Liste der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise Eintragung

    Liste der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise Eintragung

    Brandschutzkonzepte werden von staatlich anerkannten o. von öf-fentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aufgestellt. Standsicherheitsnachweise werden von Personen mit einem berufs-qualifizierenden Hochschulabschluss aufgestellt. Weitere Voraussetzungen s. Hinweise.

    Beschreibung

    Für die Anerkennung als staatlich anerkannte/r Sachverständige/r für die Prüfung des Brandschutzes müssen Sie durch eine umfangreiche Prüfung bei der Ingenieurkammer-Bau NRW oder bei der Architektenkammer NRW nachgewiesen haben, dass Sie neben langjähriger Berufserfahrung über eine besondere Sachkunde in u.a. der Brandschutzplanung, im baulichen Brandschutz, in der Baustofftechnologie, im Bereich des abwehrenden Brandschutzes sowie in Berechnungsmethoden verfügen. 

    Als staatlich anerkannte/r Sachverständige/r für die Prüfung des Brandschutzes sind Sie berechtigt ein Brandschutzkonzept im Sinne des § 9 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) aufzustellen.

    Gemäß § 54 Abs. 3 BauO NRW 2018 dürfen auch öffentlich bestellte und vereidigte als Sachverständige/r für vorbeugenden Brandschutz nach § 36 GewO Brandschutzkonzepte aufstellen. Bei dieser Personengruppe wird die weit überwiegende Personenzahl von den Industrie- und Handelskammern bestellt.

    Es gilt gemäß § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018, dass qualifiziert Tragwerksplanender ist, wer als Mitglied einer Architektenkammer oder Ingenieurkammer in die von der Architektenkammer NRW oder der Ingenieurkammer-Bau NRW geführten Liste der qualifizierten Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner eingetragen ist. Eingetragen werden Personen, die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung nachweisen können. Im Weiteren regelt ein Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen, wie der Nachweis über die dreijährige Berufserfahrung zu führen ist.

    Personen, die bereits in einem anderen Bundesland in eine solche Liste im Fachbereich Standsicherheit/Tragwerksplanung eingetragen und zugleich Mitglied einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer sind, benötigen keine zusätzliche Eintragung in NRW.

    Seit dem 01.01.2019 stellen die Ingenieurkammer-Bau NRW und die Architektenkammer NRW für berechtigte Mitglieder der jeweiligen anderen Länderkammern entsprechende Bescheinigungen für NRW aus.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit rund 900 Jahren wurde auf dem Gebiet der heutigen Stadt Herzogenrath Steinkohle abgebaut. Insgesamt rund 630 Tagesöffnungen soll es hier gegeben haben. Bis Ende des 19. Jahrhunderts wurde oberflächennah, das heißt bis in etwa 40 m Tiefe und möglichst oberhalb des Grundwasserspiegels, geteuft. Die so entstandenen Schächte und Stollen wurden in vorindustrieller Zeit in der Regel mit lockerem Bodenmaterial verfüllt. Um das Kostenrisiko bei der Sanierung der Altlastenflächen zu minimieren und Aufschluss darüber zu erhalten, wo der Baugrund stabil ist, wurde ein Ingenieurbüro damit beauftragt, eine "Positivkarte" für das Altbergbaugebiet der Stadt Herzogenrath zu erstellen. Dazu wurden im Zeitraum 2009 bis 2011 alle verfügbaren Unterlagen sowohl zu den geologischen als auch zu den bergbaulichen Verhältnissen ausgewertet und schließlich auf Basis eines modernen EDV-Geo-Informationssystems (GIS) kartografisch dargestellt. Bewertungskriterien und Vorgehensweise sind mit der zuständigen Bergbaubehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt. Zusätzlich zur Erstellung der Positivkarte in der Standardbearbeitung (Abb. 1.1) ist seit Januar 2015 auch eine detailliertere Auszugsvariante (Abb. 1.2) erhältlich, welche eine Differenzierung unterschiedlicher bergbaulicher Ursachen abbildet, wie beispielsweise tages- und oberflächennahe Flöze, Schachtschutzzonen und Ausgasungszonen. Der Bereich der Positivkarte erstreckt sich von Herzogenrath-Straß bis Kohlscheid-Berensberg. (Abbildungen Muster siehe PDF-Download) Grundstückseigentümer bzw. Bevollmächtigte können bei der Stadt Herzogenrath entweder per Brief oder per Mail unter Angabe der gewünschten Bearbeitungsvariante einen entsprechenden Auszug aus der Positivkarte für ihr Grundstück beantragen. Das von der Stadt beauftragte Ingenieurbüro erstellt anschließend auf Anforderung der Stadt Herzogenrath den zugehörigen Planausschnitt, der dann wiederum an den Grundstückseigentümer bzw. Bevollmächtigten weitergeleitet wird.

