Fremdkindadoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsaoption Begleitung

    Ein fremdes Kind adoptieren

    Sie wollen ein Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät Sie und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Kind adoptieren wollen, wenden Sie sich an eine Adoptions-Vermittlungsstelle. In Deutschland dürfen Adoptionen nur von bestimmten Stellen vermittelt werden, den Adoptions-Vermittlungsstellen (kurz: Adoptionsstelle). 

    Die Adoptionsstelle ist zuständig bei der Adoption von verwandten Kindern, Stiefkindern und fremden Kindern.

    Eine Adoption ist ein Prozess und Sie werden während der gesamten Zeit von der Adoptionsstelle begleitet. Auch nach Abschluss des Adoptionsverfahrens haben Sie einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung.

    Die Adoptionsstelle prüft, ob sie geeignet sind, ein Kind zu adoptieren. Dazu nehmen Sie an einem Seminar Teil, reichen Unterlagen ein und führen Gespräche mit dem Team der Adoptionsstelle. Außerdem finden Hausbesuche statt. Dabei stehen das Wohl des Kindes und die Wahrung seiner Rechte und Bedürfnisse im Mittelpunkt.

    Wenn Sie als Adoptionseltern in Frage kommen, werden Sie als geeignete Adoptionsbewerber anerkannt. Anschließend kann die Adoptionsstelle ein Kind vermitteln.

    Wer für welches Kind ausgewählt wird, bestimmt das Team der Adoptionsstelle. Eine Vermittlung erfolgt dann, wenn die Entwicklung eines positiven Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Adoption bedeutet die Annahme eines Kindes in die Familie mit allen rechtlichen Folgen.Wir vermitteln Kinder im Rahmen der Adoption und bieten eine umfassende Beratung und Begleitung von leiblichen Eltern, Adoptiveltern und Adoptivkindern während des gesamten Adoptionsverfahrens und bei Bedarf darüber hinaus.

    Online-Dienst

    Ein fremdes Kind adoptieren

    ID: L100002_121797607

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Adoptionsvermittlung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ottmar-Pohl-Platz 1

    51103 Köln

    Öffnungszeiten

    Dienstag, 9 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-29856

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-24888

    E-Mail: adoptionsvermittlung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Sie müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.
    • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
    • Sie haben ein sicheres Einkommen und/oder eine ausreichende finanzielle Absicherung.
    • Die beruflichen Verhältnisse müssen genügend Zeit für die Kindeserziehung zulassen.
    • Sie müssen gesund sein. Hier reicht ein Attest des Hausarztes. Ein Merkblatt zur Vorlage beim Arzt erhalten Sie bei der Adoptionsstelle.
    • Sie müssen straffrei sein. Hier wird ein erweitertes Führungszeugnis  benötigt (Auszug aus dem Bundeszentralregister). Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Stadtamt erhalten Sie bei der Adoptionsstelle.
    • Sie müssen bereit sein, die Religion des Kindes bzw. den Wunsch zur religiösen Erziehung der leiblichen Eltern achten.

    Für Paare gilt:

    • Sie sollten seit mindestens 4 Jahren im selben Haushalt leben.
    • Parallel dürfen Sie keine medizinischen Verfahren zur Überwindung der eigenen Kinderlosigkeit verfolgen.

    Wenn sie verheiratet sind gilt außerdem:

    • Sie können nur gemeinsam adoptieren.
    • Einer von Ihnen muss mindestens 25 Jahre alt sein. Der oder die Jüngere muss mindestens 21 Jahre alt sein.

    Die gemeinschaftliche Adoption wird bevorzugt behandelt. Für Alleinstehende kommt eine Adoption nur dann in Frage, wenn:

    • ein verwandtes Kind aufgenommen wird.
    • bereits eine bedeutsame Beziehung zu dem Kind besteht.
    • durch die Adoption das vertraute Wohnumfeld erhalten bleibt.
    • sichergestellt ist, dass das Kind in stabilen sozialen Verhältnissen aufwächst.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 AdVermiG

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die gesetzlichen Grundlagen unserer Arbeit sind vorrangig:§§ 1741 bis 1772 des Bürgerlichen GesetzbuchesAdoptionsvermittlungsgesetzAdoptionswirkungsgesetz§§ 186 bis 199 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen GerichtsbarkeitHaager Übereinkommen im Rahmen der internationalen Adoptionen

    Verfahrensablauf

    Während der gesamten Zeit werden Sie von der Adoptionsstelle begleitet. Diese berät und unterstützt Sie. Eine Adoption verläuft in diesen Schritten:

    Eignungsprüfung

    Sie füllen einen Bewerberbogen aus. Außerdem erstellen Sie eine sogenannte Lebensbericht. In diesem Dokument beschreiben sie ihre bisherigen Lebensabschnitte, familiäre Beziehungen und weitere emotionale Bindungen.

    Um Ihre Motivation und Bereitschaft zu prüfen, möchte die Adoptionsstelle sie kennen lernen. Gleichzeitig berät die Adoptionsstelle Sie umfangreich zum Thema. Dazu gibt es Seminare, Gespräche und Hausbesuche.

    Vermittlung

    Wenn Sie für ein Kind als Adoptiveltern ausgewählt werden, beginnt der Vermittlungsprozess.

    Zunächst erhalten Sie sämtliche Informationen über das Adoptivkind und können es kennenlernen. In dieser Phase können Sie als mögliche Adoptiveltern sich für oder gegen die Adoption des Kindes entscheiden.

    Pflegezeit

    Das Adoptivkind wohnt jetzt bei Ihnen. In diesem Zeitraum soll ein gutes Verhältnis wachsen. Normalerweise ist in dieser Zeit das Jugendamt der Vormund des Kindes, das heißt: Sie können für das Kind zwar Entscheidungen in allen Fragen des täglichen Lebens treffen. Aber Entscheidungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie mit dem Jugendamt abstimmen. 

    Beschluss

    Nach der Adoptionspflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption stellen. Den Antrag können Sie nur mithilfe einer Notarin oder eines Notars stellen.  Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

    Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.  Mit Adoptionsbeschluss erhält das Kind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes. Die Rechtsbeziehungen zur leiblichen Familie erlöschen.

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen. am 23.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kind aufnehmen, Adoptivkind, Bewerbung Adoption

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de