Baulast Auskunft

    Baulast Auskunft

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Die Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. 

    Hierbei kann es sich z.B. um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (z.B. Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (z.B. Vereinigungsbaulast). 

    Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen. Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken in der Regel eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

    Die Baulastenauskunft kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

    Sofern Sie eine schriftliche Auskunft (Abschrift) wünschen, richten Sie ein formloses Anschreiben (oder eine E-Mail) mit der Bitte um Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis an die untere Bauaufsichtsbehörde. Aus dem Anschreiben/ der E-Mail muss hervorgehen, auf welches Grundstück/Flurstück (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung) sich die Auskunft bezieht und Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse darlegen.

    Für eine telefonische oder persönliche Auskunft benötigen Sie keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstück und das berechtigte Interesse benennen können.

    Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll.

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sicherung und Gewährung von Rechten an Grundstücken Rechte (Dienstbarkeiten) an Grundstücken müssen als Baulast eingetragen werden. Das betrifft insbesondere Gehwegrechte Fahrwegrechte Leitungsrechte. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers/einer Grundstückseigentümerin gegenüber der Baubehörde, mit der der Grundstückseigentümer/die Grundstückseigentümerin erklärt, auf seinem/ihrem Grundstück etwas zu Gunsten des Nachbargrundstücks zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, wozu er/sie bislang nicht verpflichtet ist, also zum Beispiel eine Überfahrt zu erlauben.Durch die Belastung eines oder mehrerer Grundstücke mit einer Baulast kann die Zulässigkeit eines Bauvorhabens erreicht werden, das ohne die Baulast nicht zulässig wäre. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Übernahme von Abstandsflächen, die Sicherung der Erschließung oder den Nachweis von Stellplätzen auf einem anderen Grundstück. Die Baulast wird nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Baubehörde eingetragen. Durch ihre Eintragung in das Baulastenverzeichnis (gemäß § 85 BauO NRW) wird eine Baulast wirksam und bindet auch die Rechtsnachfolger. Weitere Informationen gibt das Merkblatt "Warum eine Baulast?". Für die Sicherung und Gewährung von Rechten an Grundstücken, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen, ist das Sachgebiet Liegenschaften im Amt für Geoinformation, Statistik und Liegenschaften zuständig. Auskunft über eingetragene Baulasten Ob ein Flurstück mit einer Baulast belastet ist, erfahren Sie beim Bauordnungsamt. Hier wird das Baulastenverzeichnis gemäß § 85 BauO NRW geführt. Die Frage nach einer eventuellen Baulasteintragung kann in Verbindung mit dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, sowie bei der Planung eines Bauvorhabens von Bedeutung sein. Auskünfte werden an Personen erteilt, die ein berechtigtes Interesse nachweisen. Diese Personen können in das Baulastverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen. Im dazu notwendigen Antrag anzugeben sind die genaue Lage des betreffenden Flurstücks in Form von Gemarkung, Flur, Flurstück, Ort, Straße, Hausnummer und die Anschrift des Antragsstellers/der Antragstellerin für den Gebührenbescheid.

    Online-Dienst

    Baulastenverzeichnis

    ID: L100002_123720878

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Baugenehmigungen

    Beschreibung

    Leitung: Herr L. Lohr

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Troisdorf

    Beschreibung

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Str. 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für eine schriftliche Auskunft/ Abschrift:

    • formloses Anschreiben/ E-Mail mit der Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis
    • Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht)
    • Darlegung Ihres berechtigten Interesses

    Für eine telefonische oder persönliche Auskunft: 

    Sie benötigen keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstücksbezeichnung und das berechtigte Interesse benennen können.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

       

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v.g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eintragung einer Baulast Der Antrag auf Eintragung einer Baulast muss schriftlich erfolgen. Bitte nutzen Sie das im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellte, am Bildschirm ausfüllbare Formular. Weitere Informationen gibt das Merkblatt "Warum eine Baulast". Auskunft über eingetragene Baulasten Die Auskunft muss schriftlich beantragt werden, gerne auch per E-Mail. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: die genaue Lage des betreffenden Flurstücks in Form von Gemarkung, Flur, Flurstück, Ort, Straße, Hausnummer die Anschrift des Antragsstellers/der Antragstellerin für den Gebührenbescheid. Der Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann online gestellt werden. Falls Sie den angebotenen Online-Dienst nicht nutzen möchten, nutzen Sie bitte den im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Vordruck. !! Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit der Formularausdrucke, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder !!

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Kosten

    Für mündliche/ telefonische Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis fallen keine Gebühren an. Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulasten-verzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll. Sie betragen je Grundstück EUR 50, höchstens jedoch EUR 150. Sofern kein Baulastenblatt besteht (d.h.: wenn keine Baulast eingetragen ist), beträgt die Gebühr EUR 30 je Grundstück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Informationen nach DSGVO zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Baulastenverzeichnis (PDF)

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Baulastenkataster, Auskunft Grundstück, Belastungen Grundstück, Baulast, Einsicht Baulastenverzeichnis, Baulastenauskunft, Abschrift(en) Baulastenverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de