Eignungsprüfung für interessierte Pflegeeltern Prüfung

    Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann müssen Sie sich zunächst als Pflegeeltern qualifizieren.

    Beschreibung

    Um ein Pflegekind aufnehmen zu dürfen, benötigen Pflegepersonen in bestimmten Fällen eine Erlaubnis nach §44 SGB VIII. Für die Erlangung der Erlaubnis ist ein Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess Voraussetzung. Für die Vermittlung als Pflegeperson im Rahmen einer vom Jugendamt gewährten Hilfe zur Erziehung, ist eine Erlaubnis nach § 44 SGB VIII nicht erforderlich. Das Jugendamt bzw. der Pflegekinderdienst prüft die Eignung der Pflegepersonen jedoch nach denselben Kriterien. 

    Die Aufgabe, ein zunächst fremdes Kind in die eigene Familie zu integrieren, es längerfristig oder auf Dauer in der eigenen Familie zu beheimaten, zu fördern und zu erziehen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. 

    Die hohen Anforderungen, die an Pflegeeltern gestellt werden, müssen und sollen nicht von ihnen allein erbracht werden. Die Pflegefamilie ist vielmehr Teil eines unterstützenden Netzwerks, das über pädagogisches Wissen, methodische Kompetenz und langjährige Erfahrungen verfügt.

    Pflegepersonen müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit die qualifizierenden Kurse des Pflegekinderdienstes absolvieren.

    Maßgeblich für die Aufnahme eines Kindes in der allgemeinen Vollzeitpflege ist eine Entsprechung zwischen den Bedarfen des Kindes und vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der Pflegepersonen. Eine fachliche Qualifikation in einem pflegerischen oder pädagogischen Beruf wird von Pflegepersonen in dieser Hilfeform nicht erwartet.

    Für die Aufnahme eines Kindes mit einem heilpädagogischen Bedarf wird dagegen ein fachlich professioneller bzw. semiprofessioneller Hintergrund erwartet. Als semiprofessionell gilt in diesem Zusammenhang zum Beispiel die vorausgehende Betreuung 
    eines Pflegekindes über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren oder eine langjährige Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im ehrenamtlichen Bereich.

    Pflegeeltern können Paare mit oder ohne eigenen Kindern sowie Einzelpersonen mit einem stabilen sozialen Netzwerk sein. 
     

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Vollzeitpflege sichert für einen unbestimmten Zeitraum die Betreuung und Pflege von Kindern in familiärer Umgebung. Sie kommt in Betracht, wenn Kinder längerfristig nicht in ihrer ursprünglichen Familie bleiben können.Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Unterlagen erforderlich sind, um die erforderliche Erlaubnis von uns zu erhalten.

    Online-Dienst

    Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung

    ID: L100002_121796604

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Pflegekinderdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Laurenzplatz 1-3

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 9 bis 12 Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag, 13 bis 16 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-24398

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-24372

    E-Mail: pflegekinderdienst@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    BewerbungsbogenBitte nutzen Sie den Vordruck unter Downloads und Infos.GesundheitszeugnisEin Attest muss für Sie persönlich sowie für alle anderen volljährigen Personen in Ihrem Haushalt vorgelegt werden. Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für behandelnde Ärzt*innen unter Downloads und Infos.FührungszeugnisSie erhalten von uns eine Bescheinigung, mit der Sie ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Das erweiterte Führungszeugnis ist gebührenfrei. Sie können es im Kundenzentrum Ihrer Wahl beantragen.LebensberichtWir würden Sie gerne näher kennenlernen. Dazu brauchen wir von Ihnen einen Lebensbericht. Eine Anleitung finden Sie unter Downloads und Infos.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Interessierte Bewerber:innen nehmen Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt bzw. dem Pflegekinderdienst auf. Dort können sie sich informieren.

    Sie können an Informationsveranstaltungen teilnehmen, ohne sich zu etwas verpflichten zu müssen.

    Für die Eignungsprüfung müssen sie sich zunächst durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen qualifizieren.

    Zudem müssen sie eine Bewerbung einreichen. Dies können sie auch über den Onlinedienst mit dem Formular "Pflegeeltern werden".

    Es besteht auch die Möglichkeit, über den Onlinedienst zunächst Kontakt zu dem örtlichen Pflegekinderdienst aufzunehmen.

    Eine Erlangung der Erlaubnis als Pflegeperson nach § 44 SGB VIII ist ohne intensiven Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess nicht möglich. Die Einreichung des Bewerbungsformulars führt nicht zur Erlangung der Erlaubnis.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Kosten an.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Pflegekind, Pflegeeltern, Eignungsprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de