    Online-Dienst

    Positivkarte

    ID: L100002_123160948

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnung und Denkmalschutz Abt. 61.2 - A 61 Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz

    Beschreibung

    Die Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Herzogenrath bietet allen, die in Herzogenrath bauen wollen, ein Informationsangebot. So prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Bauanträge sowie Bauvoranfragen und Freistellungsverfahren. Des Weiteren beraten und unterstützen sie die Bürgerinnen und Bürger während der Bauphase sowie der Bauüberwachung und der Bauabnahme und erstellen Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Die Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz ist zudem Ansprechpartner für die Antragsprüfung bei Grundstücksteilungen und Werbeanlagen. Auch die Eintragung von Baulasten und das Führen des Baulastenverzeichnisses gehören zum Aufgabenbereich. Ebenso sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für wiederkehrende Prüfungen im Bereich Sonderbauten zuständig und kümmern sich um die Abwicklung städtebaulicher Verträge im Zusammenhang mit Neuerschließungen im Stadtgebiet. Der Bereich Denkmalschutz ist ebenfalls der Die Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz angesiedelt. Zu den Aufgaben hier zählen unter anderem die Unterschutzstellung von Denkmälern. Die Digitalisierung des Bauantragsverfahrens erfolgt hier ebenso wie die Verwaltung und in Kürze die Digitalisierung des Bauarchivs inkl. Registratur und Statistik.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz - A 61

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Staatlich anerkannte/r Sachverständige/r für die Prüfung des Brandschutzes:

    • Antragsformular
    • Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung/Nachweis der Berufserfahrung
    • Nachweis der Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW oder der AK NW oder einer Ingenieur- oder Architektenkammer eines anderen Landes, in dem es ein vergleichbares Anerkennungsverfahren nicht gibt
    • eine beglaubigte Ablichtung der Abschlusszeugnisse der berufsbezogenen Ausbildung
    • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BRZG), das nicht älter als drei Monate sein soll (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt) oder ein gleichwertiges Dokument eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union jeweils im Original
    • eine Erklärung gem. § 3 Absatz 5 Satz 1 und 2 SV-VO, dass bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit weder eigene Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen wahrgenommen werden noch fremde Interessen dieser Art vertreten werden, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen
    • Nachweis über die Eigenverantwortlichkeit gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 und 4 SV-VO
    • Nachweise einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von baulichen Anlagen durch Vorlage:
    • einer Objektliste, in der die wichtigsten der in den letzten fünf Jahren aufgestellten Brandschutzkonzepte aufgeführt sind
    • von mindestens drei anspruchsvollen Brandschutzkonzepten zu unterschiedlichen Sonderbauten aus der vorgenannten Objektliste einschließlich der erforderlichen Planunterlagen, die von der Antragstellerin oder dem Antragsteller selbst angefertigt worden sind
    • oder Nachweise einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung in der brandschutztechnischen Prüfung und Überwachung von baulichen Anlagen durch Vorlage:
    • einer Objektliste, in der die wichtigsten der in den letzten fünf Jahren geprüften Brandschutzkonzepte aufgeführt sind.

    Von mindestens drei anspruchsvolle Brandschutzkonzepten zu unterschiedlichen Sonderbauten aus der vorgenannten Objektliste einschließlich der Prüfberichte sowie der geprüften Brandschutzkonzepte und Planunterlagen, die von der Antragstellerin oder dem Antragsteller geprüft worden sind. 

