Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren
Beschreibung
Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen (§ 10 Abs.3 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB).
Die Unterlagen sind (derzeit allerdings noch nicht für alle Pläne) im Internetportal der jeweiligen Gemeinde eingestellt.
§ 10a Abs. 2 BauGB
Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Bauleitpläne (online)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Gemeinde
Zuständigkeit
Bauplanungsamt
Ansprechpartner
Stadtplanungsamt - Verbindliche Bauleitplanung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Formulare
Formloser Antrag des Bürgers.
Voraussetzungen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekannt gemacht worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann sich der Bürger an die Stelle wenden, die in der Bekanntmachung genannt ist, um in den Plan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021
Stichwörter
vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan