Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Beschluss

    Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.

    Beschreibung

    Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.

    Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht - wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten ein Kind adoptieren? Dann melden Sie sich bitte bei uns und wir laden Sie zu einer Informationsveranstaltung ein. Diese findet vierteljährlich statt. Anschließend entscheiden Sie, ob Sie sich als Adoptiveltern überprüfen lassen möchten. Dafür müssen Sie einen formellen Antrag stellen. Wir sagen Ihnen in der Informationsveranstaltung, welche Unterlagen dafür erforderlich sind.Es folgen mehrere Termine in Form persönlicher Gespräche mit Ihnen bei uns und auch bei Ihnen zu Hause.

    Online-Dienst

    Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

    ID: L100002_121800633

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.

    Zuständigkeit

    Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.

    Ansprechpartner

    Adoptionsvermittlung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ottmar-Pohl-Platz 1

    51103 Köln

    Öffnungszeiten

    Dienstag, 9 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-29856

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-24888

    E-Mail: adoptionsvermittlung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern

    Unterlagen der Annehmenden:

    • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
    • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
    • Geburtsurkunden
    • Meldebescheinigungen
    • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
    • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
    • Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Lebensbericht aller AdoptionsinteressiertenDer Lebensbericht umfasst neben Ihrer Lebensgeschichte auch Ihre Motive für eine Adoption. Fotos neueren DatumsÄrztliches GesundheitszeugnisIm Attest muss schriftlich festgehalten werden, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Adoption bestehen. Für die Adoptionsinteressierten muss bestätigt werden, dass keine ansteckenden Erkrankungen oder Erkrankungen, die lebensverkürzend wirken odEinkommensnachweise der letzten drei MonateErweitertes Führungszeugnis für behördliche Zwecke, Belegart 0Das Führungszeugnis können Sie in einem unserer neun Kundenzentren beantragen. Eine Bescheinigung zur Beantragung erhalten Sie von uns vorab. Für den Versand des Führungszeugnisses geben Sie bitte die Adresse Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und FamilieUnser FragebogenHeiratsurkunde oder Auszug aus dem Eheregistergegebenenfalls Kopien von ScheidungsurteilenTabellarischer LebenslaufDer tabellarische Lebenslauf enthält Ihre bisherigen schulischen und beruflichen Stationen.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie wollen ein Kind adoptieren.
    • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
    • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:

    • Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
    • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
    • Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.

    Kosten

    • Notargebühren
    • Gerichtskosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kind - Adoption, Adoptionsbeschluss des Amtsgerichts, Adoptionsurkunde, Adoptivkind, Adoptiveltern, Eltern - Adoption, adoptieren, Babyklappe, Adoptivfamilie, Adoption, Adoptionsvermittler, Annahme als Kind, halb-offene Adoption, Adoptionsbeschluss des Familiengerichts, Adoptionspflege, Beurkundung der Adoption, Annahme Minderjähriger, Adoptionsvermittlungsstellen, inkognito-Adoption, Adoptionsaufhebung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de