Baulast Auskunft

    Baulast Auskunft

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Die Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. 

    Hierbei kann es sich z.B. um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (z.B. Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (z.B. Vereinigungsbaulast). 

    Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen. Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken in der Regel eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

    Die Baulastenauskunft kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

    Sofern Sie eine schriftliche Auskunft (Abschrift) wünschen, richten Sie ein formloses Anschreiben (oder eine E-Mail) mit der Bitte um Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis an die untere Bauaufsichtsbehörde. Aus dem Anschreiben/ der E-Mail muss hervorgehen, auf welches Grundstück/Flurstück (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung) sich die Auskunft bezieht und Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse darlegen.

    Für eine telefonische oder persönliche Auskunft benötigen Sie keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstück und das berechtigte Interesse benennen können.

    Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Über den Link "zum Bestellformular" gelangen Sie zu unserem Bestellassistenten, der Sie durch das Bestellmenü führt: Wählen Sie zuerst ein oder mehrere Flurstücke, für die Sie die Baulast-Bescheinigung bestellen möchten, entweder durch Angabe der zugehörigen Adresse (Straße und Hausnummer), der Flurstücksnummer (Gemarkung, Flur, Flurstück) oder des Grundbuchblattes (Grundbuchbezirk, Grundbuchblattnummer, laufende Nummer). Legen Sie dann Ihr berechtigtes Interesse durch Hochladen geeigneter Nachweise, z.B. Grundbuchauszüge, Kaufverträge, Vollmachten oder ähnliches, dar. Das berechtigte Interesse wird anschließend durch einen Sachbearbeiter geprüft. Der Bestellprozess wird dafür unterbrochen. Insbesondere außerhalb der üblichen Dienstzeiten kann die Prüfung nicht unmittelbar erfolgen. Sie werden per E-Mail informiert, wenn die Prüfung abgeschlossen ist und -sofern das berechtigte Interesse vorliegt- der Bestellprozess wiederaufgenommen werden kann. Entscheiden Sie sich anschließend für den Kauf der Baulast-Bescheinigung, begleichen Sie die anfallenden Gebühren mit Kreditkarte, per Lastschriftverfahren, PayPal oder giropay. Kurze Zeit später bekommen Sie den Download-Link für Ihre Unterlagen per E-Mail zugeschickt. Den Auftragsfortschritt können Sie jederzeit unter www.wuppertal.de/kartendownload mit Ihrer Vorgangsnummer abrufen. Sie möchten lieber einen Auszug auf Papier? Kein Problem: auch der Versand der Bescheinigung per Post ist über den Online-Bestellprozess auswählbar. Hinweis:Weitere Informationen zu Inhalt und Ausgabeformen der Baulastauszüge finden Sie bei der Produktbeschreibung "Baulastenverzeichnis: Auskunft und Auszüge" unter "Ähnliche Dienstleistungen".

    Online-Dienst

    Baulast Auskunft

    ID: L100002_121862615

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Wuppertal

    Beschreibung

    Ressort 105.2 Bauen und Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    42275 Wuppertal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02025630

    E-Mail: digitalisierung-bauaufsicht@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Wuppertal

    Beschreibung

    Ressort 105.2 Bauen und Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    42275 Wuppertal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02025630

    E-Mail: digitalisierung-bauaufsicht@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für eine schriftliche Auskunft/ Abschrift:

    • formloses Anschreiben/ E-Mail mit der Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis
    • Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht)
    • Darlegung Ihres berechtigten Interesses

    Für eine telefonische oder persönliche Auskunft: 

    Sie benötigen keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstücksbezeichnung und das berechtigte Interesse benennen können.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Darlegung des berechtigten Interesses ist das Hochladen von Grundbuchauszügen, Kaufverträgen, Vollmachten oder ähnlichen Nachweisen erforderlich.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

       

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v.g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zeitliche Einschränkungen: Bitte beachten Sie, dass aufgrund der notwendigen Überprüfung des berechtigten Interesses durch einen Sachbearbeiter der Bestellprozess unterbrochen werden muss. Insbesondere außerhalb der üblichen Dienstzeiten kann die Prüfung nicht unmittelbar erfolgen.

    Kosten

    Für mündliche/ telefonische Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis fallen keine Gebühren an. Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulasten-verzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll. Sie betragen je Grundstück EUR 50, höchstens jedoch EUR 150. Sofern kein Baulastenblatt besteht (d.h.: wenn keine Baulast eingetragen ist), beträgt die Gebühr EUR 30 je Grundstück.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung und ist abhängig von der Art der Auskunft. Ein online beantragter Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kostet:1. als PDF-Download je Grundstück 30€, wenn keine Baulasten vorhanden sind, je Grundstück 50€, wenn Baulasten vorhanden sind. 2. als Ausdruck per Post je Grundstück 30€, wenn keine Baulasten vorhanden sind, je Grundstück 50-150€, wenn Baulasten vorhanden sind. Die konkrete Gebührenhöhe je Grundstück ist abhängig von der Anzahl der Baulasten, die auf dem Grundstück liegen: mit einer Baulast 50€, mit zwei Baulasten 100€, ab 3 Baulasten 150€. Als Grundstück ist dabei das Grundstück im Rechtssinn, also alle Flurstücke, die unter einer lfd. Nr. auf einem Grundbuchblatt gebucht sind, zu betrachten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Baulastenkataster, Auskunft Grundstück, Belastungen Grundstück, Baulast, Einsicht Baulastenverzeichnis, Baulastenauskunft, Abschrift(en) Baulastenverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de