Nutzungsänderung von Anlagen Verlängerung

    Nutzungsänderung von Anlagen Verlängerung

    Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als 1 Jahr unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung - auch wiederholt- um jeweils bis zu 1 Jahr beantragen. Zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsicht.

    Beschreibung

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen bzw. die neu genehmigte Nutzung nicht aufgenommen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr unterbrochen haben.

    Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als 1 Jahr unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann um jeweils maximal ein Jahr verlängert werden, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der schriftliche Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

    Zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Änderung von der Nutzung von baulichen Anlagen oder Bereichen von baulichen Anlagen ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung von sog. Nutzungsänderung geschieht im Rahmen eines Bauantrags. Dies ist auch der Fall, wenn keine Umbauten geplant sind sondern sich lediglich die Nutzung ändern soll. Je nachdem um welche Art von baulicher Anlage es sich bei der Nutzungsänderung handelt, entscheidet sich die Wahl des Baugenehmigungsverfahrens (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren oder "Vollverfahren"). Ein Großteil der Nutzungsänderungen wird jedoch im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragt. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, nehmen sie gerne Kontakt mit den Mitarbeiter/innen auf. Vor Antragsstellung empfehlen wir Ihnen sich bezüglich der Abstimmung der planungsrechtlichen Zulässigkeit Ihres geplanten Vorhabens mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bünde in Verbindung zu setzen. Bitte nutzen Sie unbedingt unser Beratungsangebot, bevor Sie mit der Realisierung Ihrer Nutzungsänderung beginnen.

    Online-Dienst

    Nutzungsänderung

    ID: L100002_122726592

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 161-237

    E-Mail: bauen@buende.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher (formloser) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung

    Voraussetzungen

    • Sie reichen einen schriftlichen (formlosen) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung ein.
    • Der Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung wird rechtzeitig gestellt (d.h. Ihnen muss eine Baugenehmigung vorliegen, deren Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist und der Antrag auf Verlängerung muss noch innerhalb der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingehen).
    • Das Vorhaben entspricht weiterhin dem öffentlichen Recht.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 75 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
    • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den formlosen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein und geben Sie in Ihrem Antrag an, auf welche konkrete Baugenehmigung sich Ihr Antrag bezieht. 

    Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt mindestens die Gemeinde und prüft (ggf. unter Hinzuziehung weiterer Fachdienststellen), ob das Vorhaben dem öffentlichen Recht weiterhin entspricht.

    Die Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde geht Ihnen schriftlich zu. 

    Die Entscheidung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Zusammen mit der Entscheidung über die Verlängerung erhalten Sie daher zudem einen Gebührenbescheid.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen/ die Nutzungsänderung vollzogen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr unterbrochen haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage können Sie innerhalb der jeweiligen Geltungsdauer eine Verlängerung für jeweils bis zu 1 Jahr beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 12 Wochen

    Kosten

    20 Prozent der für die Genehmigung oder den Vorbescheid erhobenen Gebühr; jedoch mindestens Euro 50 €; höchstens aber Euro 500 € Wählen Sie ein Element aus. Vorkasse: Nein Bezeichnung der Kosten: Gebühr

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    (vereinfachtes) Baugenehmigungsverfahren, Frist Baugenehmigung, Nutzung ändern, Nutzungsänderung, Baugenehmigung verlängern, Änderung Nutzungsart, Geltungsdauer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de