Nutzungsänderung von Anlagen Verlängerung
Beschreibung
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen bzw. die neu genehmigte Nutzung nicht aufgenommen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr unterbrochen haben.
Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als 1 Jahr unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann um jeweils maximal ein Jahr verlängert werden, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der schriftliche Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Antragsberatung der Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0221 / 221-22567
Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher (formloser) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung
Voraussetzungen
- Sie reichen einen schriftlichen (formlosen) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung ein.
- Der Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung wird rechtzeitig gestellt (d.h. Ihnen muss eine Baugenehmigung vorliegen, deren Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist und der Antrag auf Verlängerung muss noch innerhalb der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingehen).
- Das Vorhaben entspricht weiterhin dem öffentlichen Recht.
Rechtsgrundlage(n)
- § 75 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
- § 75 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Reichen Sie den formlosen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein und geben Sie in Ihrem Antrag an, auf welche konkrete Baugenehmigung sich Ihr Antrag bezieht.
Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt mindestens die Gemeinde und prüft (ggf. unter Hinzuziehung weiterer Fachdienststellen), ob das Vorhaben dem öffentlichen Recht weiterhin entspricht.
Die Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde geht Ihnen schriftlich zu.
Die Entscheidung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Zusammen mit der Entscheidung über die Verlängerung erhalten Sie daher zudem einen Gebührenbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Hinweise (Besonderheiten)
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.12.2023
Stichwörter
(vereinfachtes) Baugenehmigungsverfahren, Frist Baugenehmigung, Nutzung ändern, Nutzungsänderung, Baugenehmigung verlängern, Änderung Nutzungsart, Geltungsdauer