Beseitigung von Anlagen - Anzeige Entgegennahme

    Genehmigungsfreie Beseitigung einer Anlage anzeigen

    Sie möchten eine bauliche Anlage (beispielsweise ein Gebäude) beseitigen? Je nach Einzelfall müssen Sie die Beseitigung schriftlich anzeigen, bevor Sie beginnen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine bauliche Anlage (beispielsweise ein Gebäude) vollständig beseitigen möchten, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzeigen.

    Dies ist erforderlich für:

    • alle nicht freistehenden, also angebauten, Gebäude (Gebäudeklassen 2-5),
    • freistehende Gebäude mit einer Höhe ab 7m (Gebäudeklassen 4 und 5),
    • sonstige bauliche Anlagen mit mehr als 10 m Höhe.

    Vor der Beseitigung eines Gebäudes müssen Sie verschiedene Dinge beachten. Beispielsweise:

    • Standsicherheit der Nachbargebäude prüfen lassen, wenn es sich um ein angebautes Gebäude handelt
    • Gefährliche Stoffe wie zum Beispiel Asbestschiefer sind gesondert zu entsorgen
    • Auf besonders geschützte Tiere in den Gebäuden und auf dem Abbruchgrundstück achten
    • Gegebenenfalls müssen Sie zusätzlich Genehmigungen einholen (beispielsweise nach dem Denkmalschutz-, Naturschutz-, Planungs- oder Abfallrecht beziehungsweise kommunaler Satzungen)

    Reichen Sie die von Ihnen unterschriebene Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. 

    Die Anzeige wird dort nur auf Vollständigkeit geprüft. Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt.

    Wenn Sie eine bauliche Anlage nur teilweise beseitigen möchten, so handelt es sich um die Änderung einer baulichen Anlage, für die in der Regel ein Bauantrag einzureichen ist.

    Für verfahrensfreie Beseitigungen können sie beantragen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.

    Hinweise für Hövelhof: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Kreis Paderborn ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Städte Paderborn und Delbrück - zuständig. Abbruchgenehmigungen werden durch den Kreis Paderborn erteilt. Fragen zum Abbruch von Gebäuden sind an den Kreis Paderborn zu richten. Ansprechpartner für Hövelhof ist Herr Mohme (Telefon: 05251 308-6330).

    Online-Dienst

    Abbruch von Gebäuden

    ID: L100002_122587345

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Beschreibung

    Das Bauamt befindet sich im 2. OG

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Nordrhein-Westfalen

    33155 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05257 5009-0

    E-Mail: bauamt@hoevelhof.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Anzeige der Beseitigung benötigen Sie:

    • die Benennung des Grundstücks, auch nach Straße und Hausnummer, auf dem die Beseitigungsmaßnahme durchgeführt werden soll (s. Formular)
    • ein Auszug aus der Flurkarte mit der Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens
    • Erhebungsbogen für die Abgangsstatistik
    • Angaben zum Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG

    Bei aneinandergebauten Gebäuden zusätzlich die Bestätigung eines qualifizierten Tragwerksplanenden (z.B. Statiker), dass das verbleibende Gebäude auch ohne das zu beseitigende Gebäude noch standsicher ist

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Ja, für die Anzeige und evtl. erforderliche Bauvorlagen.
    • Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • alle nicht freistehenden, also angebauten, Gebäude (Gebäudeklassen 2-5)
    • freistehende Gebäude mit einer Höhe ab 7m (Gebäudeklassen 4 und 5)
    • sonstige bauliche Anlagen mit mehr als 10 m Höhe
    • Einhaltung von beispielsweise Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht

    Sie dürfen mit der Beseitigung erst einen Monat später beginnen, nachdem die Bauaufsichtsbehörde Ihnen den Eingang der vollständigen Anzeige bestätigt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land NRW (Landesbauordnung 2018  BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
    • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie die von Ihnen unterschriebene Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Die Anzeige wird dort nur auf Vollständigkeit geprüft. Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt.

    Sie sind dafür verantwortlich, alle maßgeblichen Rechtsvorschriften einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass andere Genehmigungen für Ihr Vorhaben erforderlich sein können. 

    Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt Ihnen schriftlich den Eingang Ihrer Anzeige und fordert Sie ggf. auf, weitere Unterlagen nachzureichen oder Mängel zu beheben. Ist die Anzeige vollständig oder der Mangel behoben, teilt Ihnen das die Bauaufsichtsbehörde ebenfalls mit. Frühestens einen Monat später dürfen Sie mit den Abbrucharbeiten beginnen.

    Fristen

    Einen Monat nach Erhalt der Eingangsbestätigung Ihrer vollständigen, mängelfreien Anzeige dürfen Sie mit dem Abbruch der Anlage beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    Die Eingangsbestätigung Ihrer Anzeige kostet pauschal EUR 50. Ist Ihre Anzeige unvollständig oder mangelhaft, fallen für die Nachfor-derungen weiterer Unterlagen erneut EUR 50 an. Auch für die Mittei-lung der Bauaufsichtsbehörde, dass die Anzeige vervollständigt oder der Mangel behoben wurde, werden EUR 50 erhoben

    Weitere Informationen

    Bauportal NRW URL: https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Garage abreißen, Abbruchgenehmigung, Carport abreißen, Abbruch einer baulichen Anlage, Abbruchgenehmigung Erteilung, Haus abreißen, Gebäude abreißen, Abbrucharbeit, Beseitigung von Nebenanlagen, Abbruchantrag, Abriss, Beseitigung von baulichen Anlagen, Beseitigung von Gebäuden, Abbruch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de