Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung

    Sanierungsgenehmigung

    Die Genehmigung von Vorhaben innerhalb Sanierungsgebieten nach §§ 144 und 145 BauGB kann bei ihrer Kommune erfragt und erteilt werden.

    Beschreibung

    Damit die für das festgesetzte Sanierungsgeiet angestrebten städtebaulichen Ziele zur Behebung oder Minderung städtebaulicher Missstände von der Gemeinde auch erreicht werden können, hat der Gesetzgeber zugunsten der Gemeinde für bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge, die Grundstückseigentümer in dem Sanierungsgebiet vornehmen können, eine Genehmigungspflicht eingeführt.

    In § 144 Absatz 1 und 2 BauGB sind daher die Vorhaben und Rechtsvorgänge abschließend aufgeführt, die einer Genehmigung unterliegen (siehe dazu unter Voraussetzungen).

    § 144 Absatz 5 BauGB zählt die Vorhaben und Rechtsvorgänge auf, die keiner Genehmigung bedürfen.

    § 144 Absatz 3 und § 145 BauGB enthalten Regelung zur Erteilung der Genehmigung. 

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können eine Sanierungsauskunft für ein oder mehrere Grundstücke online beantragen.Wofür brauche ich Auskünfte und Auszüge?Auszüge können von Ihnen als Eigentumsnachweis bei Kreditinstituten, Behörden und Gerichten oder sonstigen Verwaltungsverfahren verwendet werden.

    Online-Dienst

    Sanierungsgenehmigung

    ID: L100002_123927343

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Amt für Stadterneuerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kampstr. 47

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-23766

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23766

    E-Mail: stadterneuerung@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen die Unterlagen zur Verfügung stellen, anhand derer festgestellt werden kann, ob es sich um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben oder Rechtsgeschäft i.S.v. § 145 Absatz 1 und 2 BauGB handelt (siehe dazu unter Voraussetzungen).

    Formulare

    Hierzu müssten Sie sich bei der zuständigen Gemeinde erkundigen.

    Voraussetzungen

    § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge

    (1) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde

    1. die in § 14 Abs. 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen;

    2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird.

    (2) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde

    1. die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts;

    2. die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts; dies gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne des § 148 Abs. 2 im Zusammenhang steht;

    3. ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Rechtsgeschäfte begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrags vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt;

    4. die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast;

    5. die Teilung eines Grundstücks.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Verfahrensablauf obliegt der Gemeinde. Fragen zu diesem Punkt gilt es an die Gemeinde zu richten.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Amt für Stadterneuerung prüft auf Ihren Antrag hin, ob das von Ihnen angefragte Grundstück/Liegenschaft in einem Stadterneuerungsgebiet liegt. Bitte beachten Sie, dass diese Auskunft gebührenpflichtig ist und im Regelfall innerhalb von 14 Tagen bearbeitet wird.

    Bearbeitungsdauer

    Dies hängt von der Art und dem Umfang des Vorhabens ab. Es wird empfohlen, auch dazu sich bei der zuständigen Gemeinde selbst zu erkundigen.

    Kosten

    Da die Gemeinde die Genehmigung erteilt, legt diese auch fest, in welcher Höhe Kosten (Gebühren, Auslagen etc.) anfallen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Inanspruchnahme der Grundstücksauskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebührensätze betragen für jedes Grundstück/Flurstück 58 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hierzu müssten Sie sich bei der zuständigen Gemeinde erkundigen.

    Weitere Informationen

    Hierzu müssten Sie sich bei der zuständigen Gemeinde erkundigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Städtebau, BauGB, Sanierungsbewilligung, BauGB, Städtebau, Sanierungsrecht, Sanierungsbewilligung, Sanierungsrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English