Baulast Auskunft

    Baulast Auskunft

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Die Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. 

    Hierbei kann es sich z.B. um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (z.B. Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (z.B. Vereinigungsbaulast). 

    Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen. Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken in der Regel eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

    Die Baulastenauskunft kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

    Sofern Sie eine schriftliche Auskunft (Abschrift) wünschen, richten Sie ein formloses Anschreiben (oder eine E-Mail) mit der Bitte um Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis an die untere Bauaufsichtsbehörde. Aus dem Anschreiben/ der E-Mail muss hervorgehen, auf welches Grundstück/Flurstück (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung) sich die Auskunft bezieht und Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse darlegen.

    Für eine telefonische oder persönliche Auskunft benötigen Sie keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstück und das berechtigte Interesse benennen können.

    Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll.

    Hinweise für Warendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Baulasten sind durch öffentlich-rechtliche Erklärung gesicherte Belastungen eines Grundstückes, wobei dieses aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen kann. Durch eine Baulast kann z. B. die Erschließung über ein fremdes (Nachbar-) Grundstück gesichert werden oder eine fehlende Abstandsfläche (die nach der Bauordnung auf dem Baugrundstück selber liegen müsste) auf das Nachbargrundstück "verschoben" werden. Auch eine (fiktive) Grundstücksvereinigung zur Verwirklichung eines Bauvorhabens auf mehreren Flurstücken, was nach der Bauordnung nicht zulässig wäre, ist möglich. Baulasten stellen reale Belastungen des Grundstückes dar und sind daher ein wertbeeinflussender Faktor beim Erwerb eines Grundstückes. Informieren Sie sich daher vor Erwerb eines Grundstücks durch Einsichtnahme des Baulastenverzeichnisses, ob und ggfls. welche Art von Baulast für das Grundstück eingetragen ist. Zuständig: Das Kreisbauamt des Kreises Warendorf führt die Baulastenverzeichnisse für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf. Für Auskünfte aus den Baulastenvezeichnissen einer dieser Städte wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadtverwaltung. Frau Tanja Brüggemann (Zuständig für Ostbevern, Sassenberg, Wadersloh) Frau Christiane Offers (Zuständig für Beelen, Ennigerloh) Frau Stephanie Vennemann (Zuständig für Telgte) Frau Tina Werner (Zuständig für Drensteinfurt, Everswinkel, Sendenhorst) E-Mail: baulasten@kreis-warendorf.de Beachten Sie: Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden nur der Grundstückseigentümerin / dem Grundstückseigentümer bzw. Personen mit entsprechender Vollmacht erteilt.

    Online-Dienste

    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (BauO NRW 2018)

    ID: L100002_121993154

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauportal Nordrhein-Westfalen

    ID: L100002_127237769

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Beckum

    Adresse

    Hausanschrift

    Weststraße 46

    59269 Beckum

    Kontakt

    Fax: 02521/29-199

    Telefon Festnetz: 02521/29-0

    E-Mail: fichtner@beckum.de

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauamt

    Beschreibung

    Weitere Informationen finden Sie auch im aktuellen Verwaltungsbericht.Den Amtsleiter, Herrn Peitz, erreichen Sie in wichtigen Angelegenheiten unter der Telefon-Nr. 02581 53-6300. Den stellvertretenden Amtsleiter, Herrn Walendi, erreichen Sie unter der Telefon-Nr. 02581 53-6310. Zur Prüfung von Standsicherheitsnachweisen wenden Sie sich bitte an die bautechnische Prüfstelle, Frau Behnke, unter der Telefon-Nr. 02581 53-6365. Die Brandschutzdienststelle der Feuerwehr Stadt Beckum erreichen Sie unter folgenden Telefon-Nummern 02521 9389-44/45 bzw. per Email unter brandschutzdienststelle@beckum.de Öffnungszeiten der Antragsannahme und der Verfahrensstelle ImmissionsschutzMontag-Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:00 UhrFreitag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten des BauamtesBitte vereinbaren Sie z.Zt. einen Termin bei der zuständigen Sachbearbeiterin / beim zuständigen Sachbearbeiter oder über die o.g. Kontaktmöglichkeiten. Postfach-Adresse: Postfach 11 05 61, 48207 Warendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Fax: 02581 53-6399

    Telefon Festnetz: 02581 53-6363

    E-Mail: auskunft.bauamt@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für eine schriftliche Auskunft/ Abschrift:

    • formloses Anschreiben/ E-Mail mit der Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis
    • Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht)
    • Darlegung Ihres berechtigten Interesses

    Für eine telefonische oder persönliche Auskunft: 

    Sie benötigen keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstücksbezeichnung und das berechtigte Interesse benennen können.

    Hinweise für Warendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    gegebenenfalls Vollmacht zur Einsichtnahme, erteilt durch die derzeitige Grundstückseigentümerin, dem derzeitigen Grundstückeigentümer bzw. den derzeitigen Grundstückseigentümern

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

       

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v.g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Kosten

    Für mündliche/ telefonische Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis fallen keine Gebühren an. Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulasten-verzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll. Sie betragen je Grundstück EUR 50, höchstens jedoch EUR 150. Sofern kein Baulastenblatt besteht (d.h.: wenn keine Baulast eingetragen ist), beträgt die Gebühr EUR 30 je Grundstück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Baulastenkataster, Auskunft Grundstück, Belastungen Grundstück, Baulast, Einsicht Baulastenverzeichnis, Baulastenauskunft, Abschrift(en) Baulastenverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de