Eine Zweitniederlassung von Prüfingenieuren für Brandschutz anmelden
Beschreibung
Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur für Brandschutz in Nordrhein-Westfalen bedarf der Genehmigung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn wegen der Zahl der Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mithelfen sollen, der Entfernung zwischen den Niederlassungen oder aus anderen Gründen Bedenken gegen die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung bestehen. Liegt die Zweitniederlassung in einem anderen Bundesland, entscheidet die oberste Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Anerkennungsbehörde des anderen Bundeslandes.
Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur für Brandschutz in Nordrhein-Westfalen bedarf der Genehmigung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn wegen der Zahl der Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mithelfen sollen, der Entfernung zwischen den Niederlassungen oder aus anderen Gründen Bedenken gegen die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung bestehen. Liegt die Zweitniederlassung in einem anderen Bundesland, entscheidet die oberste Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Anerkennungsbehörde des anderen Bundeslandes.
Online-Dienst
Eine Zweitniederlassung von Prüfingenieuren für Brandschutz anmelden für Nordrhein-Westfalen
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Ansprechpartner
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Postanschrift
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Antragstellung der Prüfingenieur für Brandschutz
- Anschrift der Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
- Anschrift der beantragten Zweitniederlassung
- Angabe der Entfernung zwischen der Niederlassung und der beantragten Zweitniederlassung
- Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden für Prüftätigkeiten in der Niederlassung und der geplanten Zweitniederlassung
- Darlegungen, wie die Prufingenieur für Brandschutz ihre Anwesenheit und die Uberwachung der Prüftätigkeiten von Mitarbeitenden in beiden Niederlassungen gewährleistet
- Antragstellung der Prüfingenieur für Brandschutz
- Anschrift der Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
- Anschrift der beantragten Zweitniederlassung
- Angabe der Entfernung zwischen der Niederlassung und der beantragten Zweitniederlassung
- Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden für Prüftätigkeiten in der Niederlassung und der geplanten Zweitniederlassung
- Darlegungen, wie die Prufingenieur für Brandschutz ihre Anwesenheit und die Uberwachung der Prüftätigkeiten von Mitarbeitenden in beiden Niederlassungen gewährleistet
Formulare
Keine (bei formloser schriftlicher Antragstellung)
Keine (bei formloser schriftlicher Antragstellung)
Voraussetzungen
Anerkennung als Prufingenieur für Brandschutz mit Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
Anerkennung als Prufingenieur für Brandschutz mit Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung bei der Genehmigungsbehörde:
- Prüfung, ob die Genehmigung erteilt werden kann oder versagt werden muss.
- Die Prüfung kann erst abgeschlossen werden, wenn der Genehmigungsbehörde die Beiträge alle zu beteiligenden Stellen vorliegen.
- Ggf. Nachforderungen von Antragsunterlagen
- Ggf. Anhörung der antragstellenden Person
Per Post erhalten Sie den Bescheid zur Entscheidung (Genehmigung der Zweitniederlassung / Versagung der Genehmigung) und den Gebührenbescheid
Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung bei der Genehmigungsbehörde:
- Prüfung, ob die Genehmigung erteilt werden kann oder versagt werden muss.
- Die Prüfung kann erst abgeschlossen werden, wenn der Genehmigungsbehörde die Beiträge alle zu beteiligenden Stellen vorliegen.
- Ggf. Nachforderungen von Antragsunterlagen
- Ggf. Anhörung der antragstellenden Person
Per Post erhalten Sie den Bescheid zur Entscheidung (Genehmigung der Zweitniederlassung / Versagung der Genehmigung) und den Gebührenbescheid
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenMinisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023
Stichwörter
Zweitniederlassung, Anerkennung und Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, zweite Niederlassung, Prüfingenieur für Brandschutz, Prüfingenieurin für Brandschutz