Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

    Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

    Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
    Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
    • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
    • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
    Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine Negativbescheinigung (Auskunft aus dem Sorgeregister) nachweisen, die vom Jugendamt ausgestellt wird. Die Negativbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern registriert sind. Diese Bescheinigung dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen, Ärzten, etc. als Nachweis, dass ihr die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht. Bei miteinander verheirateten oder geschiedenen Eltern ist die Ausstellung nicht möglich.Bei Vorliegen einer gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung dient diese dem Nachweis der elterlichen Sorge. Zuständig für die Negativbescheinigung ist das Jugendamt am Wohnort der Mutter. Online Antrag Für die Beantragung der Negativbescheinigung steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.

    Online-Dienst

    Auskünfte aus dem Sorgeregister

    ID: L100002_123722516

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständiges Jugendamt

    Ansprechpartner

    Vormund-, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

    Beschreibung

    Leitung: Herr S. Kellmer

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Voraussetzungen

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

    Rechtsbehelf

    Nein

    Verfahrensablauf

    Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

    • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
    • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Negativbescheinigung muss schriftlich beantragt werden. Die Bescheinigung wird per Post zugeschickt. Die Beantragung ist auch online möglich.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage bis 6 Wochen

    Kosten

    Kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Information nach DSGVO zur Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Auskünfte aus dem Sorgeregister (PDF)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 19.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beistandschaft, Negativattest, Bescheinigung, elterliche Sorge, Sorgeregister, Sorgeerklärung, Alleiniges Sorgerecht, Gemeinsame Sorge, Uneheliches Kind, Negativbescheinigung, Elterliche Sorge, Sorgerecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de