Monatliche Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Unterhalt der in Pflegefamilien untergebrachten Minderjährigen und jungen Volljährigen Feststellung

    Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.

    Beschreibung

    Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

    Die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für  den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege- und Erziehung sind altersunabhängig und können sich in der Höhe je nach Pflegeform unterscheiden.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir bieten die Vermittlung von Pflegekindern an.

    Online-Dienst

    Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen

    ID: L100002_121729373

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    51/4 Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie sind im Rahmen der Vollzeitpflege eine anerkannte Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII  und haben ein Pflegekind in Ihrem Haushalt aufgenommen. 

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie ein Kind in Pflege nehmen möchten, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: erweitertes polizeiliches Führungszeugnis hausärztliche Bescheinigung ausführliche, persönliche Lebensläufe Verdienstbescheinigung Geburtsurkunden Heiratsurkunden/ggf. Scheidungsurteil Aufenthaltsbescheinigungen Vorab können Sie bei uns einen Fragebogen anfordern und ausgefüllt mit den oben genannten Unterlagen an uns zurücksenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 02.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Pflegepersonen, Pflegeeltern, Pflegekind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de