Änderung von Anlagen Teilgenehmigung

    Änderung von Anlagen Teilgenehmigung

    Sie haben bereits einen Bauantrag gestellt, der noch nicht bewilligt wurde und möchten bereits vor Erteilung der Baugenehmigung mit einzelnen Teilen des Bauvorhabens beginnen? Über eine Teilbaugenehmigung kann der Baugrubenaushub, die Errichtung einzelner Bauteile (z.B.: Fundamente) oder Bauabschnitte auf schriftlichen Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung gestattet werden.

    Beschreibung

    Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.

    Haben Sie bereits einen (vollständigen) Bauantrag eingereicht (und ist über diesen noch nicht abschließend entschieden worden), so können Sie schriftlich beantragen, dass der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung schriftlich gestattet wird.

    Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung dürfen Sie mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens beginnen.

    Bitte beachten Sie: In der Baugenehmigung können für die bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wenn sich bei der weiteren Prüfung der Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren ergibt, dass die zusätzlichen Anforderungen wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sind.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn sich Ihr Vorhaben bereits im Baugenehmigungsverfahren befindet und Sie noch vor der eigentlichen Baugenehmigung beginnen möchten, zum Beispiel mit der Ausschachtung der Baugrube oder der Errichtung einzelner Bauteile oder Bauabschnitte.

    Online-Dienst

    Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

    ID: L100002_121801617

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Antragsberatung der Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-22567

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis

    E-Mail: antragsberatung.bauen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständiger Bauantrag (Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen, Bauvorlagen genannt, finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) aufgeführt. Die jeweiligen Vordrucke finden Sie unter "Formulare".)
    • Formloser, schriftlicher Antrag mit Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs der Teilbaugenehmigung
    • Ggf. erforderliche bautechnische Nachweise für den gewünschten Genehmigungsumfang

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formloser AntragDie Teilbaugenehmigung müssen Sie schriftlich mit Angabe des genauen Antragsgegenstandes und des Aktenzeichens des zugehörigen Bauantrages einreichen. Das Schreiben muss von der Bauherrschaft und der entwurfsverfassenden Person unterschrieben werden. Lageplan und BauzeichnungenDer Lageplan sollte aktuell sein und mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Flurkarte erstellt sein. Wenn die Grundstücksgrenzen nicht festgestellt oder Koordinaten nicht ermittelt werden können, Grenzüberbauungen vorliegen oNachweis der StandsicherheitIn der Regel muss vor Erteilung der Teilbaugenehmigung der Standsicherheitsnachweis in geprüfter Form vorliegen. Die Prüfung muss von staatlich anerkannten Sachverständigen vorgenommen werden. Die Prüfung umfasst auch den baulichen Brandschutz und den bau

    Formulare

    formloser schriftlicher Antrag mit Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs

    Voraussetzungen

    Sie haben einen vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen für das Bauvorhaben eingereicht.

    Sie beantragen schriftlich die Erteilung einer Teilbaugenehmigung für den Baugrubenaushub, die Errichtung einzelner Bauteile (z.B. Fundamente) oder die Errichtung einzelner Bauabschnitte.

    Die baurechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens als Ganzes kann von der unteren Bauaufsichtsbehörde positiv beurteilt werden. (Es dürfen für die Erteilung der Teilbaugenehmigung keine grundsätzlichen öffentlich-rechtlichen Hindernisse erkennbar sein, die der Erteilung einer abschließenden Baugenehmigung für das geplante Gesamtvorhaben entgegenstehen würden.)

    Sie reichen die für das Teilvorhaben ggf. erforderlichen bautechnischen Nachweise ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land NRW (Landesbauordnung 2018  BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob sie die baurechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens als Ganzes positiv beurteilen kann. (Es dürfen für die Erteilung der Teilbaugenehmigung keine grundsätzlichen öffentlich-rechtlichen Hindernisse erkennbar sein, die der Erteilung einer abschließenden Baugenehmigung für das geplante Gesamtvorhaben entgegenstehen würden.) 

    Ihr Antrag wird schriftlich beschieden.

    Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung dürfen Sie mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens beginnen.

    Fristen

    Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung begonnen haben. Die Geltungsdauer kann auf schriftlichen Antrag jeweils um 1 Jahr verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall und der Anzahl der beteiligten Fachdienststellen

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt mindestens 50 bis 250 Euro. Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises und so weiter werden gesondert berechnet.

    Weitere Informationen

    Bauportal NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    bauen, Baugenehmigung, Fundamente, Baugrubenaushub, Landesbauordnung, Bauantrag, einzelne Bauteile, (vorzeitiger) Baubeginn, Bauabschnitt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de