Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren

    Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren

    In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.

    Beschreibung

    Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
     In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
     In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen (§ 10 Abs.3 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB).

    Die Unterlagen sind (derzeit allerdings noch nicht für alle Pläne) im Internetportal der jeweiligen Gemeinde eingestellt.  

    § 10a Abs. 2 BauGB

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die bebaute Umwelt ist ein wesentliches Element im Alltag der Menschen. Sie bildet den Rahmen für das Wohnen und Arbeiten ebenso wie für die Freizeit und Erholung. Die Stadtentwicklung beschäftigt sich nicht nur mit dem Bauwilligen. Angesprochen sind alle Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel als Eigentümer, Benutzer, Nachbar oder Mieter. Dabei bestimmt die städtebauliche Funktion und Gestaltung ganz erheblich die Qualitäten und Chancen, die die Menschen in allen Lebensbereichen vorfinden. Weil das Bauen und die daraus wahrnehmbaren Veränderungen aber immer viele betrifft, muß es sich in die städtebauliche Ordnung und Entwicklung einfügen. Verbindliche Anforderungen an das Planen und Bauen im Interesse der Allgemeinheit zu formulieren, ist Aufgabe des Städtebaurechts. Die Bauleitplanung in den Städten und Gemeinden stützt sich dabei auf zwei Planungsstufen: auf den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Plan und den Bebauungsplan als verbindlichen Plan.

    Online-Dienst

    Bauleitpläne

    ID: L100002_122792894

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Gemeinde

    Zuständigkeit

    Bauplanungsamt

    Ansprechpartner

    Für Dormagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

    Formulare

    Formloser Antrag des Bürgers.

    Voraussetzungen

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekannt gemacht worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Baugesetzbuch (BauGB)

    Verfahrensablauf

    Nach Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann sich der Bürger an die Stelle wenden, die in der Bekanntmachung genannt ist, um in den Plan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.

    Fristen

    Die Unterlagen müssen ständig, d. h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.

    Bearbeitungsdauer

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen müssen jederzeit griffbereit vorhanden sein bzw. innerhalb angemessener Zeit herbeigeschafft werden. Dabei kann die Einsichtnahme jedoch grundsätzlich auf die Dienststunden der Behörde oder falls Abweichungen bestehen auf die Besuchsstunden beschränkt werden.

    Kosten

    Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden). https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English