Anzeige des Baubeginns Entgegennahme Beginn der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben

    Beginn der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben anzeigen

    Sie wollen mit dem Bau eines Vorhabens beginnen, für das eine Baugenehmigung erteilt wurde oder das das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen hat? Oder Sie wollen mit der anzeige-pflichtigen Beseitigung einer (baulichen) Anlage beginnen? Dann müssen Sie den beabsichtigten Ausführungsbeginn mindestens 1 Woche vorher bei der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen.

    Beschreibung

    Die Bauherrschaft hat den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 3 Monaten mindestens 1 Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen (Baubeginnsanzeige).

    (Dasselbe gilt entsprechend für Vorhaben, die das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen haben und für anzeigepflichtige Beseitigungsmaßnahmen.)

    Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel bereits der Aushub der Baugrube (z.B. für das Kellergeschoss oder eine Tiefgarage) den Ausführungsbeginn darstellt und damit mindestens 1 Woche zuvor angezeigt werden muss.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie Ihren Bauantrag digital stellen möchten, füllen Sie (bzw. Ihr/Ihre Entwurfsverfasser_in) das Bauantragsformular, welches unten auf dieser Seite zu finden ist, online aus, fügen die erforderlichen Bauvorlagen an und senden den Bauantrag online an die Bauaufsicht. Erläuterungen zum Ablauf des weiteren Verfahrens finden Sie unter Untere Bauaufsicht - Digitale Antragstellung. Hinweis: Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Bauanträge postalisch einzureichen. Diese Anträge werden in der E-Poststelle gescannt und ebenso wie die digitalen Anträge komplett über das Fachverfahren und die Bauplattform digital bearbeitet. Sämtlicher Schriftverkehr mit der Bauherrschaft und den Entwurfsverfassenden erfolgt - wie bisher - auf dem Postweg. Allgemeine Informationen zum Baugenehmigungsverfahren finden Sie hier.

    Online-Dienst

    Bauantrag - Digitales Baugenehmigungsverfahren

    ID: L100002_124776240

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 10

    52070 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6301

    Fax: +49 241 5198-80630

    E-Mail: bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftliche (formlose) Mitteilung an die untere Bauaufsichtsbehörde (hierin sollten Sie das konkrete Bauvorhaben sowie den konkreten Tag benennen, an dem mit den Bauarbeiten bzw. Beseitigungsmaßnahmen begonnen werden soll)

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Neben dem Bauantragsformular gegebenenfalls erforderliche Vordrucke: Baubeschreibung Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlage Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlagen Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung Statistikbogen Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Die Bauvorlagen und deren Inhalte sind in der BauO NRW und vor allem in der Bauprüfverordnung NRW im Detail beschrieben.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Schriftliche (formlose) Mitteilung
    • Muss der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mindestens 1 Woche vor Baubeginn vorliegen
    • von der Bauherrschaft einzureichen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Teilen Sie der zuständigen Bauaufsichtsbehörde den beabsichtigten Ausführungsbeginn der Bauarbeiten/ Beseitigungsmaßnahmen mindestens eine Woche vorher schriftlich (formlos) mit.

    Fristen

    Die Mitteilung über den Ausführungsbeginn muss der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 06.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Aushub Baugrube, Baubeginnsanzeige, Baubeginn, Beginn Beseitigung, Beginn Abbrucharbeiten, Beginn Bauausführung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de