Errichtung weiterer gleicher Gebäude (Bezugsgebäude) innerhalb eines Bebauungsplangebietes anzeigen

    Bei seriellen Bauvorhaben ist es möglich, nur für das Referenzgebäude eine Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungs-verfahren zu beantragen und die übrigen Bauvorhaben lediglich als Bezugsgebäude anzuzeigen.

    Beschreibung

    Bei seriellen Bauvorhaben ist es möglich, nur für das Referenzgebäude eine Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu beantragen und die übrigen Bauvorhaben lediglich als Bezugsgebäude anzuzeigen. Für die angezeigten Bezugsgebäude wird der Eintritt der Baugenehmigung fingiert.

    Voraussetzungen:

    • Es muss sich um ein serielles Bauvorhaben handeln (d.h. es muss sich um mindestens drei Bauvorhaben handeln und es muss eine große Ähnlichkeit zwischen dem Referenzgebäude und den Bezugsgebäuden vorliegen; d.h. sie müssen derselben Gebäudeklasse angehören, über eine gleiche Kubatur verfügen und die tragenden Elemente der Gebäude müssen eine identische Konstruktion aufweisen - Abweichungen in der inneren Gestaltung oder in der Raumaufteilung sind solange unschädlich, wie die tragenden Teile nicht abweichend geplant werden).
    • Die zu errichtenden Gebäude müssen innerhalb desselben Bebauungsplanes liegen.
    • Es muss ein Gebäude (das Referenzgebäude) im vereinfachten. Baugenehmigungsverfahren genehmigt werden.

    Die Bezugsgebäude müssen angezeigt werden.

    Werden alle Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, tritt als Rechtsfolge die Genehmigungsfiktion für die bereits angezeigten Bezugsgebäude zum Zeitpunkt der Vorlage der Bauvorlagen (mit den entsprechenden bautechnischen Nachweisen sowie den erforderlichen Bescheinigungen) ein.

    Werden weitere Bezugsgebäude zu einem späteren Zeitpunkt angezeigt und die entsprechenden Unterlagen vorgelegt, tritt für solche Gebäude die Genehmigungsfiktion zu einem späteren Zeitpunkt ein.

    Bitte beachten Sie:

    Da die untere Bauaufsichtsbehörde lediglich die Bauvorlagen für das zu genehmigende Referenzgebäude prüft, aber weder die Anzeige der Bezugsgebäude noch die zugehörigen Bauvorlagen (und zwar weder auf Vollständigkeit noch materiell) zu prüfen hat, liegt es allein im Verantwortungsbereich der Bauherrschaft, dass die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt werden. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen nicht vor, handelt es sich bei den Bezugsgebäuden um nicht genehmigte Anlagen. Gleiches gilt, wenn das errichtete Bezugsgebäude ein Aliud gegenüber der sich aus den Bauvorlagen ergebenden Planung darstellt.

    Auch die Bezugsgebäude müssen alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen einhalten. Erfüllt die Planung und Ausführung des Bezugsgebäudes diese Anforderung nicht und verstößt es beispielsweise gegen Bauplanungs- oder Abstandsflächenrecht ist die Genehmigungsfiktion zwar eingetreten. Die untere Bauaufsichtsbehörde wird dann jedoch die Rücknahme der Baugenehmigung in Bezug auf das Bezugsgebäude und die Einleitung bauordnungsbehördlicher Maßnahmen zu prüfen haben.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDer Bauantrag ist gemäß § 70 BauO NRW 2018 schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) bei der Bauaufsichtsbehörde der Wallfahrtsstadt Kevelaer in mindestens 2-facher Ausfertigung einzureichen. Der Bauantrag ist von der Bauherrin oder dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser zu unterschreiben. Die Bauvorlagen sind von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser zu unterzeichnen.Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser, welche oder welcher bauvorlageberechtigt ist, durch Unterschrift anerkannt sein. Bauvorlageberechtigt ist beispielsweise, wer die Berufsbezeichnung Architektin oder Architekt führen darf. Zudem ist bauvorlageberechtigt, wer als Angehörige oder Angehöriger der Fachrichtung Bauingenieurwesen Mitglied einer Ingenieurkammer ist und mindestens zwei Jahre in der Planung und Überwachung der Ausführung von Gebäuden praktisch tätig war.Die aus dem Bauantrag resultierende Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann auf schriftlichen Antrag unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um ein Jahr verlängert werden.

    Online-Dienst

    Errichtung weiterer gleicher Gebäude (Bezugsgebäude) innerhalb eines Bebauungsplangebietes anzeigen

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Kevelaer wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Für die Errichtung der Bezugsgebäude sind spätestens mit der Anzeige des Baubeginns folgende Bauvorlagen in einfacher Ausfertigung vorzulegen:

    - Formular "Anzeige Bezugsgebäude" (Anlage I/2.1 zur VV BauPrüfVO)

    - Lageplan (§ 3 BauPrüfVO),

    - Bauzeichnungen (§ 4 BauPrüfVO) und

    - bautechnische Nachweise (§ 68 BauO NRW 2018).

    Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einreichung weiterer Ausfertigungen verlangen.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie zum Bauantrag gehörenden Bauvorlagen sind in der Bauprüfverordnung NRW (BauPrüfVO) beschrieben. Bauvorlagen sind nach § 1 BauPrüfVO insbesondereVordruck Bauantrag,die Auszüge aus dem Katasterkartenwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte),der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1 zu 500,die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1 zu 100,die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,die Nachweise der Standsicherheit und des Schall- und Wärmeschutzes,das Brandschutzkonzept eines staatlich anerkannten Sachverständigen bei Sonderbauten.der Erhebungsbogen für die BaustatistikWelche Bauvorlagen im konkreten Einzelfall vorgelegt werden müssen, richtet sich auch nach dem anzuwendenden Genehmigungsverfahren. Im einfachen Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 brauchen beispielsweise die Nachweise über die Standsicherheit, den Schall- und Wärmeschutz sowie das Brandschutzkonzept nicht mit dem Bauantrag vorgelegt werden. Diese können, sofern sie erforderlich sind, nach erteilter Baugenehmigung jedoch vor Baubeginn nachgereicht werden.Der Inhalt der Bauvorlagen beschränkt sich auf das zur Beurteilung der jeweiligen Anträge und Vorhaben Erforderliche. Die Bauaufsichtsbehörde kann in zu begründenden Einzelfällen weitere Unterlagen fordern, wenn sie dies zur Beurteilung für erforderlich hält. Die Bauvorlagen müssen aus dauerhaftem Papier lichtbeständig hergestellt sein.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Es muss sich um ein serielles Bauvorhaben handeln (d.h. es muss sich um mindestens drei Bauvorhaben handeln und es muss eine große Ähnlichkeit zwischen dem Referenzgebäude und den Bezugsgebäuden vorliegen; d.h. sie müssen derselben Gebäudeklasse angehören, über eine gleiche Kubatur verfügen und die tragenden Elemente der Gebäude müssen eine identische Konstruktion aufweisen - Abweichungen in der inneren Gestaltung oder in der Raumaufteilung sind solange unschädlich, wie die tragenden Teile nicht abweichend geplant werden)
    • Die zu errichtenden Gebäude müssen innerhalb desselben Bebauungsplanes liegen.
    • Es muss ein Gebäude (das Referenzgebäude) im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren genehmigt werden.
    • Die Bezugsgebäude müssen angezeigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018)
    • Verordnung über bautechnische Prüfungen

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie für das Referenzgebäude einen Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ein.
    • Zeigen Sie die übrigen seriellen Bauvorhaben als Bezugsgebäude an (s. erforderliche Unterlagen).
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft weder die Anzeige der Bezugsgebäude noch die zugehörigen Bauvorlagen.
    • Liegen alle Tatbestandsvoraussetzungen vor, tritt die Genehmigungsfiktion für die angezeigten Bezugsgebäude ein.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie Gebühr ist abhängig vom Bauvorhaben. Die Mindestgebühr beträgt in allen Fällen 50,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Formular abrufbar unter: https://www.bauportal.nrw/system/files/media/document/file/anlage-i_2.1-referentielle-baugenehmigung-bezugsgebaude.pdf
    • Es gibt folgende Hinweise: Da die untere Bauaufsichtsbehörde lediglich die Bauvorlagen für das zu genehmigende Referenzgebäude prüft, aber weder die Anzeige der Bezugsgebäude noch die zugehörigen Bauvorlagen (und zwar weder auf Vollständigkeit noch materiell) zu prüfen hat, liegt es allein im Verantwortungsbereich der Bauherrschaft, dass die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt werden. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen nicht vor, handelt es sich bei den Bezugsgebäuden um nicht genehmigte Anlagen. Gleiches gilt, wenn das errichtete Bezugsgebäude ein Aliud gegenüber der sich aus den Bauvorlagen ergebenden Planung darstellt.
    • Auch die Bezugsgebäude müssen alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen einhalten. Erfüllt die Planung und Ausführung des Bezugsgebäudes diese Anforderung nicht und verstößt es beispielsweise gegen Bauplanungs- oder Abstandsflächenrecht ist die Genehmigungsfiktion zwar eingetreten. Die untere Bauaufsichtsbehörde wird dann jedoch die Rücknahme der Baugenehmigung in Bezug auf das Bezugsgebäude und die Einleitung bauordnungsbehördlicher Maßnahmen zu prüfen haben.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerEine abschließende Beurteilung und Beantwortung Ihrer Fragen ist nur für ein konkret benanntes Grundstück möglich. Hierfür wird ggf. auch ein aktueller Flurkartenauszug benötig. Außerdem ist in einem Lageplan der aktuelle Gebäudebestand des Grundstückes einzutragen. Sie sollten sich in der Abteilung "Bauordnung" beraten lassen (kostenlose Bauberatung). Hierfür vereinbaren sie bitte vorab mit der zuständigen Ansprechperson einen Termin, da auch während der Bürozeiten Außendiensttätigkeiten wahrgenommen werden müssen.Ansprechperson I Kevelaer - Wetten - WinnekendonkAnsprechperson I KevelaerAnsprechperson I Kervenheim - KervendonkAnsprechperson I Twisteden

    Weitere Informationen

    Bezeichnung: Bauportal NRW URL: www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Bezugsgebäude, Referenzgebäude, Referentielle Baugenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de