Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gemeinde ist verpflichtet, die entstandenen Kosten für erstmalig hergestellte, umgebaute, verbesserte oder erneuerte Straßen anteilig auf die betroffenen Anliegergrundstücke umzulegen. Wenn eine Straße erstmalig endgültig hergestellt wurde, sind Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung der Stadt Dortmund zu erheben. Werden in einer bestehenden Straße Erneuerungen oder Verbesserungen durchgeführt, so sind Straßenbaubeiträge nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der Satzung der Stadt Dortmund zu erheben.BeitragsbescheinigungOb eine bestimmte Erschließungsanlage bereits erstmalig endgültig hergestellt wurde und ob für ein bestimmtes Grundstück bereits Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch abgerechnet wurden, teilen wir Ihnen in Form einer Anliegerbeitragsbescheinigung mit.

    Online-Dienst

    Erschließungsbeitrag zahlen

    ID: L100002_123925365

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Zuständigkeit

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Finanzen und Anliegerbeiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Königswall 14

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-24047

    Telefon Festnetz: +49 231 50-24047

    E-Mail: tiefbauamt@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Beitragsbescheinigung kann formlos - auch telefonisch und per E-Mail beantragt werden.Alternativ können Sie auch das Formular "Antrag Beitragsbescheinigung" verwenden und uns zusenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    BauGB, KAG NRW, Satzungen der Stadt Dortmund

    Rechtsbehelf

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 50 Euro. Für mehrfach erschlossene Grundstücke (z. B. Eckgrundstücke) beträgt die Gebühr 75 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kommunale Abgabe, Erschließungsbeitrag, Erschließungskosten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de