Prüfingenieure für Brandschutz Anerkennung

    Prüfingenieure für Brandschutz Anerkennung

    Beschreibung

    Die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz können Sie nur beantragen, wenn Sie 

    • über den Abschluss eines Studiengangs der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule oder über den Abschluss der Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst verfügen
    • durch Bescheid der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen oder der Architektenkammer NRW bereits staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes sind und
    • über mindestens fünf Jahre Erfahrung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung, insbesondere von Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad, nachgewiesen haben

    Das Anerkennungsverfahren ist gebührenpflichtig.

    Sofern Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz anerkannt sind, können Ihnen die Bauaufsichtsbehörden die Prüfung des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren ganz oder teilweise übertragen.

    Die Anerkennung erlischt bei Vollendung des 70. Lebensjahres.

    Die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz können Sie nur beantragen, wenn Sie 

    • über den Abschluss eines Studiengangs der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule oder über den Abschluss der Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst verfügen
    • durch Bescheid der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen oder der Architektenkammer NRW bereits staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes sind und
    • über mindestens fünf Jahre Erfahrung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung, insbesondere von Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad, nachgewiesen haben

    Das Anerkennungsverfahren ist gebührenpflichtig.

    Sofern Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz anerkannt sind, können Ihnen die Bauaufsichtsbehörden die Prüfung des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren ganz oder teilweise übertragen.

    Die Anerkennung erlischt bei Vollendung des 70. Lebensjahres.

    Online-Dienst

    Eine Zweitniederlassung von Prüfingenieuren für Brandschutz anmelden für Nordrhein-Westfalen

    ID: L100002_121600313

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Jürgensplatz 1

    40219 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 8618-50

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: Pruefingenieure@mhkbd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz
    • Angaben zur Niederlassung
    • Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdeganges bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • Nachweis, dass im Falle der Anerkennung eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht
    • Nachweis über den Abschluss eines Studiengangs der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule oder über den Abschluss der Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
    • Ablichtung des Bescheides der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes
    • Nachweis über mindestens fünf Jahre Erfahrung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung, insbesondere von Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad.
    • Erklärung, dass Versagensgründe nach § 23 Abs. 2 BauPrüfVO nicht vorliegen
    • Antrag auf Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz
    • Angaben zur Niederlassung
    • Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdeganges bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • Nachweis, dass im Falle der Anerkennung eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht
    • Nachweis über den Abschluss eines Studiengangs der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule oder über den Abschluss der Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
    • Ablichtung des Bescheides der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes
    • Nachweis über mindestens fünf Jahre Erfahrung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung, insbesondere von Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad.
    • Erklärung, dass Versagensgründe nach § 23 Abs. 2 BauPrüfVO nicht vorliegen

    Formulare

    Keine (formlose Antragstellung)

    Keine (formlose Antragstellung)

    Voraussetzungen

    • Bescheid der Ingenieurkammer-Bau NRW oder der Architektenkammer NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes
    • Mindestens weitere 5 Jahre Berufspraxis
    • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
    • Nachweis über einen Hochschulabschluss in bestimmten Studiengängen
    • Bescheid der Ingenieurkammer-Bau NRW oder der Architektenkammer NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes
    • Mindestens weitere 5 Jahre Berufspraxis
    • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
    • Nachweis über einen Hochschulabschluss in bestimmten Studiengängen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Antragsstellung in Textform mit den erforderlichen Antragsunterlagen bei der Anerkennungsbehörde
    • Die Anerkennungsbehörde stellt eine Empfangsbestätigung aus (mit Bekanntgabe der Bearbeitungsfrist).
    • Sichtung der Antragsunterlagen und Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde (ggf. Nachforderungen)
    • Entscheidung über die Anerkennung
    • Urkundenüberreichung / Verpflichtungserklärung
    • Eintragung in die Liste der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz
    • Antragsstellung in Textform mit den erforderlichen Antragsunterlagen bei der Anerkennungsbehörde
    • Die Anerkennungsbehörde stellt eine Empfangsbestätigung aus (mit Bekanntgabe der Bearbeitungsfrist).
    • Sichtung der Antragsunterlagen und Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde (ggf. Nachforderungen)
    • Entscheidung über die Anerkennung
    • Urkundenüberreichung / Verpflichtungserklärung
    • Eintragung in die Liste der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz

    Fristen

    KeineKeine

    Bearbeitungsdauer

    Die Entscheidung über die Anerkennung erfolgt bei vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von 3 Monaten.Die Entscheidung über die Anerkennung erfolgt bei vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von 3 Monaten.

    Kosten

    Anerkennung: EUR 250 Genehmigung für eine Zweitniederlassung: EUR 125 bis EUR 375Anerkennung: EUR 250 Genehmigung für eine Zweitniederlassung: EUR 125 bis EUR 375

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Antragsunterlagen können auch elektronisch übermittelt werden.

    Die Antragsunterlagen können auch elektronisch übermittelt werden.

    Weitere Informationen

    www.mhkbg.nrw/themen/bau/baurecht/bauordnung Liste der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz, Merkblatt "Anerkennung als Prüfingenieurin / Prüfingenieur für Brandschutz". Merkblatt "Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin/Prüfingenieur für Brandschutz"www.mhkbg.nrw/themen/bau/baurecht/bauordnung Liste der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz, Merkblatt "Anerkennung als Prüfingenieurin / Prüfingenieur für Brandschutz". Merkblatt "Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin/Prüfingenieur für Brandschutz"

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-WestfalenMinisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Niederlassung, Prüfingenieure für Brandschutz, Prüfung Brandschutz, Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes, Baugenehmigung, Brandschutzkonzept

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de