Verbleiben eines Kindes bei Pflegeperson Begleitung

    Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen

    Der Pflegekinderdienst kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.

    Beschreibung

    Wenn sich die Lebensumstände in der ursprünglichen Familie eines Pflegekindes langfristig nicht verbessern, kann es auf Dauer in der Pflegefamilie untergebracht werden. Wenn die Eltern dem nicht zustimmen, kann das Familiengericht den Verbleib in der Pflegefamilie anordnen. Auf diesem Weg können die Pflegepersonen unterstützt werden.

    Der Pflegekinderdienst kann auch selbst den Antrag auf Verbleib in der Pflegefamilie stellen.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Warum gibt es Pflegekinder? Die Gründe, warum Eltern nicht für ihre Kinder sorgen können sind vielfältig. Beispielsweise können Erkrankungen, Überforderung oder Krisen dazu führen, dass Kinder eine zeitlang oder auf Dauer nicht bei ihren Eltern leben können. Häufig werden jüngere Kinder in Pflegefamilien untergebracht. Was ist eine Pflegefamilie? Pflegefamilie sind Paare und Einzelpersonen mit und ohne eigene Kinder. Diese nehmen ein fremdes Kind bei sich auf, um es zu betreuen und zu erziehen, wenn leibliche Eltern dazu nicht in der Lage sind. Pflegeeltern treffen Entscheidungen über alltägliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Pflegekind. Die elterliche Sorge liegt in der Regel bei den leiblichen Eltern oder einer vom Familiengericht bestimmten Person. Eine pädagogische Ausbildung kann für Pflegeeltern hilfreich sein, ist aber keine Voraussetzung. Pflegeeltern arbeiten eng mit dem Jugendamt zusammen. Die Aufnahme eines Kindes bringt Veränderungen für das Kind, seine Eltern und die Pflegefamilie mit sich. Wer kann Pflegekinder aufnehmen? Paare und Einzelpersonen mit und ohne eigene Kinder können Pflegekinder aufnehmen, wenn sie geeignet sind Kinder zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen. Darüber hinaus sollten Sie Freude am Zusammenleben mit Kindern haben nicht vorbestraft sein nicht unter einer psychischen Erkrankung leiden Körperlich fit und belastbar sein genügend Zeit und Platz haben ohne finanzielle Sorgen leben ein tragfähiges soziales Netzwerk besitzen bereit sein, für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt offen sein, für begleitete Umgangskontakte mit den Herkunftseltern belastbar, tolerant, geduldig, einfühlsam, zuverlässig, flexibel und reflektiert sein Wie wird man Pflegefamilie? Wenn Sie in Rheda-Wiedenbrück wohnen vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit den Mitarbeiter*innen des Pflegekinderdienstes vor Ort. Diese nehmen Sich gerne Zeit für Sie, um Sie ausführlich zum Thema Pflegeelternschaft zu beraten und Ihre Fragen zu beantworten. Sollten Sie entscheiden, sich für diese Aufgabe vorbereiten und qualifizieren zu lassen, erhalten Sie in einem Bewerberverfahren die Gelegenheit dazu. In Seminaren und Fortbildungsmaßnahmen erhalten Sie wichtige Informationen rund um das Thema Pflegekind und Pflegeelternschaft und werden auf die Aufgabe als Pflegeeltern zielgerichtet vorbereitet. Welche Formen der Pflegeelternschaft gibt es? Vollzeitpflege auf Dauer Das Kind soll dauerhaft in der Pflegefamilie verbleiben. Vollzeitpflege auf Zeit Die Unterbringung des Kindes in der Pflegefamilie ist für einen gebegrenzten Zeitraum vorgesehen. Kurzzeitpflege Eine geplante Unterbringung des Kindes für einen kurzen Zeitraum, bspw. während eines Klinikaufenthaltes von Alleinerziehenden. Bereitschaftspflege Eine ungeplante Unterbringung des Kindes, häufig aufgrund einer Krise in der Herkunftsfamilie. Das Kind verbleibt in einer Übergangssituation von einem Tag bis zu mehreren Monaten in der Bereitschaftspflegestelle. In dieser Zeit wird die weitere Perspektive geklärt. Der Verbleib von Kindern in Pflegefamilien kann bis zum Erreichen der Volljährigkeit und darüber hinaus erfolgen. Welche Unterstützung erhalten Pflegeeltern? Pflegeeltern und -kinder haben für Ihre Anliegen persönliche Ansprechpartner*innen im Pflegekinderdienst des Jugendamtes der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Darüber hinaus gibt es bei Bedarf zusätzlich eingesetzte Fachkräfte, die Pflegeeltern und -kinder beraten und begleiten. Pflegeeltern erhalten ein monatliches Pflegegeld. Pflegeeltern haben die Möglichkeit an Fortbildungen und Supervision teilzunehmen.

