Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Beschluss

    Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.

    Beschreibung

    Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.

    Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht - wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Adoption ist für viele Paare die einzige Möglichkeit, eine Familie zu gründen. Im Mittelpunkt der Adoptionsvermittlung steht immer das Wohl des Kindes. Es geht nicht darum, das passende Kind für Eltern zu finden, sondern darum, ein Kind in eine geeignete Familie zu vermitteln. Um herauszufinden, ob Sie die passende Familie für ein Kind sind, möchten wir Sie zunächst kennenlernen. In mehreren Gesprächen wollen wir etwas über Sie und Ihre Lebenssituation erfahren und über Ihre Motivation, Eltern eines Adoptivkindes werden zu wollen. Zugleich informieren wir Sie über die unterschiedlichen Formen der Adoption, über die Vermittlungspraxis, das Adoptionsverfahren und vieles mehr. Das gesamte Bewerberfahren kann mehrere Monate dauern und schließt mit einem Wochenend-Seminar ab.

    Online-Dienst

    Adoptionsvermittlung

    ID: L100002_123484850

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.

    Zuständigkeit

    Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Beschreibung

    Das Jugendamt der Stadt Paderborn setzt sich dafür ein, dass sich Kinder, Jugendliche und Familien in Paderborn wohl fühlen. Dafür bietet das Jugendamt eine Reihe von Aktionen, Informationen und Hilfen an.Da das Thema so wichtig ist, finden sich alle Informationen rund um das Jugendamt auf einer eigenen Internetseite. Dort finden Sie sicher auch Informationen zu Ihrem Anliegen. Sofern Sie Informationen über Angebote und Hilfen für Familien sowie auch Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Bildung suchen, haben wir einen Informationsdienst im FamilienServiceCenter für Sie zusammengefasst.Dort sind nahezu alle Angebote und Anbieter an einer Stelle zusammengefasst und stehen rund um die Uhr zur Verfügung: Von der Hebammensuche bis zum Übergang Schule-Beruf können gezielt Hilfen gesucht und gefunden werden, aber auch zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder besonders familienfreundlichem Wohnen finden Sie Informationen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern

    Unterlagen der Annehmenden:

    • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
    • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
    • Geburtsurkunden
    • Meldebescheinigungen
    • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
    • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
    • Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihre Geburtsurkunde falls Sie verheiratet sind: Ihre Heiratsurkunde falls Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben: Ihre Lebenspartnerschafts- Urkunde Nachweise über Ihr Einkommen und Ihr Vermögen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis medizinische Stellungnahme

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie wollen ein Kind adoptieren.
    • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
    • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? Ihre Ehe sollte schon längere Zeit bestehen und stabil und tragfähig sein. Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse müssen vorgelegt werden. Wir erwarten eine medizinische Stellungnahme zu Ihrer Gesundheit. Der Altersabstand zum Kind sollte einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechen. Dieser sollte bei Aufnahme des Säuglings oder Kleinkindes nicht mehr als 40 Jahre betragen. Die Bedürfnisse des Kindes nach elterlicher Zuwendung müssen mit der Berufstätigkeit abgestimmt werden. Die finanzielle Situation Ihrer Familie sollte gesichert sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:

    • Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
    • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
    • Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

    Kosten

    • Notargebühren
    • Gerichtskosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wartezeiten Mehrjährige Wartezeiten sind nicht auszuschließen. Adoptivbewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes. Das Adoptionsverfahren Grundsätzlich können Sie ein Kind nach dessen Geburt aufnehmen. Bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens müssen jedoch bestimmte gesetzliche Bedingungen erfüllt sein. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie unter der Rubrik "Weitere Informationen"

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kind - Adoption, Adoptionsbeschluss des Amtsgerichts, Adoptionsurkunde, Adoptivkind, Adoptiveltern, Eltern - Adoption, adoptieren, Babyklappe, Adoptivfamilie, Adoption, Adoptionsvermittler, Annahme als Kind, halb-offene Adoption, Adoptionsbeschluss des Familiengerichts, Adoptionspflege, Beurkundung der Adoption, Annahme Minderjähriger, Adoptionsvermittlungsstellen, inkognito-Adoption, Adoptionsaufhebung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de