Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung

    Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

    Beschreibung

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

    Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schön, dass Sie sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren.Kinder sollen grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, in einer Familie oder einem familiären Umfeld aufzuwachsen. Nicht alle Kinder können zu jedem Zeitpunkt bei ihren Eltern in der Familie leben. Aus unterschiedlichen Gründen können Eltern in Situationen geraten, in denen sie vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ihren Kindern das zu geben, was diese für eine gesunde Entwicklung benötigen.Pflegefamilien sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Jugendhilfe. Sie tragen dazu bei, dass wir für möglichst viele Kinder geeignete Familien finden können.Die Entscheidung, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, ist eine Entscheidung fürs Leben. Eine Entscheidung, die viel Einfühlungsvermögen und Geduld erfordert, aber auch dazu beiträgt, das eigene Leben sinnvoll und glücklich zu gestalten.Der Pflegekinderdienst in der Abteilung Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung im Jugendamt der Stadt Krefeld beantwortet viele Fragen rund um das Thema "Pflegekinder" und berät auch persönlich.

    Online-Dienst

    Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

    ID: L100002_121809740

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Pflegekinder

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberschlesienstraße 16

    47807 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 10:30Mittwoch: 08:30 - 10:30Freitag: 08:30 - 10:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3702

    E-Mail: pflegefamiliewerden@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Benötigten Unterlagen werden im ersten Beratungsgespräch ausgehändigt.

    Voraussetzungen

    • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag kann online gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Pflegeeltern, Pflegepersonen, Pflegekind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de