Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Beschreibung
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle
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Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Pflegekinder
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 10:30Mittwoch: 08:30 - 10:30Freitag: 08:30 - 10:30
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3702
E-Mail: pflegefamiliewerden@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023
Stichwörter
Pflegeeltern, Pflegepersonen, Pflegekind