Negativzeugnis zur Notwendigkeit der bauordnungsrechtlichen Genehmigung einer Grundstücksteilung beantragen

    Sie möchten ein bebautes Grundstück (oder ein Grundstück, dessen Bebauung genehmigt ist / das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf) grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen? Hierzu benötigen Sie in der Regel eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Um ein bebautes Grundstück (oder ein Grundstück, dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf) teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie in der Regel eine Teilungsgenehmigung.

    Ausnahmsweise bedarf es keiner Teilungsgenehmigung, wenn

    1. die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird oder der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft an der Teilung beteiligt ist oder

     2. eine mit der Wahrnehmung der Aufgaben befugte Person (gemäß § 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster) die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.

    Bedarf die Teilung ausnahmsweise keiner Genehmigung, so können Sie sich hierüber auf Antrag von der unteren Bauaufsichtsbehörde eine Bescheinigung (=Negativzeugnis) ausstellen lassen.

    Online-Dienst

    Bauportal Nordrhein-Westfalen

    ID: L100002_127237777

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Gütersloh

    Beschreibung

    Fachbereich Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Antragstellung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde
    • Die Grundstücksteilung bedarf keiner Teilungsgenehmigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung eines Negativzeugnisses bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
    • Kann ein Negativzeugnis ausgestellt werden, so erhalten Sie dieses und den dazugehörigen Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 50,00

    Weitere Informationen

    Download des Antragsformulars möglich unter: https://www.bauportal.nrw/system/files/media/document/file/anlage-i_5-grundstucksteilung.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Teilung genehmigen, Liegenschaftskataster, Negativattest, Teilung, Negativzeugnis, Grundstück veräußern, Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de