Beseitigung von Anlagen Genehmigung

    Beseitigung von Anlagen Genehmigung

    Die Beseitigung von (baulichen) Anlagen ist unter den in § 62 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW 2018 genannten Voraussetzungen verfahrensfrei; im Übrigen nur anzeigepflichtig; d.h. eine Baugenehmigung ist für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen grundsätzlich nicht notwendig. Sie können bei verfahrensfreien Beseitigungen aber beantragen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine bauliche Anlage (beispielsweise ein Gebäude) vollständig beseitigen möchten, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzeigen.

    Dies ist erforderlich für:

    • alle nicht freistehenden, also angebauten, Gebäude (Gebäudeklassen 2-5),
    • freistehende Gebäude mit einer Höhe ab 7m (Gebäudeklassen 4 und 5),
    • sonstige bauliche Anlagen mit mehr als 10 m Höhe.

    Vor der Beseitigung eines Gebäudes müssen Sie verschiedene Dinge beachten. Beispielsweise:

    • Standsicherheit der Nachbargebäude prüfen lassen, wenn es sich um ein angebautes Gebäude handelt
    • Gefährliche Stoffe wie zum Beispiel Asbestschiefer sind gesondert zu entsorgen
    • Auf besonders geschützte Tiere in den Gebäuden und auf dem Abbruchgrundstück achten

    Gegebenenfalls müssen Sie zusätzlich Genehmigungen einholen (beispielsweise nach dem Denkmalschutz-, Naturschutz-, Planungs- oder Abfallrecht beziehungsweise kommunaler Satzungen) 

    Wenn Sie eine bauliche Anlage nur teilweise beseitigen möchten, so handelt es sich um die Änderung einer baulichen Anlage, für die in der Regel ein Bauantrag einzureichen ist.

    Für verfahrensfreie Beseitigungen (§ 62 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW 2018) können sie beantragen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Rahmen des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens wird sichergestellt, dass die Vorschriften und Bestimmungen des öffentlichen Baurechts eingehalten werden.Bei konkreten Situationen, die Gefahr bedeuten oder die baurechtswidrig sind, sind die Bauaufsicht und die Bauverwaltung von Gesetzes wegen verpflichtet einzuschreiten. Die Leistungen der Bauaufsicht finden Sie hier im Überblick: Annahme von Anträgen: Bauvoranfragen, Bauanträge, Anzeigen zur Beseitigung, Nutzungsänderungen, Genehmigungsfreistellung, Grundstücksteilungen Herausgabe von: Antragsformularen, Auszügen aus der Liegenschaftskarte, Bebauungsplanauszügen, Bauleitplänen, Lageplanauszügen und Lagebezeichnung, Luftbildern, Planstellungsverfahren Auskünfte zu: Liegenschaftskarten, Bebauungsplänen, Baulastenverzeichnis, Akteneinsicht zu laufenden bauaufsichtlichen Verfahren, Altakteneinsicht im Archiv Information und Bürgerberatung zu bauaufsichtlichen Verfahren, Planungs- und Bauordnungsrecht Erteilung von Vorbescheiden, Baugenehmigungen, Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen Eintragung und Löschung von Baulasten Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen gemäß Wohnungseigentumsgesetz Wiederkehrende bauaufsichtliche Prüfungen Bauzustandsbesichtigungen und -kontrollen Abwehr von Gefahren an Gebäuden und baulichen Anlagen Ordnungsrechtliche Aufgaben (Anordnungen, Zwangsmaßnahmen, Bußgelder)

    Online-Dienste

    Bauportal Nordrhein-Westfalen

    ID: L100002_127237769

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bauvorbescheid und Baugenehmigung

    ID: L100002_122789866

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dormagen

    Beschreibung

    Fachbereich Städtebau, Bauaufsicht und bauverwaltung (F61/63)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mathias-Giesen-Str. 11

    41540 Dormagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02133/257-700

    Fax: 02133/257-77-700

    E-Mail: bauaufsicht@stadt-dormagen.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bauaufsicht und Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mathias-Giesen-Str. 11

    41540 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Anzeige der Beseitigung benötigen Sie:

    • die Benennung des Grundstücks, auch nach Straße und Hausnummer, auf dem die Beseitigungsmaßnahme durchgeführt werden soll (s. Formular)
    • ein Auszug aus der Flurkarte mit der Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens
    • Erhebungsbogen für die Abgangsstatistik
    • Angaben zum Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG

    Bei aneinandergebauten Gebäuden zusätzlich die Bestätigung eines qualifizierten Tragwerksplanenden (z.B. Statiker), dass das verbleibende Gebäude auch ohne das zu beseitigende Gebäude noch standsicher ist.

    Wenn Sie für verfahrensfreie Beseitigungen beantragen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, benötigen Sie zusätzlich:

    • die Bezeichnung des Beseitigungsvorhabens,
    • eine Beschreibung der zu beseitigenden baulichen Anlagen nach ihrer wesentlichen Konstruktion und des vorgesehenen Beseitigungsvorgangs mit Angabe der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und
    • Angaben über den Verbleib des Beseitigungsmaterials
    • Berechnungen oder Angaben zur Kostenermittlung

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    · Bauantrag · Lageplan · Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) · Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung · Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung · Formular zur Hochbaustatistik Gegebenenfalls erforderlich: · Amtlicher Lageplan je nach Grundstücksverhältnissen · Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei Vorhaben, im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich · Brandschutzkonzept · Nachweis der Bauvorlageberechtigung · Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, eventuell mit Zustimmungserklärung der Nachbarn · Ausnahmeantrag · Berechnung der Abstandflächen · Berechnung der Wohn- oder Nutzflächen · Stellplatznachweis · Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Anzahl der Vollgeschosse und der · Nachweis der Gebäudeklasse Sie müssen in der Regel die Unterlagen in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen.

