Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung
Beschreibung
Sofern Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik anerkannt sind, können Ihnen die Bauaufsichtsbehörden die Prüfung der Standsicherheitsnachweise im Baugenehmigungsverfahren übertragen.
Die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik können Sie nur beantragen, wenn Sie durch Bescheid der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen bereits staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit sind und zusätzlich auch die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz besitzen.
Die Anerkennung wird für folgende Fachrichtungen erteilt:
- Massivbau
- Metallbau
- Holzbau
Die Anerkennung erlischt bei Vollendung des 70. Lebensjahres.
Sofern Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik anerkannt sind, können Ihnen die Bauaufsichtsbehörden die Prüfung der Standsicherheitsnachweise im Baugenehmigungsverfahren übertragen.
Die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik können Sie nur beantragen, wenn Sie durch Bescheid der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen bereits staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit sind und zusätzlich auch die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz besitzen.
Die Anerkennung wird für folgende Fachrichtungen erteilt:
- Massivbau
- Metallbau
- Holzbau
Die Anerkennung erlischt bei Vollendung des 70. Lebensjahres.
Online-Dienst
Eine Zweitniederlassung von Prüfingenieuren für Brandschutz anmelden für Nordrhein-Westfalen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Postanschrift
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Angabe der Fachrichtung oder der Fachrichtungen, für die die Anerkennung beantragt wird.
- Angaben zur Niederlassung
- Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdeganges bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Nachweis, dass im Falle der Anerkennung eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht
- Ablichtungen der Bescheide der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sach-verständiger für die Prüfung der Standsicherheit und über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall und Wärmeschutz
- Angabe der Fachrichtung oder der Fachrichtungen, für die die Anerkennung beantragt wird.
- Angaben zur Niederlassung
- Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdeganges bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Nachweis, dass im Falle der Anerkennung eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht
- Ablichtungen der Bescheide der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sach-verständiger für die Prüfung der Standsicherheit und über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall und Wärmeschutz
Formulare
Keine (formlose Antragstellung)
Keine (formlose Antragstellung)
Voraussetzungen
- Bescheid der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit in den beantragten Fachrichtungen
- Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlicher anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
- Bescheid der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit in den beantragten Fachrichtungen
- Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlicher anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Anerkennungsverfahren: §§ 23 bis 26 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Gebühren: Tarifstellen 2.9.1.1 und 2.9.1.7 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO)
Übertragung von Prüfaufträgen: § 27 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Anerkennungsverfahren: §§ 23 bis 26 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Gebühren: Tarifstellen 2.9.1.1 und 2.9.1.7 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO)
Übertragung von Prüfaufträgen: § 27 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Verfahrensablauf
- Antragsstellung mit den erforderlichen Antragsunterlagen
- Sichtung der Antragsunterlagen und Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde (ggf. Nachforderungen)
- Entscheidung über die Anerkennung für die beantragten Fachrichtungen
- Urkundenüberreichung / Verpflichtungserklärung
- Antragsstellung mit den erforderlichen Antragsunterlagen
- Sichtung der Antragsunterlagen und Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde (ggf. Nachforderungen)
- Entscheidung über die Anerkennung für die beantragten Fachrichtungen
- Urkundenüberreichung / Verpflichtungserklärung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Antragsunterlagen können auch elektronisch übermittelt werden.
Die Antragsunterlagen können auch elektronisch übermittelt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-WestfalenMinisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2021
Stichwörter
Prüfingenieurin für Baustatik, Prüfingenieur, Prüfsachverständiger, Vieraugenprinzip, Prüfingenieur für Baustatik, Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit, Prüfübertragung, Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, Niederlassung, Fachrichtung