    Online-Dienst

    Pflegekinderdienst #OnlineDL#

    ID: L100002_123600028

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.3-51.1 Allgemeiner Sozialer Dienst

    Beschreibung

    Zu den Aufgaben des Jugendamtes und der Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst zählt auch das Hinhören bei Hinweisen, wenn es um die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen geht. Wenn sich die Frage stellt, Was ist zu tun? sind wir als Jugendamt die zentrale Anlaufstelle. In Notfallsituationen bietet das Jugendamt Familien und Kindern in einem breiten Spektrum Hilfe, Entlastung und Unterstützung. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Stadt begleiten und beraten die betroffenen Familien auf dem weiteren Weg. Im ASD ist auch die Fachstelle "Frühe Hilfen und Kinderschutz" angegliedert, die Familien mit kleinen Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren über Entlastungsangebote informiert. Schwangere in Rheda-Wiedenbrück sind mit ihren Ängsten und Sorgen nicht allein: Nicole Korfmacher und Malgorzata Herman versorgen die Familien bei Bedarf mit Kontaktdaten von Ärzten, Hebammen und anderen unterstützenden Institutionen. Sie beraten aber auch bei der Strukturierung des Alltags mit Kleinkindern und bieten kleine Hilfen an, die in einer besonders herausfordernden Situation junge Familien entlasten sollen. Auch "Babybesuche" finden durch die Fachstelle - auf Abstand und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Schutzmaßnahmen - statt. Die Kolleginnen legen dabei die Begrüßungsgeschenke vor die Haustür, klingeln und tauschen sich draußen vor der Tür mit den frisch gebackenen Eltern über deren Fragen und Alltagsherausforderungen aus.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-537

    Fax: 05242 963-599

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für das Bewerberverfahren wird Folgendes benötigt: Fragebogen Ausführlicher Lebensbericht mit Fotos der Bewerbenden Ärztliche Bescheinigung Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis der Bewerbenden und von jeder im Haushalt lebenden Person ab 16 Jahren Schufa-Selbstauskunft (kostenfrei)

    Voraussetzungen

    • Ein Pflegekind lebt seit längerer Zeit in einer Pflegefamilie.
    • Die Eltern des Kindes oder Personen mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes verlangen die Herausgabe des Kindes.
    • Das körperliche, seelische oder geistige Kindeswohl wird durch die Wegnahme aus der Pflegefamilie gefährdet.
    • Die Pflegepersonen wünschen / benötigen Unterstützung durch den Pflegekinderdienst.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer kann Pflegekinder aufnehmen? Paare und Einzelpersonen mit und ohne eigene Kinder können Pflegekinder aufnehmen, wenn sie geeignet sind Kinder zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen. Darüber hinaus sollten Sie Freude am Zusammenleben mit Kindern haben nicht vorbestraft sein nicht unter einer psychischen Erkrankung leiden Körperlich fit und belastbar sein genügend Zeit und Platz haben ohne finanzielle Sorgen leben ein tragfähiges soziales Netzwerk besitzen bereit sein, für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt offen sein, für begleitete Umgangskontakte mit den Herkunftseltern belastbar, tolerant, geduldig, einfühlsam, zuverlässig, flexibel und reflektiert sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Fachbereich des Pflegekinderdienstes arbeitet auf der gesetzlichen Grundlage des SGB VIII. Sorgeberechtigte Personen (leibliche Eltern, Vormünder*innen/Ergänzungspfleger*innen) können im Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gemäß § 27 i.V.m. § 33 SGB V III stellen.

    Verfahrensablauf

    • Die Pflegepersonen wenden sich mit dem Wunsch nach Unterstützung / Begleitung an den Pflegekinderdienst, wenn die Herausgabe des Kindes verlangt wird.
    • Die Pflegepersonen müssen beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie stellen. Zuständig ist das Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
    • Das Gericht muss darüber hinaus auch von Amts wegen tätig werden, so dass das Jugendamt ebenfalls einen entsprechenden Antrag stellen kann.
    • Bis zum Abschluss des Verfahrens kann das Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen, nach der das Pflegekind bis zum Entscheid bei der Pflegefamilie bleibt.
    • Pflegekinder ab 14 Jahren sind bei Verfahren, die die Personen oder Vermögenssorge betreffen, stets vom Gericht anzuhören. Ein Kind unter 14 Jahren wird dann angehört, wenn seine Neigungen, Bindungen oder sein Wille für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn es zur Feststellung des Sachverhaltes als notwendig erscheint.
    • Die gerichtliche Entscheidung beruht in jedem Fall auf dem "Kindeswohlprinzip".

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Informationsgespräch Eingang Bewerberunterlagen Persönliche Gespräche Hausbesuch Kennenlernen der im Haushalt lebenden Personen Schulungsveranstaltungen

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Der Pflefgekinderdienst wird nach Kontaktaufnahme durch die Pflegepersonen die Begleitung bei den Verfahren zum "Verbleib eines Kindes bei Pflegepersonen" beginnen. Die Länge des Verfahrens hängt von der Dauer des gerichtlichen Verfahrens vor dem Familiengericht ab.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit dem Eingang des Fragebogens und des Lebensberichtes startet das Bewerberverfahren. Die weiteren Unterlagen werden nachgereicht.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 24.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Unterstützung von Pflegeeltern, Begleitung in Gerichtsverfahren, Pflegekind, Pflegepersonen, Pflegeeltern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de