    Formulare

    Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW

    Voraussetzungen

    • Um von Ihrem Wahlrecht, das Baugenehmigungsverfahren durchführen zu lassen, Gebrauch machen zu können, muss es sich um eine in § 62 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW 2018 aufgeführte verfahrensfreie Beseitigungsmaßnahme handeln.
    • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
    • Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das einfache Baugenehmigungsverfahren gilt für alle genehmigungsbedürftigen Anlagen, die keine großen Sonderbauten sind, insbesondere für Wohngebäude bis zur Hochhausgrenze (22m) und für kleinere Gebäude und bauliche Anlagen, soweit diese nicht von der Baugenehmigungspflicht freigestellt sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land NRW (Landesbauordnung 2018  BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
    • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landesbauordnung NRW (LBONW) Landesbauordnung NRW Baunutzungsverordnung (BauNVO) Baunutzungsverordnung Baugesetzbuch (BauGB) Baugesetzbuch Sonderbauverordnung (SBauVO) Sonderbauverordnung Bauaufsichtlich eingeführte technische Baubestimmungen

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Beseitigungsantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein.

    Der Beseitigungsantrag muss von Ihnen als Bauherr und vom Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. 

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche anderen Ämter am Verfahren zu beteiligen sind. 

    Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Beseitigungsantrag geprüft wurde, wird Ihnen die Entscheidung schriftlich mitgeteilt:

    • Die Baugenehmigung wird erteilt,
    • nur mit bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt oder

    der Bauantrag wird abgelehnt.

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein. Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (Architektin/Architekt oder Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche anderen Behörden am Verfahren zu beteiligen sind. Falls erforderlich, benachrichtigt die Bauaufsichtsbehörde die Eigentümer benachbarter Grundstücke (Angrenzer). Diese können nun innerhalb von 2 Wochen Einwendungen gegen das Bauvorhaben vorbringen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Bauantrag im Rahmen eines eingeschränkten Prüfungsumfangs auf Übereinstimmung mit den öffentlich - rechtlichen Vorschriften. Die Prüfung beschränkt sich jedoch darauf, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist und wesentliche bauordnungsrechtliche Anforderungen, wie Abstandsflächen und Barrierefreiheit, eingehalten wurden. Gegebenenfalls stimmt sie sich mit weiteren Stellen ab, deren Aufgabenbereich berührt wird, zum Beispiel mit der Denkmalschutzbehörde. Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, wird Ihnen die Entscheidung schriftlich mitgeteilt: · Die Baugenehmigung wird erteilt, · nur mit bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt oder · der Bauantrag wird abgelehnt. Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen überprüfen. Die Bauüberwachung kann stichprobenartig durchgeführt werden. Vor Baubeginn müssen Sie die Grundrissfläche und die Höhenlage der genehmigten baulichen Anlage abstecken. Den Baubeginn müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen. Die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung genehmigter Anlagen müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde jeweils eine Woche vorher anzeigen. Bauzustandsbesichtigungen werden bei Fertigstellung des Rohbaus und bei der abschließenden Fertigstellung genehmigter Anlagen durchgeführt. Feuerungsanlagen dürfen Sie erst nach Bescheinigung der Brandsicherheit und der sicheren Abführung der Verbrennungsgase durch den Bezirksschornsteinfegermeister in Betrieb nehmen.

    Fristen

    Fristtyp: Geltungsdauer Die Beseitigungsgenehmigung erlischt, wenn nicht 3 Jahre nach Ausstellung der Genehmigung mit der Beseitigung begonnen wurde oder die Ausführung der Beseitigungsmaßnahme länger als 1 Jahr unterbrochen wurde. Entspricht die erteilte Beseitigungsgenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kommt eine Verlängerung in Betracht.

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang des Beseitigungsantrages, ob dieser vollständig ist. Sobald der Antrag vollständig ist, teilt die Bauaufsichtsbehörde der Bauherrschaft unverzüglich den Eingang des Antrages sowie den Zeitpunkt der Entscheidung mit und beteiligt die Gemeinde sowie die zu beteiligenden Fachdienststellen. Die Gemeinde und die beteiligten Fachdienststellen müssen sich innerhalb von zwei Monaten äußern. Sobald der Beseitigungsantrag vollständig ist und sobald alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen, beginnt die Entscheidungsfrist für die Bauaufsichtsbehörde. Diese beträgt 3 Monate.

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Regel innerhalb von 6 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen bei Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich, z. B. Bei erforderlichen Befreiungen oder Beteiligungen externer Behörden.

    Kosten

    Die Bearbeitung eines Bauantrages ist stets gebührenpflichtig. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens. Weitere Gebühren kommen hinzu. Kostenhöhe (variabel): von EUR 50 bis zu EUR 1.500.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie alternativ zum Baugenehmigungsverfahren eine Genehmigungsfreistellung wählen. Einzelne kleinere Bauvorhaben sind ggf. verfahrensfrei (z. B. Terrassenüberdachungen, Gartenhäuser)

    Weitere Informationen

    Bauportal NRW URL: https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Haus abreißen, Abriss, Abbruch einer baulichen Anlage, Abbrucharbeit, Abbruchgenehmigung, Gebäude abreißen, Beseitigung von baulichen Anlagen, Abbruchgenehmigung Erteilung, Abbruchantrag, Carport abreißen, Garage abreißen, Beseitigung von Gebäuden, Abbruch, Beseitigung von Nebenanlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de