Monatliche Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Unterhalt der in Pflegefamilien untergebrachten Minderjährigen und jungen Volljährigen Feststellung

    Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.

    Beschreibung

    Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

    Die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für  den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege- und Erziehung sind altersunabhängig und können sich in der Höhe je nach Pflegeform unterscheiden.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Vollzeitpflege sichert für einen unbestimmten Zeitraum die Betreuung und Pflege von Kindern in familiärer Umgebung. Sie kommt in Betracht, wenn Kinder längerfristig nicht in ihrer ursprünglichen Familie bleiben können.Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Unterlagen erforderlich sind, um die erforderliche Erlaubnis von uns zu erhalten.

    Online-Dienst

    Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen

    ID: L100002_125757679

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Pflegekinderdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Laurenzplatz 1-3

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 9 bis 12 Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag, 13 bis 16 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-24398

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-24372

    E-Mail: pflegekinderdienst@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    BewerbungsbogenBitte nutzen Sie den Vordruck unter Downloads und Infos.GesundheitszeugnisEin Attest muss für Sie persönlich sowie für alle anderen volljährigen Personen in Ihrem Haushalt vorgelegt werden. Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für behandelnde Ärzt*innen unter Downloads und Infos.FührungszeugnisSie erhalten von uns eine Bescheinigung, mit der Sie ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Das erweiterte Führungszeugnis ist gebührenfrei. Sie können es im Kundenzentrum Ihrer Wahl beantragen.LebensberichtWir würden Sie gerne näher kennenlernen. Dazu brauchen wir von Ihnen einen Lebensbericht. Eine Anleitung finden Sie unter Downloads und Infos.

    Voraussetzungen

    Sie sind im Rahmen der Vollzeitpflege eine anerkannte Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII  und haben ein Pflegekind in Ihrem Haushalt aufgenommen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 02.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Pflegepersonen, Pflegeeltern, Pflegekind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de