Errichtung einer Zweigniederlassung von Prüfingenieuren für Brandschutz Genehmigung

    Eine Zweitniederlassung von Prüfingenieuren für Brandschutz anmelden

    Sie möchten als Prüfingenieur für Brandschutz mit Anerkennung und Niederlassung in Nordrhein-Westfalen eine Zweitniederlassung errichten? Dann benötigen Sie eine Genehmigung.Sie möchten als Prüfingenieur für Brandschutz mit Anerkennung und Niederlassung in Nordrhein-Westfalen eine Zweitniederlassung errichten? Dann benötigen Sie eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur für Brandschutz in Nordrhein-Westfalen bedarf der Genehmigung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn wegen der Zahl der Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mithelfen sollen, der Entfernung zwischen den Niederlassungen oder aus anderen Gründen Bedenken gegen die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung bestehen. Liegt die Zweitniederlassung in einem anderen Bundesland, entscheidet die oberste Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Anerkennungsbehörde des anderen Bundeslandes.

    Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur für Brandschutz in Nordrhein-Westfalen bedarf der Genehmigung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn wegen der Zahl der Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mithelfen sollen, der Entfernung zwischen den Niederlassungen oder aus anderen Gründen Bedenken gegen die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung bestehen. Liegt die Zweitniederlassung in einem anderen Bundesland, entscheidet die oberste Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Anerkennungsbehörde des anderen Bundeslandes.

    Online-Dienst

    Eine Zweitniederlassung von Prüfingenieuren für Brandschutz anmelden für Nordrhein-Westfalen

    ID: L100002_121600313

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Jürgensplatz 1

    40219 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 8618-50

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: Pruefingenieure@mhkbd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragstellung der Prüfingenieur für Brandschutz
    • Anschrift der Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
    • Anschrift der beantragten Zweitniederlassung
    • Angabe der Entfernung zwischen der Niederlassung und der beantragten Zweitniederlassung
    • Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden für Prüftätigkeiten in der Niederlassung und der geplanten Zweitniederlassung
    • Darlegungen, wie die Prufingenieur für Brandschutz ihre Anwesenheit und die Uberwachung der Prüftätigkeiten von Mitarbeitenden in beiden Niederlassungen gewährleistet
    • Antragstellung der Prüfingenieur für Brandschutz
    • Anschrift der Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
    • Anschrift der beantragten Zweitniederlassung
    • Angabe der Entfernung zwischen der Niederlassung und der beantragten Zweitniederlassung
    • Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden für Prüftätigkeiten in der Niederlassung und der geplanten Zweitniederlassung
    • Darlegungen, wie die Prufingenieur für Brandschutz ihre Anwesenheit und die Uberwachung der Prüftätigkeiten von Mitarbeitenden in beiden Niederlassungen gewährleistet

    Formulare

    Keine (bei formloser schriftlicher Antragstellung)

    Keine (bei formloser schriftlicher Antragstellung)

    Voraussetzungen

    Anerkennung als Prufingenieur für Brandschutz mit Niederlassung in Nordrhein-Westfalen

    Anerkennung als Prufingenieur für Brandschutz mit Niederlassung in Nordrhein-Westfalen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung bei der Genehmigungsbehörde:

    • Prüfung, ob die Genehmigung erteilt werden kann oder versagt werden muss.
    • Die Prüfung kann erst abgeschlossen werden, wenn der Genehmigungsbehörde die Beiträge alle zu beteiligenden Stellen vorliegen.
    • Ggf. Nachforderungen von Antragsunterlagen
    • Ggf. Anhörung der antragstellenden Person

    Per Post erhalten Sie den Bescheid zur Entscheidung (Genehmigung der Zweitniederlassung / Versagung der Genehmigung) und den Gebührenbescheid

    Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung bei der Genehmigungsbehörde:

    • Prüfung, ob die Genehmigung erteilt werden kann oder versagt werden muss.
    • Die Prüfung kann erst abgeschlossen werden, wenn der Genehmigungsbehörde die Beiträge alle zu beteiligenden Stellen vorliegen.
    • Ggf. Nachforderungen von Antragsunterlagen
    • Ggf. Anhörung der antragstellenden Person

    Per Post erhalten Sie den Bescheid zur Entscheidung (Genehmigung der Zweitniederlassung / Versagung der Genehmigung) und den Gebührenbescheid

    Fristen

    KeineKeine

    Bearbeitungsdauer

    Die Entscheidung über die Genehmigung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Monaten.Die Entscheidung über die Genehmigung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Monaten.

    Kosten

    Gebührenrahmen: EUR 125 - 375Gebührenrahmen: EUR 125 - 375

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenMinisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Zweitniederlassung, Anerkennung und Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, zweite Niederlassung, Prüfingenieur für Brandschutz, Prüfingenieurin für Brandschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de