standesamt zuordnet:die Beurkundung des Personenstandes, die bis zur Einrichtung der Standesämter (in Preußen im Oktober 1874) den Kirchenbuchämtern oblag.Hier werden Eheschließungen angemeldet und durchgeführt, Geburten und Sterbefälle beurkundet, Ehefähigkeitszeugnisse für Eheschließungen im Ausland ausgestellt, Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden ausgestellt, Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wie z. B. Voranstellung oder Anfügung von Familiennamen, Wiederannahme eines früheren Familiennamens und Namenserteilungen beurkundet.Auch die Anerkennung von Vaterschaften nimmt das Standesamt entgegen.Vaterschaften, Nichtvaterschaften, Adoptionen, Namensänderungen, Eheschließungen, Ehescheidungen und Sterbefälle werden in die im Standesamt geführten Personenstandsregister eingetragen.In Angelegenheiten, für deren Entscheidung Gerichte zuständig sind, werden Anträge entgegengenommen und weitergeleitet (z. B. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile, Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses oder Berichtigungen).Das Standesamt im Familienrathaus besitzt einen behindertengerechten Zugang.Vor- und/oder Familiennamen können nur in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet und erfolgt ebenfalls im Standesamt.Für diese Fälle stehen Ihnen Frau Krischer unter der Rufnummer 02381/175340 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-105343

    Telefon Festnetz: 02381 17-5343

    E-Mail: standesamt@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache erforderlich)

    Formulare

    Keine. Sie stellen bei dem zuständigen Amts- oder Familiengericht einen formlosen Antrag auf Erteilung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Herstellung und Überlassung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung der Scheidungsurkunde fallen grundsätzlich Gerichtskosten in Höhe von EUR 0,50 je Seite an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bevor Sie beim Gericht eine erneute Ausfertigung beantragen, können Sie auch versuchen, die Scheidungsurkunde Ihres geschiedenen Ehe- oder Lebenspartners oder Ihres damaligen Anwalts, die ja mit Ihrer eigenen Scheidungsurkunde völlig identisch sind, zu bekommen. Eine Kopie dieser Scheidungsurkunde kann dann ein Notar oder eine landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde z. B. das Bürgeramt beglaubigen. Die beglaubigte Kopie reicht im Rechtsverkehr oftmals aus. Einen Anspruch auf Herausgabe der Scheidungsurkunde haben Sie allerdings nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 19.04.2017

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausfertigung, Ausfertigungsvermerk, Verlust Scheidungsurteil, Scheidungsbeschluss verlorengegangen, Abhandenkommen der Scheidungsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English