Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung

    Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

    Beschreibung

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

    Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir bieten die Vermittlung von Pflegekindern an.

    Online-Dienst

    Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

    ID: L100002_121728386

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    51/4 Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie ein Kind in Pflege nehmen möchten, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: erweitertes polizeiliches Führungszeugnis hausärztliche Bescheinigung ausführliche, persönliche Lebensläufe Verdienstbescheinigung Geburtsurkunden Heiratsurkunden/ggf. Scheidungsurteil Aufenthaltsbescheinigungen Vorab können Sie bei uns einen Fragebogen anfordern und ausgefüllt mit den oben genannten Unterlagen an uns zurücksenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Pflegeeltern, Pflegepersonen, Pflegekind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de