Nutzungsänderung von Anlagen Teilgenehmigung

    Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

    Sie haben bereits einen Bauantrag gestellt, der noch nicht bewilligt wurde und möchten bereits vor Erteilung der Baugenehmigung mit einzelnen Teilen des Bauvorhabens beginnen? Über eine Teilbaugenehmigung kann der Baugrubenaushub, die Errichtung einzelner Bauteile (z.B.: Fundamente) oder Bauabschnitte auf schriftlichen Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung gestattet werden.

    Beschreibung

    Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.

    Haben Sie bereits einen (vollständigen) Bauantrag eingereicht (und ist über diesen noch nicht abschließend entschieden worden), so können Sie schriftlich beantragen, dass der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung schriftlich gestattet wird.

    Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung dürfen Sie mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens beginnen bzw. die neue Nutzung des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens aufnehmen.

    Bitte beachten Sie: In der Baugenehmigung können für die bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wenn sich bei der weiteren Prüfung der Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren ergibt, dass die zusätzlichen Anforderungen wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sind.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Erst nach Zugang der Baugenehmigung dürfen Sie mit der Bauausführung beginnen. Haben Sie bereits einen (vollständigen) Bauantrag eingereicht (und ist über diesen noch nicht abschließend entschieden worden), können Sie schriftlich beantragen, dass der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung schriftlich gestattet wird. Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung dürfen Sie mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens beginnen. Bitte beachten Sie, dass in der abschließenden Baugenehmigung für die bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden können, wenn sich bei der weiteren Prüfung der Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren ergibt, dass die zusätzlichen Anforderungen wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sind.

    Online-Dienst

    Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

    ID: L100002_121849144

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Teamkoordination tech. Bauaufsicht

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technische Bauaufsicht

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständiger Bauantrag (Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen, Bauvorlagen genannt, finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) aufgeführt. Die jeweiligen Vordrucke finden Sie unter "Formulare".)
    • Formloser, schriftlicher Antrag mit Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs der Teilbaugenehmigung
    • Ggf. erforderliche bautechnische Nachweise für den gewünschten Genehmigungsumfang

    Voraussetzungen

    Sie haben einen vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen für das Bauvorhaben eingereicht.

    Sie beantragen schriftlich die Erteilung einer Teilbaugenehmigung für den Baugrubenaushub, die Errichtung einzelner Bauteile (z.B. Fundamente) oder die Errichtung bzw. Nutzungsänderung einzelner Bauabschnitte.

    Die baurechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens als Ganzes kann von der unteren Bauaufsichtsbehörde positiv beurteilt werden. (Es dürfen für die Erteilung der Teilbaugenehmigung keine grundsätzlichen öffentlich-rechtlichen Hindernisse erkennbar sein, die der Erteilung einer abschließenden Baugenehmigung für das geplante Gesamtvorhaben entgegenstehen würden.)

    Sie reichen die für das Teilvorhaben ggf. erforderlichen bautechnischen Nachweise ein.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der formlose Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist schriftlich mit Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfanges bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Ob weitere Unterlagen erfoderlich sind, sollten Sie vorab mit dem/der für Ihr Baugenehmigungsverfahren zuständigen Sachbearbeiter:in abklären.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob sie die baurechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens als Ganzes positiv beurteilen kann. (Es dürfen für die Erteilung der Teilbaugenehmigung keine grundsätzlichen öffentlich-rechtlichen Hindernisse erkennbar sein, die der Erteilung einer abschließenden Baugenehmigung für das geplante Gesamtvorhaben entgegenstehen würden.) 

    Ihr Antrag wird schriftlich beschieden.

    Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung dürfen Sie mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens beginnen bzw. die Nutzung des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils aufnehmen.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Antragseingang prüft der/die zuständige Sachbearbeiter:in die Zulässigkeit des vorzeitig auszuführenden Vorhabens. Es dürfen für die Erteilung der Teilbaugenehmigung keine grundsätzlichen öffentlich-rechtlichen Hindernisse erkennbar sein, die der Erteilung einer abschließenden Baugenehmigung für das geplante Gesamtvorhaben entgegenstehen würden. Die Entscheidung über die Erteilung einer Teilbaugenehmigung liegt daher im Ermessen der Behörde. Ihr Antrag wird schriftlich beschieden. Die Bearbeitungsdauer ist hierbei abhängig vom Einzelfall und der Anzahl der zu beteiligenden Fachdienststellen. Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung dürfen Sie mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens beginnen.

    Fristen

    Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung begonnen haben. Die Geltungsdauer kann auf schriftlichen Antrag jeweils um 1 Jahr verlängert werden.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung mit der Ausführung begonnen haben. Die Geltungsdauer kann auf schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall und der Anzahl der beteiligten Fachdienststellen

    Kosten

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen: 50,00€ bis 5.000,00€

    Weitere Informationen

    Bauportal NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Baugrubenaushub, Bauabschnitt, (vorzeitiger) Baubeginn, Fundamente, Baugenehmigung, Landesbauordnung, Bauantrag, einzelne Bauteile, bauen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de