Beginn der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben anzeigen
Beschreibung
Die Bauherrschaft hat den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 3 Monaten mindestens 1 Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen (Baubeginnsanzeige).
(Dasselbe gilt entsprechend für Vorhaben, die das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen haben und für anzeigepflichtige Beseitigungsmaßnahmen.)
Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel bereits der Aushub der Baugrube (z.B. für das Kellergeschoss oder eine Tiefgarage) den Ausführungsbeginn darstellt und damit mindestens 1 Woche zuvor angezeigt werden muss.
Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Anzeige über den Baubeginn
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Schriftliche (formlose) Mitteilung an die untere Bauaufsichtsbehörde (hierin sollten Sie das konkrete Bauvorhaben sowie den konkreten Tag benennen, an dem mit den Bauarbeiten bzw. Beseitigungsmaßnahmen begonnen werden soll)
Formulare
keine
Voraussetzungen
- Schriftliche (formlose) Mitteilung
- Muss der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mindestens 1 Woche vor Baubeginn vorliegen
- von der Bauherrschaft einzureichen
Rechtsgrundlage(n)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 74 Abs. 9 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 62 Abs. 3 Satz 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- § 63 Abs. 8 Satz 3 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Teilen Sie der zuständigen Bauaufsichtsbehörde den beabsichtigten Ausführungsbeginn der Bauarbeiten/ Beseitigungsmaßnahmen mindestens eine Woche vorher schriftlich (formlos) mit.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 06.04.2023
Stichwörter
Aushub Baugrube, Baubeginnsanzeige, Baubeginn, Beginn Beseitigung, Beginn Abbrucharbeiten, Beginn Bauausführung