Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

    Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

    Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
    Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
    • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
    • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
    Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim Jugendamt Ihres Wohnortes eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern. Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn: Sorgeerklärungen abgegeben werden. Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist. Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt. Wurden aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

    Online-Dienst

    Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

    ID: L100002_121848124

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständiges Jugendamt

    Ansprechpartner

    Sekretariat

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes, Gegebenenfalls Scheidungsurteil, Gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung

    Voraussetzungen

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Negativbescheinigung wird von uns nur für Willicher Bürgerinnen ausgestellt. Die Auskunft (ehemals Negativbescheinigung) online oder per E-Mail beantragt werden. Es werden folgende Daten, des Kindes aus der Geburtsurkunde, benötigt: Vollständiger Name des Kindes, einschließlich eventueller Namensänderungen Geburtsort Geburtenbuchnummer Standesamt der Geburtsurkunde Name und Anschrift der Mutter

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

    Rechtsbehelf

    Nein

    Verfahrensablauf

    Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

    • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
    • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen. Der Antrag ist online möglich oder kann per E-Mail an jugend@stadt-willich.de gesendet werden. Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage bis 6 Wochen

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    2 Tagen (Im Zeitraum von 2 bis 5 Tage)

    Kosten

    Kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 19.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beistandschaft, Negativattest, Bescheinigung, elterliche Sorge, Sorgeregister, Sorgeerklärung, Alleiniges Sorgerecht, Gemeinsame Sorge, Uneheliches Kind, Negativbescheinigung, Elterliche Sorge, Sorgerecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de