    Öffentlich bestellte/ und vereidigte/r Sachverständige/r für vorbeugenden Brandschutz:

    • sind bei den Industrie- und Handelskammern zu erfragen

    Qualifizierte/r Tragwerksplaner/in:

    • Antrag
    • Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer
    • Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen
    • Nachweise über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung
    • Nachweis der mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tagwerksplanung durch eine Aufstellung mit mindestens drei und maximal sechs Objekten, mit der eine praktische Tätigkeit in der Tragwerksplanung innerhalb der letzten sechs Jahre vor der Antragstellung nachgewiesen wird
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja für die Anerkennung als staatlich anerkannte/r Sachverständige/r für die Prüfung des Brandschutzes.
    • Nein für die Eintragung in die Liste der qualifizierten Tragwerksplanenden

    Voraussetzungen

    Staatlich anerkannte/r Sachverständige/r für die Prüfung des Brandschutzes:

    Sie werden anerkannt, wenn Sie 

    1. mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung oder der Prüfung und Überwachung von baulichen Anlagen, insbesondere auch von Sonderbauten, haben,

    2. Kenntnisse in der Baustofftechnologie, insbesondere des Brandverhaltens von Bauprodukten besitzen,

    3. Grundkenntnisse im Bereich des abwehrenden Brandschutzes besitzen,

    4. besondere Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik, soweit sich aus ihnen Anforderungen an den vorbeugenden baulichen Brandschutz ergeben, besitzen,

    5. Kenntnisse der auf dem Gebiet des vorbeugenden baulichen Brandschutzes verwendeten Nachweisverfahren und Berechnungsmethoden, sowie über Abläufe von Brandszenarien besitzen,

    6. Kenntnisse in der Anwendung anlagentechnischer Brandschutzmaßnahmen und ihre Auswirkungen auf den baulichen Brandschutz besitzen,

    7. Mitglied der Architektenkammer NRW oder der Ingenieurkammer-Bau NRW sind,

    8. zuverlässig sind,

    9. eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind und

    10. die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

    Öffentlich bestellte/ und vereidigte/r Sachverständige/r für vorbeugenden Brandschutz:

    sind bei den Industrie- und Handelskammern zu erfragen

    Qualifizierte/r Tragwerksplaner/in:

    Sie werden eingetragen, wenn Sie 

    1. Mitglied einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer sind,

    2. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen nachweisen,

    3. eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung haben und

    4. über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die bei Bedarf in geeigneter Weise nachzuweisen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Landesbauordnung 2018
    • Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung 2018 (SV-VO)
    • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

    Verfahrensablauf

    Staatlich anerkannte/r Sachverständige/r für die Prüfung des Brandschutzes:

    • Sie können den Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte/r Sachverständige/r für die Prüfung des Brandschutzes schriftlich oder elektronisch stellen.
    • Wenn Sie den Antrag gestellt haben, prüft die zuständige Kammer das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen.
    • Der Prüfungsausschuss beschließt über die Zulassung zur Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

    Öffentlich bestellte/ und vereidigte/r Sachverständige/r für vorbeugenden Brandschutz:

    sind bei den Industrie- und Handelskammern zu erfragen

    Qualifizierte/r Tragwerksplaner/in:

    • Sie können den Antrag auf Eintragung in die Liste schriftlich oder elektronisch stellen.
    • Wenn Sie den Antrag gestellt haben, prüft die zuständige Kammer das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen.
    • Gegebenenfalls ergeht Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen.
    • Ansonsten Erlass eines rechtsmittelfähigen Bescheides über die Eintragung in die Liste.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    bis 3 Monate

    Kosten

    EUR 60 bis zu EUR 5.000

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Brandschutzkonzepte für bauliche Anlagen werden von staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes, von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz nach § 36 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202) in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt.
    • Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen werden von Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung aufgestellt, die als Mitglied einer Architektenkammer in einer von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu führenden Liste oder als Mitglied einer Ingenieurkammer in einer von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen zu führenden Liste eingetragen sind (qualifizierte Tragwerksplanerin oder qualifizierter Tragwerksplaner).

    Weitere Informationen

    Bezeichnung: Architektenkammer Nordrhein-Westfalen URL: www.aknw.de Bezeichnung: Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen URL: www.ikbaunrm.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Bautechnische Nachweise aufstellen, Qualifizierte/r Tragwerksplaner/in, Standsicherheitsnachweis aufstellen, Öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige/r für vor-beugenden Brandschutz, Brandschutzkonzept aufstellen, Staatlich anerkannte/r Sachverständige/r für die Prüfung des Brandschutzes nach der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung 2018 (SV-VO)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English