Änderung von Anlagen Genehmigung

    Änderung von Anlagen Genehmigung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Für einen großen Sonderbau (z.B. Hochhäuser oder Einkaufszentren) wird die Baugenehmigung im "normalen" Baugenehmigungsverfahren erteilt. Für kleine Sonderbauten und sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt.

    Beschreibung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Für einen großen Sonderbau (z.B. Hochhäuser oder Einkaufszentren) wird die Baugenehmigung im "normalen" Baugenehmigungsverfahren erteilt.

    Für kleine Sonderbauten und sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt.

    Beantragen können Sie die Baugenehmigung, indem Sie einen Bauantrag zusammen mit den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen einreichen.

    Zuständig für die Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. 

    Die Entscheidung ist gebührenpflichtig.

    Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben.

    Eine Kopie, ggf. auch in elektronischer Form, der Baugenehmigung und der Bauvorlagen müssen Sie an der Baustelle ab Baubeginn vorhalten. Das Baustellenschild mit dem roten Punkt muss an einem von außerhalb der Baustelle gut sichtbaren Ort angebracht werden.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ab sofort können Sie bis auf wenige Ausnahmen Anträge einfach und schnell in digitaler, papierloser Form einreichen. Wir bitten Sie, ab Januar 2025 die unten aufgeführten Anträge nur noch digital zu stellen.

    Online-Dienst

    Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

    ID: L100002_127237730

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Antragsberatung der Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-22567

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis

    E-Mail: antragsberatung.bauen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen, Bauvorlagen genannt, sind in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) aufgeführt. Die jeweiligen Vordrucke finden Sie unter "Formulare".
    • In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen.

    Formulare

    Schriftform erforderlich: Ja, für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.

    Voraussetzungen

    • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
    • Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land NRW (Landesbauordnung 2018  BauO NRW 2018
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
    • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anforderungen an Bauvorlagen werden in der Verordnung über bautechnische Prüfungen geregelt (BauPrüfVO).

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.

    Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen, ob die Bauvorlagen vollständig sind.

    Sind die Bauvorlagen unvollständig, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde mit, welche Ergänzungen erforderlich sind. Halten Sie die hierbei gesetzte Frist um die Unterlagen zu ergänzen nicht ein, so gilt der Antrag als zurückgenommen und es fallen Bearbeitungsgebühren an.

    Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde (unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen), ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen. (Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist der Prüfumfang reduziert.)

    Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:

    • Die Baugenehmigung wird erteilt,
    • nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
    • der Bauantrag wird abgelehnt.

    Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, nachdem Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellung verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang des Bauantrages, ob dieser vollständig ist. Sobald der Bauantrag vollständig ist, teilt die Bauaufsichtsbehörde der Bauherrschaft unverzüglich den Eingang des Bauantrages sowie den Zeitpunkt der Entscheidung mit und beteiligt die Gemeinde sowie die zu beteiligenden Fachdienststellen. Die Gemeinde und die beteiligten Fachdienststellen müssen sich innerhalb von zwei Monaten äußern (die Frist kann ausnahmsweise um bis zu 1 Monat verlängert werden). Sobald der Bauantrag vollständig ist und sobald alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen, beginnt die Entscheidungsfrist für die Bauaufsichtsbehörde. Diese beträgt im Falle eines Bauantrages im "normalen" Baugenehmigungsverfahren 3 Monate (im Falle eines Bauantrages im verein-fachten Baugenehmigungsverfahren 6 Wochen).

    Kosten

    Kostenhöhe (variabel): Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens, sie beträgt 1,3% der Rohbausum-me im "normalen" Baugenehmigungsverfahren bzw. 0,6% - 1,0 % der landesweit festgelegten Rohbausumme im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Weitere Gebühren kommen hinzu.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühren unterscheiden sich nicht von denen für das analoge Bauantragsverfahren. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab und kann sich auch durch Zu- und Abschläge verändern, beträgt jedoch mindestens 50 Euro. Sie hängt unter anderem vom Rauminhalt und dem Rohbauwert Ihres Vorhabens ab. Bei Neuerrichtungen oder Erweiterungen wird folgende Formel angewendet:Rohbauwert (Tabelle Z 201, Anlage 1) x umbauter Raum (Bruttorauminhalt in Kubikmeter) x Sechs- oder Zehntausendstel (je nach Gebäudeart)Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Beteiligung weiterer Ämter und anderes werden gesondert berechnet. Die Gebühr wird auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Einen Link zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen finden Sie unter "Rechtliche Voraussetzungen", maßgeblich ist die Tarifstelle 02 (Teil I und II).

    Weitere Informationen

    Bauportal NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gebäude, Wochenendhausgebiete, Gebäude und Gebäudeteile, Große Zelte, Vergnügungspark, Landesbauordnung, Gewächshäuser, Umbau, Einkaufsmärkte, Errichtung, Krankenhäuser, Speditionslager, Bauantragsformular, Warenlager, bauliche Änderung (baulicher Anlagen), Freizeitpark, Neubau, Großgaragen, Wohnungsbau, Schulen, Hallen, Warenhäuser, Bauverfahren, Bauberatung, Wohnheime, Regallager, Bürogebäude, Discounter, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Verkaufsstätten, Parkhäuser, Gaststätten, Verwaltungsgebäude, Anbau, Discotheken, bauen, LBO, Baugenehmigung, Kindergarten, Baubeginn, Versammlungsstätten, Erweiterung, Campingplätze, Hochhäuser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de