Negativzeugnis zur Notwendigkeit der bauordnungsrechtlichen Genehmigung einer Grundstücksteilung beantragen

    Sie möchten ein bebautes Grundstück (oder ein Grundstück, dessen Bebauung genehmigt ist / das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf) grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen? Hierzu benötigen Sie in der Regel eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Um ein bebautes Grundstück (oder ein Grundstück, dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf) teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie in der Regel eine Teilungsgenehmigung.

    Ausnahmsweise bedarf es keiner Teilungsgenehmigung, wenn

    1. die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird oder der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft an der Teilung beteiligt ist oder

     2. eine mit der Wahrnehmung der Aufgaben befugte Person (gemäß § 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster) die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.

    Bedarf die Teilung ausnahmsweise keiner Genehmigung, so können Sie sich hierüber auf Antrag von der unteren Bauaufsichtsbehörde eine Bescheinigung (=Negativzeugnis) ausstellen lassen.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. (§ 7 BauO NRW). Durch die Teilung des Grundstücks darf keine bauliche Situation entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW widerspricht oder die den Festsetzungen des Bebauungsplans zuwiderlaufen. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Bauaufsichtsbezirken der Verwaltungssachbearbeitung, zu finden unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".

    Online-Dienst

    Grundstücksteilungen

    ID: L100002_123479834

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Haus bauen oder eine Gewerbeimmobilie erstellen möchten, sind Sie beim Bauordnungsamt an der richtigen Stelle. Sie erhalten bei uns alle Informationen rund um die Baugenehmigung oder die Bauvoranfrage. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Ihrer Planung mit dem Bauordnungsamt Kontakt aufzunehmen. Mögliche Probleme können so bereits im Vorfeld ausgeräumt werden, Sie sparen unter Umständen Zeit und Kosten. Schwierige Bauvorhaben, wie zum Beispiel größere Gewerbeansiedlungen, erfordern oftmals eine Abstimmung bereits im Vorfeld. In solchen Fällen sollten Bauherren frühzeitig einen Abstimmungstermin mit dem Bauordnungsamt vereinbaren. Die Stadt Paderborn ist in Bauaufsichtsbezirke aufgeteilt. Die jeweils zuständige Kontaktperson kann der interaktiven Karte -> Bauaufsichtsbezirke entnommen werden. Darüber hinaus sind bei den jeweiligen Dienstleistungen weitere Kontaktpersonen aufgeführt. Allgemeiner E-Mail Kontakt: bauinfo@paderborn.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Teilungsgenehmigung ist in Textform unter Vorlage eines von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellten Lageplanes zu beantragen. Hierzu ist das entsprechende Formular unter dem Punkt "Weiterführende Information" zu verwenden.

    Voraussetzungen

    • Antragstellung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde
    • Die Grundstücksteilung bedarf keiner Teilungsgenehmigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung eines Negativzeugnisses bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
    • Kann ein Negativzeugnis ausgestellt werden, so erhalten Sie dieses und den dazugehörigen Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 50,00

    Weitere Informationen

    Download des Antragsformulars möglich unter: https://www.bauportal.nrw/system/files/media/document/file/anlage-i_5-grundstucksteilung.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Teilung genehmigen, Liegenschaftskataster, Negativattest, Teilung, Negativzeugnis, Grundstück veräußern, Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de