Urkunden Beglaubigung durch Apostille

    Urkunden Beglaubigung durch Apostille

    Beschreibung

    Die Legalisation ist mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Sie ist deshalb durch internationale Verträge teilweise für entbehrlich erklärt worden. Zu diesen Übereinkommen zählt unter anderem das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostilleübereinkommen). An die Stelle der Legalisation tritt dann als Echtheitsnachweis die Apostille. Diese wird durch die zuständige innere Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, erteilt. Eine Beteiligung von dessen Auslandsvertretung in Deutschland ist dann nicht mehr notwendig.

    Darüber hinaus existieren auch Übereinkommen mit der Folge der gegenseitigen Anerkennung des jeweiligen Urkundswesens, so dass öffentliche Urkunden ohne weiteres als echt angesehen werden (Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien; Luxemburg, Österreich und Schweiz).

    Welche Staaten die "Haager Apostille" anerkennen, lesen Sie bitte hier:

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    Beglaubigungen von Ablichtungen und UnterschriftenMit der Beglaubigung bescheinigt die Stadt Hennef die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente mit dem Original sowie Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken. Dazu ist das Bürgerzentrum aber nur befugt, wenn die Urkunde bzw. Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift/Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Dies gilt allerdings nicht für eine Unterschrift ohne einen dazugehörigen Text. Zudem dürfen andere Behörden oder Einrichtungen nicht kraft Gesetzes für die Beglaubigung zuständig sein. Besonderheit bei standesamtlichen UrkundenWenden sie sich in Bezug auf standesamtliche Urkunden und Dokumente an das zuständige Standesamt, in dem die Beurkundung eines Ereignisses (z.B. Eheschließung, Geburt, Sterbefall) vorgenommen wurde. Beglaubigung von Ausweis oder PassKopien von deutschen Personalausweisen und Reisepässen werden nur beglaubigt, wenn die Vorlage der Beglaubigung ausdrücklich verlangt wird. Welche Dokumente kommen für eine Beglaubigung in Frage?Es gibt eine Vielzahl von Beispielen. Häufig sind dies Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Beurteilungen u.v.m. Bei ausländischen Urkunden und Dokumenten muss eine Kopie der Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden, die Übersetzung und das Original der Urkunde müssen zusammengehörig sein. Beglaubigt wird die übersetzte Kopie, nicht die Urkunde selbst. Welche Dokumente werden nicht beglaubigt?Beispiele für Dokumente, die von der Stadt Hennef nicht beglaubigt werden, z.B. weil hierzu andere Behörden, Gerichte, Notare etc. zuständig sind. Personenstandsurkunden deutscher Standesämter, Grundbucheintragung, Vereinsregistereintragung, Löschung einer Schuld, Schuldanerkenntnis, Vormundschafts- bzw. Betreuungsdokumente, Rechtsnachfolgedokument, Nachlassgerichtsdokument, Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Güterrechtsdokument, Fremdsprachliche Texte, Dokumente zur ärztlichen Vorsorge. Beglaubigung zur Verwendung im AuslandWird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung möglicherweise nicht aus. U.U. gelten diesbezüglich besondere Anforderungen für "Legalisation" und "Apostille". Informationen dazu sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abrufbar (siehe Abschnit weitere Informationen).

    Online-Dienst

    Beglaubigungen

    ID: L100002_123031320

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland sowie Apostillen auf Bundesurkunden für die Verwendung in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens:

    Postanschrift:

    Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
    Referat II B 4
    50728 Köln

    Besucheranschrift:

    Bundesverwaltungsamt
    Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
    Eupener Str. 125
    50933 Köln
    Deutschland

    Tel.: +49 228 99358-4100
    Fax.: +49 228 99358-2893
    E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de

    Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):

    Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
    Di: 09:00 - 16:30 Uhr
    Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
    Do: 09:00 - 13:00 Uhr
    Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

    Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamtes:

    Deutsches Patent- und Markenamt

    Dienststelle München

    Postanschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    80297 München

    Besucheranschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    Zweibrückenstraße 12
    80331 München

    Tel.: +49 89 2195-0
    Fax.: +49 89 2195-2221
    E-Mail: info@dpma.de

    Dienststelle Berlin

    Postanschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    Technisches Informationszentrum Berlin
    10958 Berlin

    Besucheranschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    Technisches Informationszentrum Berlin
    Gitschiner Straße 97
    10969 Berlin

    Tel.: +49 30 25992-0
    Fax.: +49 30 25992-404
    E-Mail: info@dpma.de

    Dienststelle Jena

    Postanschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    Dienststelle Jena
    07738 Jena

    Besucheranschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    Dienststelle Jena
    Goethestraße 1
    07743 Jena

    Tel.: +49 364140-54
    Fax.: +49 364140-5690
    E-Mail: info@dpma.de

    Zuständigkeit

    Für Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland sowie Apostillen auf Bundesurkunden für die Verwendung in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens:

    Postanschrift:

    Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
    Referat II B 4
    50728 Köln

    Besucheranschrift:

    Bundesverwaltungsamt
    Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
    Eupener Str. 125
    50933 Köln
    Deutschland

    Tel.: +49 228 99358-4100
    Fax.: +49 228 99358-2893
    E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de

    Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):

    Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
    Di: 09:00 - 16:30 Uhr
    Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
    Do: 09:00 - 13:00 Uhr
    Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

    Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamtes:

    Deutsches Patent- und Markenamt

    Dienststelle München

    Postanschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    80297 München

    Besucheranschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    Zweibrückenstraße 12
    80331 München

    Tel.: +49 89 2195-0
    Fax.: +49 89 2195-2221
    E-Mail: info@dpma.de

    Dienststelle Berlin

    Postanschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    Technisches Informationszentrum Berlin
    10958 Berlin

    Besucheranschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    Technisches Informationszentrum Berlin
    Gitschiner Straße 97
    10969 Berlin

    Tel.: +49 30 25992-0
    Fax.: +49 30 25992-404
    E-Mail: info@dpma.de

    Dienststelle Jena

    Postanschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    Dienststelle Jena
    07738 Jena

    Besucheranschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    Dienststelle Jena
    Goethestraße 1
    07743 Jena

    Tel.: +49 364140-54
    Fax.: +49 364140-5690
    E-Mail: info@dpma.de

    Ansprechpartner

    Bürgerzentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef (Sieg)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Ordnungsverwaltung, Bürgerzentrum, Zivil- und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef (Sieg)

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Originalurkunde
    • Reisepass oder sonstiger Identitätsnachweis (entfällt bei schriftlicher Beantragung)
    • gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für den Vertreter/die Vertreterin

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Original-Dokument Eine Abschrift, Kopie, Ablichtung des Originaldokumentes (Gegen Gebühren, die der Beglaubigungsgebühr hinzugerechnet werden, ist das Anfertigen von Kopien auch durch die Stadt Hennef möglich) Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen: Personalausweis oder Reisepass Bei Beglaubigung von Personalausweis und Reisepass: Nachweis der anfordernden Stelle

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.

    • Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
    • Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
    • Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
    • Legen Sie die Urkunde im Original vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    EUR: 10,00 bis 100,00

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Durch Bundesministerium des Innern freigegeben. Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Siegel, Kopie, Beglaubigung, Einwohnerwesen, Unterschriftsbeglaubigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English