Gemeinsamer Flächennutzungsplan Bereitstellung

    Einsicht in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan nehmen

    Privatpersonen und Unternehmen haben das Recht, in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.

    Beschreibung

    Flächennutzungspläne sind vorbereitende Bauleitpläne, die für das Gebiet einer Gemeinde erstellt werden; aus ihnen heraus werden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) entwickelt. Bauleitpläne sollen die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorbereiten und leiten. In Flächennutzungsplänen können beispielsweise dargestellt werden:

    • Bauflächen (wie Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen) oder Baugebiete (wie Mischgebiete, urbanes Gebiet),
    • Flächen für Verkehr,
    • die Ausstattung des Plangebiets mit Anlagen und Einrichtungen, die der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen dienen, die dem Klimawandel entgegenwirken und die der Anpassung an den Klimawandel dienen,
    • Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Verkehrsflächen, von Bebauung frei zu haltende Flächen.

    Gemeinsame Flächennutzungspläne sollen aufgestellt werden, wenn die städtebauliche Entwicklung benachbarter Gemeinden durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt ist oder ein gemeinsamer Flächennutzungsplan einen gerechten Ausgleich der Belange ermöglicht. Sie sollen insbesondere aufgestellt werden, wenn die Ziele der Raumordnung oder wenn Einrichtungen und Anlagen des öffentlichen Verkehrs, sonstige Erschließungsanlagen sowie Gemeinbedarfs- oder sonstige Folgeeinrichtungen eine gemeinsame Planung erfordern.

    Der gemeinsame Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:

    • einem Regelungsteil, der insbesondere Karten mit zeichnerischen und textlichen Darstellungen umfasst, und
    • einer Planbegründung mit Darlegungen zu Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung, dem Umweltbericht und Angaben dazu, wie die betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen worden sind.

    Dem wirksamen Flächennutzungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange beizufügen.

    Die Öffentlichkeit kann den gemeinsamen Flächennutzungsplan und seine Begründung sowie die nach Wirksamwerden beizufügende zusammenfassende Erklärung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

    Der Flächennutzungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

    Online-Dienst

    GEOportal.NRW

    ID: L100002_140150726

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2025

    Technisch geändert am 03.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Für Herscheid (Landkreis Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 26.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Zusammenfassende Erklärung, Bauleitplan, sonstige Grundstücksnutzung, Baugesetzbuch, Ziele der Raumordnung, Raumordnung, Städtebauliche Entwicklung, Kommunale Planungshoheit, bauliche Grundstücksnutzung, Bauleitplanung, F-Plan, Bebauungsplan, FNP, Flächennutzungsplan, Umweltbelange, Umweltbericht, Städtebau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017